Die Firma muss gewährleisten, dass sich der gesamte Fuhrpark in einem guten und verkehrssicheren Zustand befindet. Regelmäßige Werkstattprüfungen sind dabei vorgeschrieben. Außerdem müssen Fuhrparkmanager sicherstellen, dass nur die Beschäftigten eine Dienstfahrt mit einem Poolfahrzeug durchführen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Eine regelmäßige Prüfung der Fahrerlaubnis durch den Arbeitgeber ist deshalb nötig (idealerweise vor Fahrtantritt).
Zudem benötigt jede beschäftigte Person vor Fahrtantritt eine Einweisung, damit alle Aspekte bei der Nutzung des Poolautos und einer dienstlichen Fahrt geklärt sind. Hinzu kommt die Pflicht für die Firma, die Autos aus dem Fahrzeugpool regelmäßig nach der Nutzung zu reinigen und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten. Gerade Carsharing kann Krankheitserreger verbreiten. Eine Prüfung der hygienischen Umstände schützt die Beschäftigten und beugt krankheitsbedingten Abwesenheiten vor.