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Fragen und Antworten zu KINTO One

Häufig gestellte Fragen

  1. Alle
  2. Allgemeine Fragen
  3. Angebotserstellung
  4. Kundenservice
  5. Buchungen & Abrechnungen
  6. Schadensmeldung
  7. Rückgabe Ihres Fahrzeuges
  8. Downloads / Links
       
Das KINTO One Business Leasing richtet sich speziell und ausschließlich an unsere gewerblichen Kunden.
Das Business Leasing KINTO One ist der einfachste und modernste Weg Ihr Unternehmen mobil zu machen. In der monatlichen Leasingrate sind alle vereinbarten Leistungen inklusive. Das bedeutet für Ihr Unternehmen Planungssicherheit, Kontrolle über Ihr Budget und Schonung Ihrer Liquidität. Mit unserer großen Auswahl an Fahrzeugen unterschiedlichster Antriebsformen, powered by Toyota und Lexus, haben wir für jede Anforderung das passende Fahrzeug. Abgerundet wird das Fahrerlebnis mit unseren Servicebausteinen und unserem Versicherungsangebot KINTO Protect.
Sie haben die Möglichkeit, alle Toyota- und Lexus Modelle sowie Fahrzeuge weiterer renommierter Automarken zu leasen. Gerne können Sie sich mit einem unserer Autohäuser in Ihrer Umgebung in Verbindung setzen, um für Sie ein passendes und individuelles Angebot zu kalkulieren. 
KINTO One bietet die Möglichkeit, Gebrauchtfahrzeuge zu leasen.
Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit, besteht die Option, das Fahrzeug käuflich zu erwerben. Da das Leasingverhältnis beendet ist, bitten wir Sie, sich bezüglich des Kaufpreises und dem Erwerb unmittelbar mit Ihrem Händler oder dem Autohaus Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen.

Wartung

- Inspektionen nach Bordbuch

- Ölwechsel

- Wechsel anderer Flüssigkeiten

- Hauptuntersuchung und Abgas

 

Wartung +

- Premium-Öl

- Ein jährlicher Check nach Herstellervorgabe, bei dem z.B. die Funktion der Bremsen und Reifen sowie     Flüssigkeitsstände geprüft werden

- Eine Prüfung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

- Ununterbrochene Mobilität durch einen Werkstattersatzwagen

 

Verschleiß

- Dieser Servicebaustein umfasst alle erforderlichen Instandhaltungsarbeiten und den Austausch von verschlissenen Teilen (z. B. Bremsbelägen).

 

Reifen und Räder

- Reifenersatz: Sommer- und Winterreifen in Premiumqualität

- Winterkompletträder: Ein Satz Winterreifen in Premiumqualität auf Original Leichtmetallfelgen 

- Beide Leistungen verstehen sich inklusive Montage, Wuchten und saisonalem Wechsel.

- Reifeneinlagerung

 

Tankkarte

- Bargeldloses Tanken und minimaler Verwaltungsaufwand: KINTO übernimmt die gesamte Abwicklung und schickt Ihnen dann nur noch eine gesammelte Rechnung zu. Dank der Kooperation mit der DKV steht Ihnen das größte Versorgungsnetz der Branche zur Verfügung. Mit der DKV +charge Ladekarte haben Sie Zugang zu über 36.000 öffentlichen Ladestationen in Deutschland.

 

Kfz-Steuer

- KINTO übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der Kfz-Steuer für den Zeitraum Ihrer Vertragslaufzeit. Die Kosten für die Kfz-Steuer sind dann bereits in ihrer monatlichen Leasingrate enthalten. 

 

Kfz-Versicherung

- Buchen Sie bei Vertragsabschluss direkt Ihre Versicherung hinzu.

Alle Serviceleistungen werden in einer Toyota oder Lexus Vertragswerkstatt mit hohem Qualitätsstandard durchgeführt.
Lieferzeiten sind im Allgemeinen schwer vorauszusagen und schwanken je nach Modell. Einige Modelle sind hingegen sofort verfügbar. Ihr Toyota oder Lexus Händler kann Sie zu Ihrem Wunschfahrzeug individuell beraten und einen unverbindlichen Liefertermin nennen.

Die erste Leasingrate wird taggenau zum Datum der Fahrzeugübernahme bzw. zur Vertragsaktivierung kalkuliert.

Sollte die Übernahme/Aktivierung nicht zum 01. eines Monats erfolgen, so wird die erste Rate anteilig für den Zeitraum von der Übernahme/Aktivierung bis zum letzten Tag des Monats berechnet.

 

Beispiel: Die Übernahme/Aktivierung erfolgte am 20.09.2025, so erfolgt die erste anteilige Rechnung (SAR-Rechnung) lediglich für den Zeitraum 20.09.2023-30.09.2025.

Für ein persönliches Telefonat erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr und 16:00 Uhr unter Tel.: +49 (0)221 2090 000 oder senden Sie uns eine Mail. Verwenden Sie hierfür gerne unser Kontaktformular

Es ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch KINTO nicht gestattet, das Leasingfahrzeug länger als vier Wochen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen.

Für die nachfolgenden Fahrten ist die vorherige schriftliche Zustimmung durch KINTO einzuholen, die ggf. von einer Erhöhung des Versicherungsschutzes abhängig gemacht werden kann:

- Fahrten außerhalb der Europäischen Union, wobei eine Zustimmung für Fahrten nach Norwegen, Großbritannien und in die Schweiz bereits mit Vertragsschluss als erteilt gilt

- Fahrten in Krisengebiete. Die vorgenannte Zustimmung wird KINTO nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Bei nicht erfolgter Zustimmung tragen Sie insbesondere auch das Risiko, dass ein entsprechender ausreichender Versicherungsschutz für das Leasingobjekt nicht besteht.

