Wenn Autos von mehreren Kunden genutzt werden, sind die Fahrzeuge durch eine Carsharing-Versicherung geschützt. Bei kommerziellen Carsharing-Anbietern ist ein solcher Versicherungsschutz meist gegeben. Der Versicherungsschutz umfasst dabei eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung. Allerdings variiert der Leistungsumfang bei verschiedenen Anbietern und nicht jede Versicherung beim Carsharing ist identisch.
Häufig ist bei Carsharing-Fahrzeugen der Versicherungsschutz bereits im Mietpreis enthalten. Wer ein Auto bucht, zahlt also automatisch einen anteiligen Betrag für die Versicherung mit. So sind Nutzer bei einem Schaden immer abgesichert und es entstehen keine größeren Probleme, wenn es doch einmal zu einem Unfall kommt. Aber Achtung: Beinahe alle kommerziellen Anbieter erwarten von Nutzern eine Selbstbeteiligung, wenn ein Schaden auftritt. Wer sich ein Carsharing-Auto bucht, sollte deshalb unbedingt auf die genauen Modalitäten achten.
Welche Kosten auf einen Nutzer im Schadenfall zukommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen vordergründig die Art der Versicherung des genutzten Autos und die Höhe der im Vertrag festgeschriebenen Selbstbeteiligung. Hier gilt, dass weniger Kosten im Nachgang anfallen, desto besser ein Auto versichert ist. Das wirkt sich jedoch meist auf den Grundpreis für das Carsharing aus, der entsprechend höher wird. Die Selbstbeteiligung bei einer Carsharing-Versicherung schwankt abhängig von der Fahrzeugklasse, also dem Wert des Autos, zwischen 500 Euro und 2.000 Euro.
Darüber hinaus ist ein Blick in die Details der Carsharing-Versicherung zu empfehlen. Die Konditionen für einen ausreichenden Versicherungsschutz unterscheiden sich auf dem Carsharing-Markt stark, obwohl beinahe alle Carsharing-Anbieter eine Versicherung der Fahrzeuge anbieten. Nicht immer sind jedoch die Kosten für die Carsharing-Police mit inklusive.
KINTO bietet seinen Kunden hierbei volle Transparenz und eine All-inclusive-Versicherung für Carsharing, die bereits im Preis für das gewünschte Auto mit eingerechnet ist. Es entstehen keine versteckten Kosten und bestmögliche Sicherheit für die Nutzer ist im Schadenfall gewährleistet.
Oftmals verfügen Carsharing-Fahrzeuge über mehr als nur eine Versicherung. Die häufigste Kombination setzt sich aus einer Haftpflichtversicherung und einer Vollkaskoversicherung zusammen. Welche dieser Carsharing-Versicherung im Schadenfall greift, hängt dabei gänzlich von der Art des Schadens ab.
Die Kfz-Haftpflicht deckt normalerweise alle Schäden ab, die durch den Mieter selbst entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Sachschäden, die durch das gemietete Fahrzeug an einem fremden Eigentum entstanden sind. Außerdem fallen auch Personenschäden mit in diese Kategorie. Die Carsharing-Versicherung greift, wenn Personen durch einen Zusammenstoß mit dem Carsharing-Auto verletzt werden. Andere finanzielle Einbußen, die durch den Mieter entstehen, werden als Vermögensschäden bezeichnet. Auch hier springt in vielen Fällen die Carsharing-Versicherung ein, um diese Schäden zu begleichen.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden, die nicht durch Nutzer selbst entstehen. Sofern die Carsharing-Versicherung umfassend gestaltet wurde, gehören folgende Fälle dazu:
· Diebstahl
· Vandalismus
· Wildunfälle
· Steinschläge
· wetter- und witterungsbedingte Schäden
· Marderschäden
· wirtschaftliche Totalschäden
Grundsätzlich ist die eigene Kfz-Versicherung immer an ein bestimmtes Auto gebunden. Das heißt, sie gilt nicht für ein Carsharing-Fahrzeug. Eine persönliche Versicherung kommt also nur für Schäden auf, die mit dem eigenen Auto entstanden sind. Wer ein Auto über Carsharing nutzt, ist daher über die Versicherung des Anbieters mit abgesichert.
