Fragen und Antworten zu KINTO One
Häufig gestellte Fragen
- Alle
- Allgemeine Fragen
- Angebotserstellung
- Kundenservice
- Buchungen & Abrechnungen
- Schadensmeldung
- Rückgabe Ihres Fahrzeuges
- Downloads / Links
Wartung
- Inspektionen nach Bordbuch
- Ölwechsel
- Wechsel anderer Flüssigkeiten
- Hauptuntersuchung und Abgas
Wartung +
- Premium-Öl
- Ein jährlicher Check nach Herstellervorgabe, bei dem z.B. die Funktion der Bremsen und Reifen sowie Flüssigkeitsstände geprüft werden
- Eine Prüfung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift)
- Ununterbrochene Mobilität durch einen Werkstattersatzwagen
Verschleiß
- Dieser Servicebaustein umfasst alle erforderlichen Instandhaltungsarbeiten und den Austausch von verschlissenen Teilen (z. B. Bremsbelägen).
Reifen und Räder
- Reifenersatz: Sommer- und Winterreifen in Premiumqualität
- Winterkompletträder: Ein Satz Winterreifen in Premiumqualität auf Original Leichtmetallfelgen
- Beide Leistungen verstehen sich inklusive Montage, Wuchten und saisonalem Wechsel.
- Reifeneinlagerung
Tankkarte
- Bargeldloses Tanken und minimaler Verwaltungsaufwand: KINTO übernimmt die gesamte Abwicklung und schickt Ihnen dann nur noch eine gesammelte Rechnung zu. Dank der Kooperation mit der DKV steht Ihnen das größte Versorgungsnetz der Branche zur Verfügung. Mit der DKV +charge Ladekarte haben Sie Zugang zu über 36.000 öffentlichen Ladestationen in Deutschland.
Kfz-Steuer
- KINTO übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der Kfz-Steuer für den Zeitraum Ihrer Vertragslaufzeit. Die Kosten für die Kfz-Steuer sind dann bereits in ihrer monatlichen Leasingrate enthalten.
Kfz-Versicherung
- Buchen Sie bei Vertragsabschluss direkt Ihre Versicherung hinzu.
Die erste Leasingrate wird taggenau zum Datum der Fahrzeugübernahme bzw. zur Vertragsaktivierung kalkuliert.
Sollte die Übernahme/Aktivierung nicht zum 01. eines Monats erfolgen, so wird die erste Rate anteilig für den Zeitraum von der Übernahme/Aktivierung bis zum letzten Tag des Monats berechnet.
Beispiel: Die Übernahme/Aktivierung erfolgte am 20.09.2025, so erfolgt die erste anteilige Rechnung (SAR-Rechnung) lediglich für den Zeitraum 20.09.2023-30.09.2025.
Es ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch KINTO nicht gestattet, das Leasingfahrzeug länger als vier Wochen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen.
Für die nachfolgenden Fahrten ist die vorherige schriftliche Zustimmung durch KINTO einzuholen, die ggf. von einer Erhöhung des Versicherungsschutzes abhängig gemacht werden kann:
- Fahrten außerhalb der Europäischen Union, wobei eine Zustimmung für Fahrten nach Norwegen, Großbritannien und in die Schweiz bereits mit Vertragsschluss als erteilt gilt
- Fahrten in Krisengebiete. Die vorgenannte Zustimmung wird KINTO nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Bei nicht erfolgter Zustimmung tragen Sie insbesondere auch das Risiko, dass ein entsprechender ausreichender Versicherungsschutz für das Leasingobjekt nicht besteht.
Die einzureichenden Dokumente sind stets abhängig von der jeweiligen Rechtsform. In der Regel wird zunächst ein Leasingangebot erstellt. Sofern Sie dieses akzeptieren, wird Ihr Toyota oder Lexus Händler einen Leasingvertrag ausfertigen und diesen zusammen mit den geforderten Unterlagen bei KINTO einreichen.
Für Einzelunternehmen, Freiberufler oder Ämter werden folgende Unterlagen benötigt:
- Selbstauskunft & Einwilligungserklärung
- unterschriebener Leasingvertrag
- Legitimationsprüfung
- Identifikationsnachweis ungeschwärzt und ggf. Aufenthaltstitel
Für alle weiteren Rechtsformen wie z. B. e. K., GmbH, AG uvm. ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich. Diesen können Sie selbstständig unter www.handelsregister.de kostenlos herunterladen.