    

Sie haben die Möglichkeit, Leasingangebote eigenständig in unserem Shop zu kalkulieren. Das Angebot wird  anschließend an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet, welcher sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Für ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot empfehlen wir Ihnen, ein Toyota oder Lexus Autohaus zu besuchen.
Wenn Sie eine Angebotsanfrage über das Kontaktformular einreichen, wird diese zunächst von unseren KINTO Kollegen geprüft und sich bei offenen Fragen mit Ihnen in Verbindung gesetzt. Nachdem alle relevanten Fragen geklärt sind, übernimmt ein Toyota oder Lexus Partner in Ihrer Nähe alle weiteren Schritte. Dieser wird von der Vertragserstellung bis hin zur Fahrzeugauslieferung oder Serviceterminen, Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Ihre Anfrage können Sie uns gerne über das Kontaktformular übermitteln. Diese wird von KINTO intern geprüft. Entsprechend Ihrer Anforderung werden weitere unterschiedliche Schritte unternommen, um ein maßgeschneidertes (individuell passendes) Leasingpaket für Ihre Flotte zusammenzustellen.

Die einzureichenden Dokumente sind stets abhängig von der jeweiligen Rechtsform. In der Regel wird zunächst ein Leasingangebot erstellt. Sofern Sie dieses akzeptieren, wird Ihr Toyota oder Lexus Händler einen Leasingvertrag ausfertigen und diesen zusammen mit den geforderten Unterlagen bei KINTO einreichen.

Für Einzelunternehmen, Freiberufler oder Ämter werden folgende Unterlagen benötigt:

- Selbstauskunft & Einwilligungserklärung

- unterschriebener Leasingvertrag

- Legitimationsprüfung

- Identifikationsnachweis ungeschwärzt und ggf. Aufenthaltstitel

Für alle weiteren Rechtsformen wie z. B. e. K., GmbH, AG uvm. ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich. Diesen können Sie selbstständig unter www.handelsregister.de kostenlos herunterladen.

Sollten in Einzelfällen weitere Dokumente notwendig sein, wird sich unser Fachbereich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

Durch eine Bonitätsprüfung sichern wir uns gegen Ausfallrisiken ab und prüfen, ob Ihre finanziellen Verhältnisse ausreichen, um die Leasingrate zuverlässig zu bezahlen. Um die Bonitätsprüfung zu ermöglichen, teilen Sie im Rahmen einer Selbstauskunft Details zu Ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen mit. Darüber hinaus werden Informationen von Auskunfteien eingeholt. Keine Sorge: Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. KINTO unterliegt als Finanzdienstleister strengen Kontrollen durch staatliche Behörden und erfüllt selbstverständlich alle Datenschutzbestimmungen.
KINTO bleibt während der gesamten Leasinglaufzeit Eigentümer des Fahrzeuges und somit sind die Fahrzeugbriefe der Leasinggesellschaft vorbehalten. Diese werden durch uns verwahrt. Sollten Sie eine Änderung des Fahrzeugbriefes wünschen, können Sie die weiteren Schritte unter "Wie kann ich eine Änderung des Fahrzeugbriefes beantragen?" nachlesen.

    

Um eine Adressänderung vorzunehmen, benötigen wir einen Nachweis in Form eines aktuellen Handelsregisterauszuges (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de) oder einer Gewerbeummeldung. Gerne können Sie uns den Nachweis unter Angabe Ihrer Kunden - sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de einreichen.
Um eine Namensänderung vorzunehmen, benötigen wir einen Nachweis in Form eines aktuellen Handelsregisterauszuges (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de) oder einer Gewerbeummeldung. Gerne können Sie uns den Nachweis unter Angabe Ihrer Kunden - sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de einreichen.

Abhängig von der neuen Rechtsform benötigen wir den entsprechenden Nachweis.

Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) benötigen wir entweder die Gewerbeanmeldung oder den Gesellschaftsvertrag.

Für alle weiteren Rechtsformen wie GmbH, AG, e. K. usw. benötigen wir den neuen Handelsregisterauszug  (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de).

Zusätzlich bitten wir Sie, das Datum der Rechtsformänderung anzugeben. Gerne können Sie den entsprechenden Nachweis sowie die Information unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de einreichen. Unser Fachbereich wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle weiteren Schritte und erforderlichen Unterlagen zu besprechen.

Dies ist zu jeder Zeit möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Service Sie hinzubuchen möchten (z. B. Tankkarte, Winterkompletträder, GEZ), und senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de.

Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin, ein zunächst unverbindliches Angebot für die Änderung zusenden. Falls Sie sich damit einverstanden erklären, können Sie uns ebenfalls per E-Mail die Bestätigung zur Umsetzung erteilen.

Dies ist zu jeder Zeit möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welche Kombination der Laufleistung/Laufzeit Erhöhung Sie wünschen und senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de.

Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin ein zunächst unverbindliches Angebot für die Änderung zusenden. Falls Sie sich damit einverstanden erklären, können Sie uns ebenfalls per E-Mail die Bestätigung zur Umsetzung erteilen.

Vertragsänderungen werden stets rückwirkend zum Vertragsbeginn berechnet. Ausnahmen bilden Änderungen, die Services beinhalten sowie Vertragsübernahmen.

Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Bestätigung, setzen wir die Änderung in unserem System durch. Die Differenz zwischen der bisherigen und der neu kalkulierten Rate wird Ihnen in einer sogenannten SAC-Rechnung zusammengefasst übermittelt. Diese kann entweder eine Gutschrift oder eine Nachbelastung beinhalten, abhängig davon, ob die neue Rate gesunken oder gestiegen ist. Alle zukünftigen Leasingraten werden entsprechend der neuen Ratenhöhe berechnet.

Den Bruttolistenpreis (Listenpreis des Fahrzeuges inkl.. Zubehör) können Sie unserem Willkommensschreiben entnehmen, das Ihnen bei Vertragsaktivierung zugesandt wurde. Sollten das Schreiben Ihnen nicht mehr vorliegen haben, können Sie dieses erneut unter service.one@kinto-mobility.de anfordern. Alternativ steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, den Preis telefonisch unter der Nummer +49 (0) 2234 2090 000 zu erfragen. Unser Kundenservice ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar.
Bei dem gesetzlichen Widerrufsrecht handelt es sich um ein sog. Verbraucherrecht. Da Ihr Leasingvertrag im Rahmen einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit abgeschlossen wurde, steht Ihnen somit kein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist zu.

Eine Vertragsübernahme ist rückwirkend oder zukünftig zum 01. eines Monats möglich. Bitte teilen Sie uns zunächst mit, welches Unternehmen inklusive der Rechtsform, einen oder mehrere Verträge übernehmen möchte und zu welchem Datum.

Senden Sie diese Informationen unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de. Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, die für die Prüfung der Übernahme relevant sind. Diese variieren je nach Rechtsform des Unternehmens.

Für eine Übernahme auf ein Einzelunternehmen oder einem freiberuflichen Gewerbe benötigen wir folgende Unterlagen:

- Identitätsnachweis (Vorder- sowie Rückseite, ungeschwärzt)

- Legitimationsprüfung 

- Selbstauskunft

- Übernahmevertrag

Sollte das zu übernehmende Unternehmen eine andere Rechtsform haben, benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de) oder eine/einen Gewerbeanmeldung/Gesellschaftsvertrag.

Ein Änderungsangebot ist stets vom Leasingnehmer zu bestätigen. Diese Bestätigung kann, unter Angabe der Angebotsnummer, gerne unkompliziert per E-Mail an service.one@kinto-mobility.de erfolgen.

Für die Beantragung einer Änderung des Fahrzeugbriefes bitten wir um die genaue Angabe des Änderungswunsches sowie um Mitteilung, ob der Fahrzeugbrief an das Autohaus oder direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt (inklusive Anschrift) gesendet werden soll.

Gerne können Sie uns diese Informationen unter Angabe Ihrer Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de zusenden.

Derzeit steht Ihnen kein Onlineportal zur Einsichtnahme in Ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung. KINTO arbeitet jedoch bereits intensiv an diesem Projekt, um Ihnen diese Möglichkeit zukünftig anbieten zu können.

Sollte Ihnen Dokumente abhandengekommen sein, wird unser Kundenservice Ihnen diese gerne erneut zur Verfügung stellen. In diesem Fall bitten wir Sie, eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de zu senden.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht keine Möglichkeit, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Sollte der Grund für eine vorzeitige Beendigung jedoch unter das Sonderkündigungsrecht fallen, prüfen wir dies gerne für Sie.

    

Die erste Rate wird stets zum Übergabedatum fällig, welches im Übernahmeprotokoll vermerkt ist. Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen zur Vertragsaktivierung vorliegen, aktivieren wir den Vertrag zu dem genannten Datum und die erste anteilige Leasingrate wird fällig.
Die benötigte Rechnung können Sie gerne unter Angabe Ihrer Kundennummer per E-Mail an service.one@kinto-mobility.de anfordern. Nennen Sie uns bitte zusätzlich die gewünschte Rechnungsnummer, die im Verwendungszweck der Abbuchung vermerkt ist, oder den gewünschten Rechnungsmonat.
Gerne können Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Rechnungsnummer an service.one@kinto-mobility.de richten. Alternativ erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr und 16:00 Uhr unter Tel.: +49 (0)221 2090 005.

Der Leasingvertrag stellt ein Rechnungsdokument i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG dar, soweit sämtliche, in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Rechnungsmerkmale enthalten sind. Für die Anerkennung als Rechnung ist es unerheblich, wie das Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

Selbst für den Fall, dass bestimmte Rechnungsmerkmale nicht im Vertrag enthalten sein sollten, tangiert dies nicht die Beurteilung als ordnungsgemäßes Rechnungsdokument, welches zum Vorsteuerabzug auf Empfängerseite berechtigt, da sich die dort nicht enthaltenen Merkmale aus anderen Dokumenten ergeben. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an den Fachbereich unter buchhaltung.one@kinto-mobility.de wenden.

Eine Jahresrechnung wird bei KINTO nicht erstellt. Sie erhalten Ihre Rechnungen monatlich per E-Mail oder auf dem postalischen Weg.

Eine SAR-Rechnung ist die erste anteilige Rechnung. 

Die erste Leasingrate wird taggenau zum Datum der Fahrzeugübernahme bzw. zur Vertragsaktivierung kalkuliert. Sollte die Übernahme/Aktivierung nicht zum 01. eines Monats erfolgen, so wird die erste Rate anteilig für den Zeitraum von der Übernahme/Aktivierung bis zum letzten Tag des Monats berechnet.

Gerne können Sie unter der Rubrik "Downloads / Links" unser SEPA-Lastschriftmandat herunterladen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es uns unterschreiben unter Angabe Ihrer Kundennummer an service.one@kinto-mobility.de.

Falls Sie verschiedene Bankverbindungen für unterschiedliche Leasingverträge nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls in Ihrer E-Mail mit.

