Privat

Geschäftlich

Der Bruttolistenpreis

In Deutschland sind etwa 43 Millionen Fahrzeuge privaten Haltern zuzuordnen (Quelle: Statista.com). Knapp fünf Millionen Fahrzeuge werden für geschäftliche Fahrten genutzt. Nutzen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen privat, entsteht dabei ein geldwerter Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil wird in den meisten Fällen mit der Ein-Prozent-Regelung steuerlich reguliert. Für die Berechnung des finanziellen Mehrwerts wird der Bruttolistenpreis des Firmenwagens benötigt. Was genau der Bruttolistenpreis ist, wie man ihn korrekt ermittelt und welche Kosten er inkludiert, erfährst du hier.

Was ist der Bruttolistenpreis (BLP)?

Der BLP ist eine unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers. Der BLP (englisch: MSRP oder Manufacturer’s Suggested Retail Price) beinhaltet alle Kosten für den Neuwagen. Darunter fallen die Aufwendungen der Produktion, der Umsatzsteuer und Kosten für werkseitig eingebaute Sonderausstattungen. Außerdem deckt die Preisempfehlung einen wünschenswerten Gewinn für das Unternehmen ab.

Bei der Preisempfehlung handelt es sich um den Bruttowert des Fahrzeugs bei der Erstzulassung ohne Händlerrabatte. Die tatsächlichen Anschaffungskosten weichen von der Empfehlung meistens ab.

Eine wichtige Rolle spielt der BLP beim Gewerbeleasing von Kraftfahrzeugen, weil er als Grundlage zur Bemessung für die Prozent-Regelung von Firmenwagen genutzt. Die Basis für die Berechnung ist immer der Listenpreis vor Abzug. Es ist dabei egal, ob es sich bei einem betrieblichen Kraftfahrzeug um einen Neuwagen, Gebrauchtwagen oder ein Importfahrzeug handelt.

KINTO One

Exklusive Leasing-Angebote für Geschäftskunden

So wird der Listenpreis vor Abzug ermittelt

Der Listenpreis lässt sich ganz einfach über den Hersteller des Wagens ermitteln. Häufig finden sich Preislisten auf den Webseiten der Hersteller. Zudem können Fahrzeughersteller die genaue Höhe des BLP in einer schriftlichen Bestätigung festhalten, beispielsweise zur Vorlage beim Finanzamt oder im Rahmen einer Steuerprüfung. Darüber hinaus gibt es verschiedene Online-Rechner oder Datenbanken, darunter beim ADAC, die bei der Ermittlung des Bruttolistenpreises helfen.

Die Rolle von Sonderausstattungen
beim Bruttolistenpreis

Dem Bruttolistenpreis hinzugerechnet werden die werkseitig eingebauten Sonderausstattungen in einem Auto zum Zeitpunkt der Zulassung. Dazu zählen folgende Ausstattungen:

  • Navigationssystem
    Klimaanlage
    Antiblockiersystem (ABS)
  • Standheizung
    Autoradio
    elektronisches Fahrtenbuch
  • Katalysator
    Diebstahlsicherung
  • Anhängerkupplung
    Airbag

Welche Kosten sind nicht im Listenpreis inkludiert?

Folgende Aufwendungen werden nicht zum Bruttolistenpreis eines Autos hinzugerechnet:

 

  • Überführungskosten
  • Zulassungskosten
  • Kosten für ein Autotelefon oder eine Freisprechanlage
  • Kosten für einen zusätzlichen Reifensatz (Sommerreifen oder Winterreifen, inklusive Felgen)
Wichtig: Auch nachträglich eingebaute Elemente einer Sonderausstattung im Firmenwagen, die den Wert erhöhen, dürfen laut BFH-Urteil (Urteil vom 09.11.2017, III R 20/16) nicht beim Bruttolistenpreis berücksichtigt werden.

Rechenbeispiel: Bruttolistenpreis berechnen leicht gemacht

Zur eigenen Ermittlung des Listenpreises sind der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, die Datenblätter und Informationen über Sonderausstattungen von Bedeutung. Wenn alle Eckdaten bekannt vorliegen und auch die damit verbundenen Preise, ist die Berechnung des Bruttolistenpreises folgendermaßen möglich:

· Herstellerpreis: 49.900 Euro

· zusätzliche Ausstattungen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung verbaut sind:

  + 1.200 Euro (Navigationssystem)

  + 700 Euro (Diebstahlsicherung)

· inländischer Listenpreis: 51.800 Euro

Relevanz des Bruttolistenpreises

Der Bruttolistenpreis ist für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und das Finanzamt von besonderem Interesse. Hinzu kommt seine Bedeutung, wenn ein Dienstwagen nicht nur für berufliche Fahrten, sondern auch für private Zwecke zum Einsatz kommt.