Sollten in Einzelfällen weitere Dokumente notwendig sein, wird sich unser Fachbereich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.
Abhängig von der neuen Rechtsform benötigen wir den entsprechenden Nachweis.
Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) benötigen wir entweder die Gewerbeanmeldung oder den Gesellschaftsvertrag.
Für alle weiteren Rechtsformen wie GmbH, AG, e. K. usw. benötigen wir den neuen Handelsregisterauszug (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de).
Zusätzlich bitten wir Sie, das Datum der Rechtsformänderung anzugeben. Gerne können Sie den entsprechenden Nachweis sowie die Information unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de einreichen. Unser Fachbereich wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle weiteren Schritte und erforderlichen Unterlagen zu besprechen.
Dies ist zu jeder Zeit möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Service Sie hinzubuchen möchten (z. B. Tankkarte, Winterkompletträder, GEZ), und senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de.
Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin, ein zunächst unverbindliches Angebot für die Änderung zusenden. Falls Sie sich damit einverstanden erklären, können Sie uns ebenfalls per E-Mail die Bestätigung zur Umsetzung erteilen.
Dies ist zu jeder Zeit möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welche Kombination der Laufleistung/Laufzeit Erhöhung Sie wünschen und senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de.
Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin ein zunächst unverbindliches Angebot für die Änderung zusenden. Falls Sie sich damit einverstanden erklären, können Sie uns ebenfalls per E-Mail die Bestätigung zur Umsetzung erteilen.
Vertragsänderungen werden stets rückwirkend zum Vertragsbeginn berechnet. Ausnahmen bilden Änderungen, die Services beinhalten sowie Vertragsübernahmen.
Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Bestätigung, setzen wir die Änderung in unserem System durch. Die Differenz zwischen der bisherigen und der neu kalkulierten Rate wird Ihnen in einer sogenannten SAC-Rechnung zusammengefasst übermittelt. Diese kann entweder eine Gutschrift oder eine Nachbelastung beinhalten, abhängig davon, ob die neue Rate gesunken oder gestiegen ist. Alle zukünftigen Leasingraten werden entsprechend der neuen Ratenhöhe berechnet.
Eine Vertragsübernahme ist rückwirkend oder zukünftig zum 01. eines Monats möglich. Bitte teilen Sie uns zunächst mit, welches Unternehmen inklusive der Rechtsform, einen oder mehrere Verträge übernehmen möchte und zu welchem Datum.
Senden Sie diese Informationen unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de. Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, die für die Prüfung der Übernahme relevant sind. Diese variieren je nach Rechtsform des Unternehmens.
Für eine Übernahme auf ein Einzelunternehmen oder einem freiberuflichen Gewerbe benötigen wir folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Vorder- sowie Rückseite, ungeschwärzt)
- Legitimationsprüfung
- Selbstauskunft
- Übernahmevertrag
Sollte das zu übernehmende Unternehmen eine andere Rechtsform haben, benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de) oder eine/einen Gewerbeanmeldung/Gesellschaftsvertrag.
Für die Beantragung einer Änderung des Fahrzeugbriefes bitten wir um die genaue Angabe des Änderungswunsches sowie um Mitteilung, ob der Fahrzeugbrief an das Autohaus oder direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt (inklusive Anschrift) gesendet werden soll.
Gerne können Sie uns diese Informationen unter Angabe Ihrer Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de zusenden.
Derzeit steht Ihnen kein Onlineportal zur Einsichtnahme in Ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung. KINTO arbeitet jedoch bereits intensiv an diesem Projekt, um Ihnen diese Möglichkeit zukünftig anbieten zu können.
Sollte Ihnen Dokumente abhandengekommen sein, wird unser Kundenservice Ihnen diese gerne erneut zur Verfügung stellen. In diesem Fall bitten wir Sie, eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de zu senden.
Der Leasingvertrag stellt ein Rechnungsdokument i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG dar, soweit sämtliche, in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Rechnungsmerkmale enthalten sind. Für die Anerkennung als Rechnung ist es unerheblich, wie das Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Selbst für den Fall, dass bestimmte Rechnungsmerkmale nicht im Vertrag enthalten sein sollten, tangiert dies nicht die Beurteilung als ordnungsgemäßes Rechnungsdokument, welches zum Vorsteuerabzug auf Empfängerseite berechtigt, da sich die dort nicht enthaltenen Merkmale aus anderen Dokumenten ergeben. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an den Fachbereich unter buchhaltung.one@kinto-mobility.de wenden.