Gerne können Sie eine E-Mail an unseren Fachbereich unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer und der gewünschten Bankverbindung an buchhaltung.one@kinto-mobility.de senden.
Gerne können Sie eine E-Mail an unseren Fachbereich unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an forderungscontrolling.one@kinto-mobility.de senden.
Die monatlichen Leasingraten sind gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich zum 1. eines Monats fällig. Eine Fälligkeit zum 15. eines Monats ist ausgeschlossen.
Die Finanzierungsanzahlungen und Leasing-Sonderzahlungen sind gemäß unserer Vereinbarung stets an das Autohaus zu leisten, von dem Sie das Fahrzeug erhalten haben. Für weiterführende Fragen bitten wir Sie, direkt Kontakt mit Ihrem Autohaus bzw. Ihrem Verkäufer aufzunehmen.
Für die buchhalterische Abrechnung wird jeder Monat pauschal mit 30 Tagen angesetzt – unabhängig davon, ob der Kalendermonat tatsächlich 28, 30 oder 31 Tage hat. Über das Jahr hinweg gleicht sich diese Methode aus, da es sieben Monate mit 31 Kalendertagen gibt, wodurch insbesondere der kürzere Februar kompensiert wird.

    

Grundsätzlich ist der Ablauf kurz nach dem Unfall der gleiche wie mit Ihrem Privatfahrzeug.

Hier sollten Sie: 

- Die Unfallstelle absichern

- Grundsätzlich die Polizei verständigen

- Schadenhergang und Unfallort dokumentiere

- Schaden der gegnerischen und der eigenen Versicherung melden

- Versicherungen darüber informieren, dass Ihr Fahrzeug ein Leasingfahrzeug der KINTO Deutschland GmbH ist

- Meldung des Unfallschadens über unser Kontaktformular oder via E-Mail an schadenservice.one@kinto-mobility.de

- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise mit der KINTO Deutschland GmbH (z.B. Reparatur oder Totalschaden)

- Ausgleich des Minderwertes des Leasingobjekts durch die Versicherung oder den Leasingnehmer

Wenn Ihr Leasingfahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, dann informieren Sie bitte die KINTO Deutschland.

Hinterlegen Sie bitte beide Fahrzeugschlüssel, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und die Bordmappe, wenn möglich nahe des Fahrzeugstandplatzes. Sollten die Dokumente dort nicht verwahrt werden können, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir lassen Ihnen die Adresse für den Versand des Zubehörs zukommen lassen.   

Wir werden dann das Fahrzeug weiterverwerten und Ihnen eine Endabrechnung zusenden.

Die Versicherungszahlungen sind an uns zu entrichten.

Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie das Unfallfahrzeug möglichst kostengünstig abstellen lassen. Gegebenenfalls anfallende Standkosten werden an Sie weiterbelastet. Sie können diese im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung zurückfordern. 

KINTO Leasingfahrzeuge dürfen nur bei einem autorisierten KINTO Partner in Deutschland repariert werden. Dies sind alle anerkannten Toyota und Lexus Servicebetriebe. Den nächsten Toyota Händler finden Sie hier.
Alle an Ihrem Leasingfahrzeug entstandenen Schäden haben Sie schnellstmöglich zu bereinigen. Eine Bearbeitung mehrerer Schäden zum Vertragsende kann Zusatzkosten im Fahrzeugrückgabeprozess für Sie bedeuten.
In der Zeit in der Sie das Fahrzeug nicht nutzen können, müssen Sie trotzdem Ihre Leasingraten weiter zahlen. Dies ist unabhängig davon, wer Schuld am Schaden hatte. 

    

Die Rückgabe Ihres Fahrzeuges erfolgt stets bei Ihrem betreuenden Autohaus. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit diesem. Ihr zuständiger Händler wird das Fahrzeug gemeinsam mit Ihnen prüfen und das Rückgabeprotokoll ausfüllen, welches dem jeweiligen Fachbereich zugesandt wird. Der Leasingvertrag endet gemäß dem im Rückgabeprotokoll vermerkten Datum. Sollte sich die Leasingratenzahlung mit dem Vertragsende überschneiden, erhalten Sie selbstverständlich eine anteilige Rückerstattung. Weitere Informationen sowie die "Checkliste zur Leasingrückgabe" finden Sie unter der Rubrik "Downloads / Links".
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in jedem Toyota- bzw. Lexus-Autohaus zurückzugeben.
Sie dürfen das Leasingfahrzeug frühestens 15 Tage vor dem offiziellen Vertragsende zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass der Leasingvertrag taggenau zum regulären Rückgabedatum abgerechnet wird (Anpassung der Kilometerlaufleistung).
Sollten Sie Mehr- oder Minderkilometer gefahren sein, erhalten Sie entsprechend am Ender der Leasingvertragslaufzeit eine Nachbelastung oder Gutschrift. Die Beträge für Mehr- und Minderkilometer finden Sie auf der zweiten Seite Ihres Leasingvertrages. Wenn Sie eine Erhöhung der vereinbarten Laufleistung wünschen, finden Sie allen weiteren Informationen unter "Sie möchten Ihre vertraglich vereinbarte Laufleistung/Laufzeit erhöhen?". 
Der Leasingvertrag endet gemäß dem im Rückgabeprotokoll vermerkten Datum. Sollte sich die Leasingratenzahlung mit dem Vertragsende überschneiden, erhalten Sie selbstverständlich eine anteilige Rückerstattung. Weitere Informationen sowie die "Checkliste zur Leasingrückgabe" finden Sie unter der Rubrik "Downloads / Links".
  1. Alle
       