Tritt dieser Fall ein, entsteht für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil. Der mit dem Sachwert, in dem Fall ist das der Dienstwagen, verbundene geldwerte Vorteil muss in der jährlichen Steuererklärung versteuert werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder führt der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder er nutzt die pauschale Nutzungswertmethode, die auch als Ein-Prozent-Regelung bekannt ist. Je nach individuellem Fall sind diese zwei Möglichkeiten vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich zu bewerten.

Bei einem Wechsel des Firmenwagens innerhalb eines Kalendermonats ist der Bruttolistenpreis des überwiegend in Nutzung befindlichen Firmenwagens für die Berechnung von Bedeutung.

Stellt der Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug nur für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, und dies auch nur an bestimmten Tagen und bei dienstlicher Veranlassung, besteht der geldwerte Vorteil nicht (BMF-Schreiben vom 03. März 2022).

Unterschied zwischen Bruttolistenpreis und Nettolistenpreis

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, liest neben dem Bruttolistenpreis auch oft vom Nettolistenpreis. Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung eines Herstellers. Der BLP umfasst immer den Neupreis eines Fahrzeuges, also den höchstmöglichen Preis, zu dem ein Auto verkauft werden kann. Der BLP spielt in der Regel nur bei geschäftlicher Nutzung eine Rolle, also vorwiegend rund um das Thema Firmenwagen. Dann ist ein Unternehmen der Auftraggeber.

Der Nettolistenpreis ist im Vergleich zum Bruttolistenpreis eher für Privatpersonen relevant. Je nach Kontext steht der Nettolistenpreis entweder für die tatsächlichen Anschaffungskosten bei einem Autohändler oder ist die Grundlage zum Berechnen für den Umweltbonus bei Privatkäufern.

Autohändler einer beliebten Automarke können sich auf den hohen Bruttolistenpreis des Fahrzeugherstellers verlassen. Beliebte und gefragte Kraftfahrzeuge können ohne hohe Rabatte verkauft werden. Hier wird häufig ein Nettolistenpreis angeboten, der sich nicht allzu stark vom BLP unterscheidet.

Exkurs: Was ist der Nettolistenpreis (NLP)?

Je nach Kontext lässt sich der Nettolistenpreis eines Fahrzeugs unterschiedlich definieren:

Zum einen ist bei privaten Autokäufen die Rede vom Nettolistenpreis. Es handelt sich dann um den tatsächlich bezahlten Preis für ein Auto, und zwar nach Abzug eines Rabatts oder Verhandlungen zwischen Käufer und Händler.

Zum anderen fällt der Begriff des Nettopreises in Bezug zur Umweltprämie. Der Bund fördert aktuell E-Autos bis zu einem Nettolistenpreis in Höhe von 40.000 Euro mit 4.500 Euro. Beim sogenannten BAFA-Nettolistenpreis handelt es sich um den niedrigsten Listenpreis des Basismodells zum Zeitpunkt der Markteinführung ohne Mehrwertsteuer. Sonderausstattungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Einordnung des Bruttolistenpreises zum Gesamtpreis und Kaufpreis eines Autos

Der Bruttolistenpreis ist nicht der Gesamtpreis eines Autos. Der BLP gibt lediglich den empfohlenen Listenpreis des Herstellers inklusive serienmäßiger Sonderausstattung an. Zusätzliche Kosten wie Überführungskosten oder Zulassungskosten sind nicht in diesem Preis enthalten.

 

Der Bruttolistenpreis entspricht auch nicht dem Kaufpreis eines Autos. Der Kaufpreis kann durch Rabatte, Aktionen oder Verhandlungen beeinflusst werden und somit vom BLP abweichen. Der Bruttolistenpreis ist für den Verkauf eines Autos nicht relevant, sondern dient als Grundlage für die Versteuerung.

Bruttolistenpreise bei gebrauchten
oder geleasten Autos

Der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung gilt auch bei gebrauchten oder geleasten Autos. Bei der privaten Nutzung eines gebrauchten Dienstwagens kommt der Bruttolistenpreis bei der Berechnung der Prozent-Regelung ebenfalls ins Spiel.

KINTO One

Exklusive Leasing-Angebote für Geschäftskunden