Eine SAR-Rechnung ist die erste anteilige Rechnung.
Die erste Leasingrate wird taggenau zum Datum der Fahrzeugübernahme bzw. zur Vertragsaktivierung kalkuliert. Sollte die Übernahme/Aktivierung nicht zum 01. eines Monats erfolgen, so wird die erste Rate anteilig für den Zeitraum von der Übernahme/Aktivierung bis zum letzten Tag des Monats berechnet.
Gerne können Sie unter der Rubrik "Downloads / Links" unser SEPA-Lastschriftmandat herunterladen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es uns unterschreiben unter Angabe Ihrer Kundennummer an service.one@kinto-mobility.de.
Falls Sie verschiedene Bankverbindungen für unterschiedliche Leasingverträge nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls in Ihrer E-Mail mit.
Grundsätzlich ist der Ablauf kurz nach dem Unfall der gleiche wie mit Ihrem Privatfahrzeug.
Hier sollten Sie:
- Die Unfallstelle absichern
- Grundsätzlich die Polizei verständigen
- Schadenhergang und Unfallort dokumentiere
- Schaden der gegnerischen und der eigenen Versicherung melden
- Versicherungen darüber informieren, dass Ihr Fahrzeug ein Leasingfahrzeug der KINTO Deutschland GmbH ist
- Meldung des Unfallschadens über unser Kontaktformular oder via E-Mail an schadenservice.one@kinto-mobility.de
- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise mit der KINTO Deutschland GmbH (z.B. Reparatur oder Totalschaden)
- Ausgleich des Minderwertes des Leasingobjekts durch die Versicherung oder den Leasingnehmer
Wenn Ihr Leasingfahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, dann informieren Sie bitte die KINTO Deutschland.
Hinterlegen Sie bitte beide Fahrzeugschlüssel, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und die Bordmappe, wenn möglich nahe des Fahrzeugstandplatzes. Sollten die Dokumente dort nicht verwahrt werden können, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir lassen Ihnen die Adresse für den Versand des Zubehörs zukommen lassen.
Wir werden dann das Fahrzeug weiterverwerten und Ihnen eine Endabrechnung zusenden.
Die Versicherungszahlungen sind an uns zu entrichten.
Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie das Unfallfahrzeug möglichst kostengünstig abstellen lassen. Gegebenenfalls anfallende Standkosten werden an Sie weiterbelastet. Sie können diese im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung zurückfordern.
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Wartung +
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- Eine Prüfung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift)
- Ununterbrochene Mobilität durch einen Werkstattersatzwagen
Verschleiß
- Dieser Servicebaustein umfasst alle erforderlichen Instandhaltungsarbeiten und den Austausch von verschlissenen Teilen (z. B. Bremsbelägen).
Reifen und Räder
- Reifenersatz: Sommer- und Winterreifen in Premiumqualität
- Winterkompletträder: Ein Satz Winterreifen in Premiumqualität auf Original Leichtmetallfelgen
- Beide Leistungen verstehen sich inklusive Montage, Wuchten und saisonalem Wechsel.
- Reifeneinlagerung
Tankkarte
- Bargeldloses Tanken und minimaler Verwaltungsaufwand: KINTO übernimmt die gesamte Abwicklung und schickt Ihnen dann nur noch eine gesammelte Rechnung zu. Dank der Kooperation mit der DKV steht Ihnen das größte Versorgungsnetz der Branche zur Verfügung. Mit der DKV +charge Ladekarte haben Sie Zugang zu über 36.000 öffentlichen Ladestationen in Deutschland.
Kfz-Steuer
- KINTO übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der Kfz-Steuer für den Zeitraum Ihrer Vertragslaufzeit. Die Kosten für die Kfz-Steuer sind dann bereits in ihrer monatlichen Leasingrate enthalten.
Kfz-Versicherung
- Buchen Sie bei Vertragsabschluss direkt Ihre Versicherung hinzu.
Die erste Leasingrate wird taggenau zum Datum der Fahrzeugübernahme bzw. zur Vertragsaktivierung kalkuliert.
Sollte die Übernahme/Aktivierung nicht zum 01. eines Monats erfolgen, so wird die erste Rate anteilig für den Zeitraum von der Übernahme/Aktivierung bis zum letzten Tag des Monats berechnet.