Das KINTO One Business Leasing richtet sich speziell und ausschließlich an unsere gewerblichen Kunden.
Das Business Leasing KINTO One ist der einfachste und modernste Weg Ihr Unternehmen mobil zu machen. In der monatlichen Leasingrate sind alle vereinbarten Leistungen inklusive. Das bedeutet für Ihr Unternehmen Planungssicherheit, Kontrolle über Ihr Budget und Schonung Ihrer Liquidität. Mit unserer großen Auswahl an Fahrzeugen unterschiedlichster Antriebsformen, powered by Toyota und Lexus, haben wir für jede Anforderung das passende Fahrzeug. Abgerundet wird das Fahrerlebnis mit unseren Servicebausteinen und unserem Versicherungsangebot KINTO Protect.
Sie haben die Möglichkeit, alle Toyota- und Lexus Modelle sowie Fahrzeuge weiterer renommierter Automarken zu leasen. Gerne können Sie sich mit einem unserer Autohäuser in Ihrer Umgebung in Verbindung setzen, um für Sie ein passendes und individuelles Angebot zu kalkulieren. 
KINTO One bietet die Möglichkeit, Gebrauchtfahrzeuge zu leasen.
Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit, besteht die Option, das Fahrzeug käuflich zu erwerben. Da das Leasingverhältnis beendet ist, bitten wir Sie, sich bezüglich des Kaufpreises und dem Erwerb unmittelbar mit Ihrem Händler oder dem Autohaus Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen.

Wartung

- Inspektionen nach Bordbuch

- Ölwechsel

- Wechsel anderer Flüssigkeiten

- Hauptuntersuchung und Abgas

 

Wartung +

- Premium-Öl

- Ein jährlicher Check nach Herstellervorgabe, bei dem z.B. die Funktion der Bremsen und Reifen sowie     Flüssigkeitsstände geprüft werden

- Eine Prüfung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

- Ununterbrochene Mobilität durch einen Werkstattersatzwagen

 

Verschleiß

- Dieser Servicebaustein umfasst alle erforderlichen Instandhaltungsarbeiten und den Austausch von verschlissenen Teilen (z. B. Bremsbelägen).

 

Reifen und Räder

- Reifenersatz: Sommer- und Winterreifen in Premiumqualität

- Winterkompletträder: Ein Satz Winterreifen in Premiumqualität auf Original Leichtmetallfelgen 

- Beide Leistungen verstehen sich inklusive Montage, Wuchten und saisonalem Wechsel.

- Reifeneinlagerung

 

Tankkarte

- Bargeldloses Tanken und minimaler Verwaltungsaufwand: KINTO übernimmt die gesamte Abwicklung und schickt Ihnen dann nur noch eine gesammelte Rechnung zu. Dank der Kooperation mit der DKV steht Ihnen das größte Versorgungsnetz der Branche zur Verfügung. Mit der DKV +charge Ladekarte haben Sie Zugang zu über 36.000 öffentlichen Ladestationen in Deutschland.

 

Kfz-Steuer

- KINTO übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der Kfz-Steuer für den Zeitraum Ihrer Vertragslaufzeit. Die Kosten für die Kfz-Steuer sind dann bereits in ihrer monatlichen Leasingrate enthalten. 

 

Kfz-Versicherung

- Buchen Sie bei Vertragsabschluss direkt Ihre Versicherung hinzu.

Alle Serviceleistungen werden in einer Toyota oder Lexus Vertragswerkstatt mit hohem Qualitätsstandard durchgeführt.
Lieferzeiten sind im Allgemeinen schwer vorauszusagen und schwanken je nach Modell. Einige Modelle sind hingegen sofort verfügbar. Ihr Toyota oder Lexus Händler kann Sie zu Ihrem Wunschfahrzeug individuell beraten und einen unverbindlichen Liefertermin nennen.

Die erste Leasingrate wird taggenau zum Datum der Fahrzeugübernahme bzw. zur Vertragsaktivierung kalkuliert.

Sollte die Übernahme/Aktivierung nicht zum 01. eines Monats erfolgen, so wird die erste Rate anteilig für den Zeitraum von der Übernahme/Aktivierung bis zum letzten Tag des Monats berechnet.

 

Beispiel: Die Übernahme/Aktivierung erfolgte am 20.09.2025, so erfolgt die erste anteilige Rechnung (SAR-Rechnung) lediglich für den Zeitraum 20.09.2023-30.09.2025.

Für ein persönliches Telefonat erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr und 16:00 Uhr unter Tel.: +49 (0)221 2090 000 oder senden Sie uns eine Mail. Verwenden Sie hierfür gerne unser Kontaktformular

Es ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch KINTO nicht gestattet, das Leasingfahrzeug länger als vier Wochen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen.

Für die nachfolgenden Fahrten ist die vorherige schriftliche Zustimmung durch KINTO einzuholen, die ggf. von einer Erhöhung des Versicherungsschutzes abhängig gemacht werden kann:

- Fahrten außerhalb der Europäischen Union, wobei eine Zustimmung für Fahrten nach Norwegen, Großbritannien und in die Schweiz bereits mit Vertragsschluss als erteilt gilt

- Fahrten in Krisengebiete. Die vorgenannte Zustimmung wird KINTO nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Bei nicht erfolgter Zustimmung tragen Sie insbesondere auch das Risiko, dass ein entsprechender ausreichender Versicherungsschutz für das Leasingobjekt nicht besteht.

