Das Leasing (zwölf bis 23 Monate) von Neufahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis zu 40.000 Euro wird mit einer Summe von 3.375 Euro gefördert (Listenpreis bis 65.000 Euro: 2.250 Euro Bonus). Leasingverträge von Fahrzeugen mit einem Listenpreis bis zu 40.000 Euro und einer Laufzeit ab 24 Monaten werden mit einem Umweltbonus in Höhe von 6.750 Euro gefördert (bis 65.000 Euro: 4.500 Euro Bonus).
Wichtig für Gewerbekunden: Den Umweltbonus für E-Autos erhalten Gewerbekunden nur noch für Zulassungen, die bis spätestens 31. August 2023 erfolgen. Ab dem 1. September 2023 werden nur noch Privatkunden mit der Umweltprämie unterstützt.
Tipps zur Prüfung des Leasingvertrages für Elektroautos
In einem Leasingvertrag ist geregelt, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht eines Elektroautos überlässt. Da eine Unterschrift für mehrere Monate oder Jahre verbindlich ist, sollte der Vertrag vorab intensiv geprüft werden. Was ist zu beachten, wenn ein Leasingvertrag vorliegt und welche Aspekte müssen darin unbedingt geregelt sein?
· Fahrzeugmodell und Lieferung: Im Leasingvertrag sollten das exakte Fahrzeugmodell inklusive aller Sonderausstattungen und der Liefertermin genannt werden.
· Laufzeit und Höhe der Raten: Die Laufzeit und die zu zahlenden Monatsraten sind wichtig für die finanzielle Planung. Auch die Dokumentation der zu tragenden Nebenkosten sollte im Vertragswerk erfolgen.
· Leasingart prüfen: Beim Restwertleasing ist darauf zu achten, dass im Vertrag ein realistischer Restwert vereinbart wurde. Bei einer zu hohen Summe kann am Ende der Vertragslaufzeit eine Finanzierungslücke für eine böse Überraschung sorgen. Dagegen ist bei einem Kilometerleasing zu bestimmen, welche Kosten konkret entstehen, wenn Mehrkilometer zustande kommen.
· Rückgabebedingungen: Im Vertrag sollte der Zeitpunkt der Leasingrückgabe sowie der erforderliche Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe definiert werden.
· Klauseln für eine vorzeitige Kündigung: Es ist normalerweise schwierig und oft ausgeschlossen, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Sofern es möglich ist, kann zwischen den Vertragspartnern eine Einigung dazu im Vertrag vereinbart werden. Falls dieser Wunsch jedoch durch den Leasingnehmer erfolgt, ist mit höheren monatlichen Raten zu rechnen.