Beispiel: Die Übernahme/Aktivierung erfolgte am 20.09.2025, so erfolgt die erste anteilige Rechnung (SAR-Rechnung) lediglich für den Zeitraum 20.09.2023-30.09.2025.
Es ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch KINTO nicht gestattet, das Leasingfahrzeug länger als vier Wochen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen.
Für die nachfolgenden Fahrten ist die vorherige schriftliche Zustimmung durch KINTO einzuholen, die ggf. von einer Erhöhung des Versicherungsschutzes abhängig gemacht werden kann:
- Fahrten außerhalb der Europäischen Union, wobei eine Zustimmung für Fahrten nach Norwegen, Großbritannien und in die Schweiz bereits mit Vertragsschluss als erteilt gilt
- Fahrten in Krisengebiete. Die vorgenannte Zustimmung wird KINTO nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Bei nicht erfolgter Zustimmung tragen Sie insbesondere auch das Risiko, dass ein entsprechender ausreichender Versicherungsschutz für das Leasingobjekt nicht besteht.
Die einzureichenden Dokumente sind stets abhängig von der jeweiligen Rechtsform. In der Regel wird zunächst ein Leasingangebot erstellt. Sofern Sie dieses akzeptieren, wird Ihr Toyota oder Lexus Händler einen Leasingvertrag ausfertigen und diesen zusammen mit den geforderten Unterlagen bei KINTO einreichen.
Für Einzelunternehmen, Freiberufler oder Ämter werden folgende Unterlagen benötigt:
- Selbstauskunft & Einwilligungserklärung
- unterschriebener Leasingvertrag
- Legitimationsprüfung
- Identifikationsnachweis ungeschwärzt und ggf. Aufenthaltstitel
Für alle weiteren Rechtsformen wie z. B. e. K., GmbH, AG uvm. ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich. Diesen können Sie selbstständig unter www.handelsregister.de kostenlos herunterladen.
Sollten in Einzelfällen weitere Dokumente notwendig sein, wird sich unser Fachbereich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.
Abhängig von der neuen Rechtsform benötigen wir den entsprechenden Nachweis.
Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) benötigen wir entweder die Gewerbeanmeldung oder den Gesellschaftsvertrag.
Für alle weiteren Rechtsformen wie GmbH, AG, e. K. usw. benötigen wir den neuen Handelsregisterauszug (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de).
Zusätzlich bitten wir Sie, das Datum der Rechtsformänderung anzugeben. Gerne können Sie den entsprechenden Nachweis sowie die Information unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de einreichen. Unser Fachbereich wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle weiteren Schritte und erforderlichen Unterlagen zu besprechen.
Dies ist zu jeder Zeit möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Service Sie hinzubuchen möchten (z. B. Tankkarte, Winterkompletträder, GEZ), und senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de.
Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin, ein zunächst unverbindliches Angebot für die Änderung zusenden. Falls Sie sich damit einverstanden erklären, können Sie uns ebenfalls per E-Mail die Bestätigung zur Umsetzung erteilen.
Dies ist zu jeder Zeit möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welche Kombination der Laufleistung/Laufzeit Erhöhung Sie wünschen und senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de.
Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin ein zunächst unverbindliches Angebot für die Änderung zusenden. Falls Sie sich damit einverstanden erklären, können Sie uns ebenfalls per E-Mail die Bestätigung zur Umsetzung erteilen.
Vertragsänderungen werden stets rückwirkend zum Vertragsbeginn berechnet. Ausnahmen bilden Änderungen, die Services beinhalten sowie Vertragsübernahmen.
Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Bestätigung, setzen wir die Änderung in unserem System durch. Die Differenz zwischen der bisherigen und der neu kalkulierten Rate wird Ihnen in einer sogenannten SAC-Rechnung zusammengefasst übermittelt. Diese kann entweder eine Gutschrift oder eine Nachbelastung beinhalten, abhängig davon, ob die neue Rate gesunken oder gestiegen ist. Alle zukünftigen Leasingraten werden entsprechend der neuen Ratenhöhe berechnet.
Eine Vertragsübernahme ist rückwirkend oder zukünftig zum 01. eines Monats möglich. Bitte teilen Sie uns zunächst mit, welches Unternehmen inklusive der Rechtsform, einen oder mehrere Verträge übernehmen möchte und zu welchem Datum.
Senden Sie diese Informationen unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de. Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, die für die Prüfung der Übernahme relevant sind. Diese variieren je nach Rechtsform des Unternehmens.