    

Sie haben die Möglichkeit, Leasingangebote eigenständig in unserem Shop zu kalkulieren. Das Angebot wird  anschließend an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet, welcher sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Für ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot empfehlen wir Ihnen, ein Toyota oder Lexus Autohaus zu besuchen.
Wenn Sie eine Angebotsanfrage über das Kontaktformular einreichen, wird diese zunächst von unseren KINTO Kollegen geprüft und sich bei offenen Fragen mit Ihnen in Verbindung gesetzt. Nachdem alle relevanten Fragen geklärt sind, übernimmt ein Toyota oder Lexus Partner in Ihrer Nähe alle weiteren Schritte. Dieser wird von der Vertragserstellung bis hin zur Fahrzeugauslieferung oder Serviceterminen, Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Ihre Anfrage können Sie uns gerne über das Kontaktformular übermitteln. Diese wird von KINTO intern geprüft. Entsprechend Ihrer Anforderung werden weitere unterschiedliche Schritte unternommen, um ein maßgeschneidertes (individuell passendes) Leasingpaket für Ihre Flotte zusammenzustellen.

Die einzureichenden Dokumente sind stets abhängig von der jeweiligen Rechtsform. In der Regel wird zunächst ein Leasingangebot erstellt. Sofern Sie dieses akzeptieren, wird Ihr Toyota oder Lexus Händler einen Leasingvertrag ausfertigen und diesen zusammen mit den geforderten Unterlagen bei KINTO einreichen.

Für Einzelunternehmen, Freiberufler oder Ämter werden folgende Unterlagen benötigt:

- Selbstauskunft & Einwilligungserklärung

- unterschriebener Leasingvertrag

- Legitimationsprüfung

- Identifikationsnachweis ungeschwärzt und ggf. Aufenthaltstitel

Für alle weiteren Rechtsformen wie z. B. e. K., GmbH, AG uvm. ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich. Diesen können Sie selbstständig unter www.handelsregister.de kostenlos herunterladen.

Sollten in Einzelfällen weitere Dokumente notwendig sein, wird sich unser Fachbereich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

Durch eine Bonitätsprüfung sichern wir uns gegen Ausfallrisiken ab und prüfen, ob Ihre finanziellen Verhältnisse ausreichen, um die Leasingrate zuverlässig zu bezahlen. Um die Bonitätsprüfung zu ermöglichen, teilen Sie im Rahmen einer Selbstauskunft Details zu Ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen mit. Darüber hinaus werden Informationen von Auskunfteien eingeholt. Keine Sorge: Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. KINTO unterliegt als Finanzdienstleister strengen Kontrollen durch staatliche Behörden und erfüllt selbstverständlich alle Datenschutzbestimmungen.
KINTO bleibt während der gesamten Leasinglaufzeit Eigentümer des Fahrzeuges und somit sind die Fahrzeugbriefe der Leasinggesellschaft vorbehalten. Diese werden durch uns verwahrt. Sollten Sie eine Änderung des Fahrzeugbriefes wünschen, können Sie die weiteren Schritte unter "Wie kann ich eine Änderung des Fahrzeugbriefes beantragen?" nachlesen.

    

Um eine Adressänderung vorzunehmen, benötigen wir einen Nachweis in Form eines aktuellen Handelsregisterauszuges (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de) oder einer Gewerbeummeldung. Gerne können Sie uns den Nachweis unter Angabe Ihrer Kunden - sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de einreichen.
Um eine Namensänderung vorzunehmen, benötigen wir einen Nachweis in Form eines aktuellen Handelsregisterauszuges (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de) oder einer Gewerbeummeldung. Gerne können Sie uns den Nachweis unter Angabe Ihrer Kunden - sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de einreichen.

Abhängig von der neuen Rechtsform benötigen wir den entsprechenden Nachweis.

Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) benötigen wir entweder die Gewerbeanmeldung oder den Gesellschaftsvertrag.

Für alle weiteren Rechtsformen wie GmbH, AG, e. K. usw. benötigen wir den neuen Handelsregisterauszug  (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de).

Zusätzlich bitten wir Sie, das Datum der Rechtsformänderung anzugeben. Gerne können Sie den entsprechenden Nachweis sowie die Information unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de einreichen. Unser Fachbereich wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle weiteren Schritte und erforderlichen Unterlagen zu besprechen.

Dies ist zu jeder Zeit möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Service Sie hinzubuchen möchten (z. B. Tankkarte, Winterkompletträder, GEZ), und senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de.

Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin, ein zunächst unverbindliches Angebot für die Änderung zusenden. Falls Sie sich damit einverstanden erklären, können Sie uns ebenfalls per E-Mail die Bestätigung zur Umsetzung erteilen.

Dies ist zu jeder Zeit möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welche Kombination der Laufleistung/Laufzeit Erhöhung Sie wünschen und senden Sie uns unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de.

Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin ein zunächst unverbindliches Angebot für die Änderung zusenden. Falls Sie sich damit einverstanden erklären, können Sie uns ebenfalls per E-Mail die Bestätigung zur Umsetzung erteilen.

Vertragsänderungen werden stets rückwirkend zum Vertragsbeginn berechnet. Ausnahmen bilden Änderungen, die Services beinhalten sowie Vertragsübernahmen.

Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Bestätigung, setzen wir die Änderung in unserem System durch. Die Differenz zwischen der bisherigen und der neu kalkulierten Rate wird Ihnen in einer sogenannten SAC-Rechnung zusammengefasst übermittelt. Diese kann entweder eine Gutschrift oder eine Nachbelastung beinhalten, abhängig davon, ob die neue Rate gesunken oder gestiegen ist. Alle zukünftigen Leasingraten werden entsprechend der neuen Ratenhöhe berechnet.