Es existieren jedoch einige Ausnahmen. Bestimmte Kfz-Versicherungen lassen sich mit erweiterten Leistungen aufstocken. Dazu gehören Zusatzleistungen, die beispielsweise die Höhe der Selbstbeteiligung mindern. In diesem Fall müssen nur die Kosten für den Selbstbehalt ausgeglichen werden, der für die eigene Versicherung gilt.
Carsharing mit dem eigenen Fahrzeug zu betreiben, ist bereits ein weitläufiger Trend und kann sich durchaus lohnen. Allerdings ist hier Vorsicht angesagt, wenn es um Versicherungsfragen bei privatem Carsharing geht. Diese Art der gemeinsamen Fahrzeugnutzung im privaten Bereich ist in vielen Versicherungsverträgen so nicht vorgesehen. Bei einem Schaden muss der Autobesitzer im schlimmsten Fall die Kosten selbst tragen. Wer sein Auto privat trotzdem gern mit anderen Menschen teilen möchte, sollte eine zusätzliche Versicherung für das private Carsharing abschließen.
Wer vollkommen auf ein eigenes Auto verzichtet und Mobilität nur noch per Carsharing genießt, ist dabei ausschließlich über die Carsharing-Versicherung des jeweiligen Anbieters abgesichert. Eine eigene Kfz-Police ist dann überflüssig und kann gekündigt werden, um Kosten zu sparen. Die mit der persönlichen Versicherung verbundene Schadenfreiheitsklasse (SF) und der entsprechende Rabatt bleiben sieben Jahre lang erhalten. Im besten Fall bestätigt der Versicherer die SF-Klasse schriftlich.
Zusätzlich besteht die Option, schadenfreie Unfalljahre und Fahrpraxis durch Carsharing-Nutzung anrechnen zu lassen. Viele Versicherungsanbieter machen das möglich und erleichtern den Einstieg mit einer besseren SF-Klasse. So entsteht ein weiterer Vorteil des Carsharings neben den Aspekten der Nachhaltigkeit und der Carsharing-Kosten.
Bei der Registrierung für kommerzielles Carsharing ist es ratsam, stets die Vertragsdetails genau im Blick zu haben. Im Nachgang sind Verhandlungen mit Kfz-Versicherern überwiegend sehr schwierig, langwierig und führen nur in seltenen Fällen zum Erfolg. Deshalb gilt auch hier wie sonst im Straßenverkehr: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Beim Carsharing ist das Schadenrisiko etwas größer als mit einem privaten Fahrzeug. Ein neues Carsharing-Auto ist ungewohnt zu fahren und Nutzer müssen sich zunächst mit den Funktionen vertraut machen. Das kann beim Fahren dazu führen, unkonzentriert zu sein. Daher ist eine Vollkaskoversicherung im Carsharing-Vertrag sehr zu empfehlen, weil es sonst bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Schaden schnell kostspielig werden kann.
KINTO Share bietet nicht nur flexible Buchungsoptionen und Auswahlmöglichkeiten bei der Wahl eines Autos, sondern ebenfalls bestmöglichen Schutz. Unsere Versicherung ist extra für Carsharing angepasst und vereint Kaskoversicherung und Haftpflicht. Das Beste daran ist, dass dafür kein extra Aufpreis für die Carsharing-Versicherung gezahlt werden muss. Alle Kosten sind im Preis für das Fahrzeug bereits eingerechnet. Die Selbstbeteiligung reduziert sich dabei bei einem Schaden auf einen bestimmten Betrag, der nicht überschritten wird. Alle Details dazu finden sich in unserer Tarif- und Kostenordnung.
Bei Fragen finden sich Antworten an unserer Service-Hotline oder im FAQ-Bereich.