Für eine Übernahme auf ein Einzelunternehmen oder einem freiberuflichen Gewerbe benötigen wir folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Vorder- sowie Rückseite, ungeschwärzt)
- Legitimationsprüfung
- Selbstauskunft
- Übernahmevertrag
Sollte das zu übernehmende Unternehmen eine andere Rechtsform haben, benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de) oder eine/einen Gewerbeanmeldung/Gesellschaftsvertrag.
Für die Beantragung einer Änderung des Fahrzeugbriefes bitten wir um die genaue Angabe des Änderungswunsches sowie um Mitteilung, ob der Fahrzeugbrief an das Autohaus oder direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt (inklusive Anschrift) gesendet werden soll.
Gerne können Sie uns diese Informationen unter Angabe Ihrer Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de zusenden.
Derzeit steht Ihnen kein Onlineportal zur Einsichtnahme in Ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung. KINTO arbeitet jedoch bereits intensiv an diesem Projekt, um Ihnen diese Möglichkeit zukünftig anbieten zu können.
Sollte Ihnen Dokumente abhandengekommen sein, wird unser Kundenservice Ihnen diese gerne erneut zur Verfügung stellen. In diesem Fall bitten wir Sie, eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de zu senden.
Der Leasingvertrag stellt ein Rechnungsdokument i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG dar, soweit sämtliche, in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Rechnungsmerkmale enthalten sind. Für die Anerkennung als Rechnung ist es unerheblich, wie das Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Selbst für den Fall, dass bestimmte Rechnungsmerkmale nicht im Vertrag enthalten sein sollten, tangiert dies nicht die Beurteilung als ordnungsgemäßes Rechnungsdokument, welches zum Vorsteuerabzug auf Empfängerseite berechtigt, da sich die dort nicht enthaltenen Merkmale aus anderen Dokumenten ergeben. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an den Fachbereich unter buchhaltung.one@kinto-mobility.de wenden.
Eine SAR-Rechnung ist die erste anteilige Rechnung.
Die erste Leasingrate wird taggenau zum Datum der Fahrzeugübernahme bzw. zur Vertragsaktivierung kalkuliert. Sollte die Übernahme/Aktivierung nicht zum 01. eines Monats erfolgen, so wird die erste Rate anteilig für den Zeitraum von der Übernahme/Aktivierung bis zum letzten Tag des Monats berechnet.
Gerne können Sie unter der Rubrik "Downloads / Links" unser SEPA-Lastschriftmandat herunterladen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es uns unterschreiben unter Angabe Ihrer Kundennummer an service.one@kinto-mobility.de.
Falls Sie verschiedene Bankverbindungen für unterschiedliche Leasingverträge nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls in Ihrer E-Mail mit.
Grundsätzlich ist der Ablauf kurz nach dem Unfall der gleiche wie mit Ihrem Privatfahrzeug.
Hier sollten Sie:
- Die Unfallstelle absichern
- Grundsätzlich die Polizei verständigen
- Schadenhergang und Unfallort dokumentiere
- Schaden der gegnerischen und der eigenen Versicherung melden
- Versicherungen darüber informieren, dass Ihr Fahrzeug ein Leasingfahrzeug der KINTO Deutschland GmbH ist
- Meldung des Unfallschadens über unser Kontaktformular oder via E-Mail an schadenservice.one@kinto-mobility.de
- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise mit der KINTO Deutschland GmbH (z.B. Reparatur oder Totalschaden)
- Ausgleich des Minderwertes des Leasingobjekts durch die Versicherung oder den Leasingnehmer
Wenn Ihr Leasingfahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, dann informieren Sie bitte die KINTO Deutschland.
Hinterlegen Sie bitte beide Fahrzeugschlüssel, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und die Bordmappe, wenn möglich nahe des Fahrzeugstandplatzes. Sollten die Dokumente dort nicht verwahrt werden können, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir lassen Ihnen die Adresse für den Versand des Zubehörs zukommen lassen.
Wir werden dann das Fahrzeug weiterverwerten und Ihnen eine Endabrechnung zusenden.
Die Versicherungszahlungen sind an uns zu entrichten.
Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie das Unfallfahrzeug möglichst kostengünstig abstellen lassen. Gegebenenfalls anfallende Standkosten werden an Sie weiterbelastet. Sie können diese im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung zurückfordern.
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