Den Bruttolistenpreis (Listenpreis des Fahrzeuges inkl.. Zubehör) können Sie unserem Willkommensschreiben entnehmen, das Ihnen bei Vertragsaktivierung zugesandt wurde. Sollten das Schreiben Ihnen nicht mehr vorliegen haben, können Sie dieses erneut unter service.one@kinto-mobility.de anfordern. Alternativ steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, den Preis telefonisch unter der Nummer +49 (0) 2234 2090 000 zu erfragen. Unser Kundenservice ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar.
Bei dem gesetzlichen Widerrufsrecht handelt es sich um ein sog. Verbraucherrecht. Da Ihr Leasingvertrag im Rahmen einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit abgeschlossen wurde, steht Ihnen somit kein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist zu.

Eine Vertragsübernahme ist rückwirkend oder zukünftig zum 01. eines Monats möglich. Bitte teilen Sie uns zunächst mit, welches Unternehmen inklusive der Rechtsform, einen oder mehrere Verträge übernehmen möchte und zu welchem Datum.

Senden Sie diese Informationen unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de. Unser Fachbereich wird Ihnen daraufhin alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, die für die Prüfung der Übernahme relevant sind. Diese variieren je nach Rechtsform des Unternehmens.

Für eine Übernahme auf ein Einzelunternehmen oder einem freiberuflichen Gewerbe benötigen wir folgende Unterlagen:

- Identitätsnachweis (Vorder- sowie Rückseite, ungeschwärzt)

- Legitimationsprüfung 

- Selbstauskunft

- Übernahmevertrag

Sollte das zu übernehmende Unternehmen eine andere Rechtsform haben, benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug (kostenlos downloadbar unter www.handelsregister.de) oder eine/einen Gewerbeanmeldung/Gesellschaftsvertrag.

Ein Änderungsangebot ist stets vom Leasingnehmer zu bestätigen. Diese Bestätigung kann, unter Angabe der Angebotsnummer, gerne unkompliziert per E-Mail an service.one@kinto-mobility.de erfolgen.

Für die Beantragung einer Änderung des Fahrzeugbriefes bitten wir um die genaue Angabe des Änderungswunsches sowie um Mitteilung, ob der Fahrzeugbrief an das Autohaus oder direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt (inklusive Anschrift) gesendet werden soll.

Gerne können Sie uns diese Informationen unter Angabe Ihrer Vertragsnummer an service.one@kinto-mobility.de zusenden.

Derzeit steht Ihnen kein Onlineportal zur Einsichtnahme in Ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung. KINTO arbeitet jedoch bereits intensiv an diesem Projekt, um Ihnen diese Möglichkeit zukünftig anbieten zu können.

Sollte Ihnen Dokumente abhandengekommen sein, wird unser Kundenservice Ihnen diese gerne erneut zur Verfügung stellen. In diesem Fall bitten wir Sie, eine E-Mail an service.one@kinto-mobility.de zu senden.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht keine Möglichkeit, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Sollte der Grund für eine vorzeitige Beendigung jedoch unter das Sonderkündigungsrecht fallen, prüfen wir dies gerne für Sie.

    

Die erste Rate wird stets zum Übergabedatum fällig, welches im Übernahmeprotokoll vermerkt ist. Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen zur Vertragsaktivierung vorliegen, aktivieren wir den Vertrag zu dem genannten Datum und die erste anteilige Leasingrate wird fällig.
Die benötigte Rechnung können Sie gerne unter Angabe Ihrer Kundennummer per E-Mail an service.one@kinto-mobility.de anfordern. Nennen Sie uns bitte zusätzlich die gewünschte Rechnungsnummer, die im Verwendungszweck der Abbuchung vermerkt ist, oder den gewünschten Rechnungsmonat.
Gerne können Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Rechnungsnummer an service.one@kinto-mobility.de richten. Alternativ erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr und 16:00 Uhr unter Tel.: +49 (0)221 2090 005.

Der Leasingvertrag stellt ein Rechnungsdokument i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG dar, soweit sämtliche, in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Rechnungsmerkmale enthalten sind. Für die Anerkennung als Rechnung ist es unerheblich, wie das Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

Selbst für den Fall, dass bestimmte Rechnungsmerkmale nicht im Vertrag enthalten sein sollten, tangiert dies nicht die Beurteilung als ordnungsgemäßes Rechnungsdokument, welches zum Vorsteuerabzug auf Empfängerseite berechtigt, da sich die dort nicht enthaltenen Merkmale aus anderen Dokumenten ergeben. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an den Fachbereich unter buchhaltung.one@kinto-mobility.de wenden.

Eine Jahresrechnung wird bei KINTO nicht erstellt. Sie erhalten Ihre Rechnungen monatlich per E-Mail oder auf dem postalischen Weg.

Eine SAR-Rechnung ist die erste anteilige Rechnung. 

Die erste Leasingrate wird taggenau zum Datum der Fahrzeugübernahme bzw. zur Vertragsaktivierung kalkuliert. Sollte die Übernahme/Aktivierung nicht zum 01. eines Monats erfolgen, so wird die erste Rate anteilig für den Zeitraum von der Übernahme/Aktivierung bis zum letzten Tag des Monats berechnet.

Gerne können Sie unter der Rubrik "Downloads / Links" unser SEPA-Lastschriftmandat herunterladen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es uns unterschreiben unter Angabe Ihrer Kundennummer an service.one@kinto-mobility.de.

Falls Sie verschiedene Bankverbindungen für unterschiedliche Leasingverträge nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls in Ihrer E-Mail mit.

