Im weiteren Sinne umfassen derartige Angebote alle öffentlichen Mobilitätslösungen, die keinen festen Fahrplan haben und nicht zum gewohnten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehören. Dazu zählen demnach auch Mietwagenangebote, Taxiunternehmen und Carsharing-Anbieter.
Im engeren Sinne, gerade im Hinblick auf die Verkehrswende und den Einfluss der Digitalisierung, steht vor allem das Teilen von Fahrzeugen im Vordergrund. Man spricht hier vom sogenannten On-Demand-Ridesharing oder auch On-Demand-Carpooling. Dieses Konzept steht als Alternative und Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs besonders im Fokus.
Entwicklung der On-Demand-Mobilität: Wo steht das Konzept heute?
Das private Fahrzeug stellt häufig nicht mehr die einzige und favorisierte Art der Fortbewegung dar. Das Gegenteil ist eher der Fall. Das Interesse an alternativen Mobilitätslösungen steigt überall, auch in Deutschland. Ebenso ist es international auf dem Vormarsch. Grundsätzlich gilt dabei: Je einfacher und stressfreier sich eine Alternative zum Pkw nutzen lässt, desto häufiger wird diese Option auch genutzt. Auf dieser Grundlage wäre davon auszugehen, dass sich On-Demand-Verkehrsangeboten besonders in städtischen Regionen vermuten lässt.
Hinzu kam bisher, dass On-Demand-Verkehre als Teilbereich zum öffentlichen Nahverkehr gehören und deshalb das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gilt. Die gesetzlichen Regelungen sahen lange keine individuelle Betrachtung von Mobilitätsangeboten auf Abruf vor. Das hemmte die Entwicklung von Konzepten, da sich Anbieter nur auf eine Experimentierklausel des Gesetzes berufen konnten.
Seit 2021 gelten On-Demand-Modelle nun in Form eines Linienbedarfsverkehrs oder gebündelten Bedarfsverkehrs als genehmigungsfähig. Aufgrund der notwendigen individuellen Betrachtung des Modells von Region zu Region liegt die konkrete Ausgestaltung jedoch in kommunaler Hand. Das hält erneut spezifische Chancen und Risiken bereit, die sich je nach Region unterscheiden werden.