Gerne können Sie eine E-Mail an unseren Fachbereich unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer und der gewünschten Bankverbindung an buchhaltung.one@kinto-mobility.de senden.
Gerne können Sie eine E-Mail an unseren Fachbereich unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Vertragsnummer an forderungscontrolling.one@kinto-mobility.de senden.
Die monatlichen Leasingraten sind gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich zum 1. eines Monats fällig. Eine Fälligkeit zum 15. eines Monats ist ausgeschlossen.
Die Finanzierungsanzahlungen und Leasing-Sonderzahlungen sind gemäß unserer Vereinbarung stets an das Autohaus zu leisten, von dem Sie das Fahrzeug erhalten haben. Für weiterführende Fragen bitten wir Sie, direkt Kontakt mit Ihrem Autohaus bzw. Ihrem Verkäufer aufzunehmen.
Für die buchhalterische Abrechnung wird jeder Monat pauschal mit 30 Tagen angesetzt – unabhängig davon, ob der Kalendermonat tatsächlich 28, 30 oder 31 Tage hat. Über das Jahr hinweg gleicht sich diese Methode aus, da es sieben Monate mit 31 Kalendertagen gibt, wodurch insbesondere der kürzere Februar kompensiert wird.

    

Grundsätzlich ist der Ablauf kurz nach dem Unfall der gleiche wie mit Ihrem Privatfahrzeug.

Hier sollten Sie: 

- Die Unfallstelle absichern

- Grundsätzlich die Polizei verständigen

- Schadenhergang und Unfallort dokumentiere

- Schaden der gegnerischen und der eigenen Versicherung melden

- Versicherungen darüber informieren, dass Ihr Fahrzeug ein Leasingfahrzeug der KINTO Deutschland GmbH ist

- Meldung des Unfallschadens über unser Kontaktformular oder via E-Mail an schadenservice.one@kinto-mobility.de

- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise mit der KINTO Deutschland GmbH (z.B. Reparatur oder Totalschaden)

- Ausgleich des Minderwertes des Leasingobjekts durch die Versicherung oder den Leasingnehmer

Wenn Ihr Leasingfahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, dann informieren Sie bitte die KINTO Deutschland.

Hinterlegen Sie bitte beide Fahrzeugschlüssel, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und die Bordmappe, wenn möglich nahe des Fahrzeugstandplatzes. Sollten die Dokumente dort nicht verwahrt werden können, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir lassen Ihnen die Adresse für den Versand des Zubehörs zukommen lassen.   

Wir werden dann das Fahrzeug weiterverwerten und Ihnen eine Endabrechnung zusenden.

Die Versicherungszahlungen sind an uns zu entrichten.

Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie das Unfallfahrzeug möglichst kostengünstig abstellen lassen. Gegebenenfalls anfallende Standkosten werden an Sie weiterbelastet. Sie können diese im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung zurückfordern. 

KINTO Leasingfahrzeuge dürfen nur bei einem autorisierten KINTO Partner in Deutschland repariert werden. Dies sind alle anerkannten Toyota und Lexus Servicebetriebe. Den nächsten Toyota Händler finden Sie hier.
Alle an Ihrem Leasingfahrzeug entstandenen Schäden haben Sie schnellstmöglich zu bereinigen. Eine Bearbeitung mehrerer Schäden zum Vertragsende kann Zusatzkosten im Fahrzeugrückgabeprozess für Sie bedeuten.
In der Zeit in der Sie das Fahrzeug nicht nutzen können, müssen Sie trotzdem Ihre Leasingraten weiter zahlen. Dies ist unabhängig davon, wer Schuld am Schaden hatte. 

    

Die Rückgabe Ihres Fahrzeuges erfolgt stets bei Ihrem betreuenden Autohaus. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit diesem. Ihr zuständiger Händler wird das Fahrzeug gemeinsam mit Ihnen prüfen und das Rückgabeprotokoll ausfüllen, welches dem jeweiligen Fachbereich zugesandt wird. Der Leasingvertrag endet gemäß dem im Rückgabeprotokoll vermerkten Datum. Sollte sich die Leasingratenzahlung mit dem Vertragsende überschneiden, erhalten Sie selbstverständlich eine anteilige Rückerstattung. Weitere Informationen sowie die "Checkliste zur Leasingrückgabe" finden Sie unter der Rubrik "Downloads / Links".
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in jedem Toyota- bzw. Lexus-Autohaus zurückzugeben.
Sie dürfen das Leasingfahrzeug frühestens 15 Tage vor dem offiziellen Vertragsende zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass der Leasingvertrag taggenau zum regulären Rückgabedatum abgerechnet wird (Anpassung der Kilometerlaufleistung).
Sollten Sie Mehr- oder Minderkilometer gefahren sein, erhalten Sie entsprechend am Ender der Leasingvertragslaufzeit eine Nachbelastung oder Gutschrift. Die Beträge für Mehr- und Minderkilometer finden Sie auf der zweiten Seite Ihres Leasingvertrages. Wenn Sie eine Erhöhung der vereinbarten Laufleistung wünschen, finden Sie allen weiteren Informationen unter "Sie möchten Ihre vertraglich vereinbarte Laufleistung/Laufzeit erhöhen?". 
Der Leasingvertrag endet gemäß dem im Rückgabeprotokoll vermerkten Datum. Sollte sich die Leasingratenzahlung mit dem Vertragsende überschneiden, erhalten Sie selbstverständlich eine anteilige Rückerstattung. Weitere Informationen sowie die "Checkliste zur Leasingrückgabe" finden Sie unter der Rubrik "Downloads / Links".

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Dann können Sie uns unter folgender Nummer erreichen: Tel.: +49 (0)2234 2090 000

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Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr