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Elektroauto leasen: Das macht E-Auto-Leasing so attraktiv

Elektromobilität ist in aller Munde, doch viele Menschen zögern beim Umstieg von einem Verbrenner auf ein E-Fahrzeug. Häufig gibt es beim Kauf eines Elektrofahrzeugs noch Bedenken aufgrund der schnell fortschreitenden technischen Änderungen, der hohen Anschaffungskosten oder der Haltbarkeit der Akkus.

Um einen ersten Zugang zur Mobilität mit Elektroautos zu erhalten, ist das Elektroauto-Leasing eine passende Alternative. Wie lässt sich Elektromobilität entdecken? Welche Gründe sprechen für das Leasen eines elektrischen Autos? Worauf ist besonders zu achten, wenn Sie ein Elektroauto leasen möchten?

Was bedeutet Elektroauto-Leasing?

Fahrzeugleasing zählt neben der klassischen Autofinanzierung zu den immer beliebteren Möglichkeiten, sich ein Auto anzuschaffen. Leasen lässt sich aus dem Englischen mit „mieten“ übersetzen. Wer einen Leasingvertrag abschließt, zahlt eine monatliche Leasingrate und erhält von einem Leasinggeber einen Neuwagen für die vorübergehende Nutzung.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, ein gebrauchtes Elektroauto zu leasen, sofern ein Händler oder eine Leasinggesellschaft dieses Angebot unterbreiten. Leasingverträge für E-Autos werden vorwiegend für zwei bis vier Jahre abgeschlossen, allerdings können die Laufzeiten auch kürzer ausfallen. Sie liegen dann bei zwölf oder 18 Monaten.

Nach Vertragsende übergibt der Leasingnehmer das Fahrzeug an den Leasinggeber. Wer nachhaltig Auto fahren möchte und Wert auf Umwelt- und Klimaschutz legt, kann statt einem Verbrenner auch ein E-Auto leasen. Das Elektroauto-Leasing bietet einen attraktiven und flexiblen Einstieg in die Welt der Elektromobilität.

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Elektroauto leasen: Diese Leasingarten machen es möglich

Für das Leasen von Fahrzeugen existieren verschiedene Arten von Leasingverträgen, die je nach den Bedürfnissen des Leasingnehmers wählbar sind. Zu den gängigsten Leasingarten zählen das Restwertleasing, das Kilometerleasing und das Null-Leasing.
  • Restwertleasing

    Beim Restwertleasing legt der Leasinggeber zu Beginn des Leasingvertrags eine geschätzte Restwerthöhe des Fahrzeugs fest. Am Ende der Leasinglaufzeit wird der tatsächliche Restwert ermittelt und mit dem vorherigen Schätzwert verglichen. Abhängig von der Differenz der beiden Werte muss der Leasingnehmer gegebenenfalls eine Nachzahlung leisten oder erhält eine Rückerstattung.
  • Kilometerleasing

    Beim Kilometerleasing wird die Laufleistung des Fahrzeugs während der Leasingdauer vereinbart. Der Leasingvertrag beinhaltet eine bestimmte Kilometerbegrenzung. Wenn diese Angabe überschritten wird, fallen für die Mehrkilometer zusätzliche Kosten an. Bleibt die tatsächliche Laufleistung unter der vereinbarten Kilometerbegrenzung, können für Minderkilometer möglicherweise Erstattungen ausgezahlt werden.
  • Null-Leasing

    Beim Null-Leasing entsteht ein Leasingvertrag ohne Anzahlung. Der Leasingnehmer zahlt lediglich die monatlichen Raten für die Nutzungsrechte des Fahrzeugs. Die Raten fallen hier meist etwas höher aus. Die bei anderen Leasingformen gewährten Rabatte auf Neuwagen fallen beim Null-Leasing häufig weg, wodurch diese Variante im Endeffekt teurer ausfällt als andere Leasingarten.

Elektroauto-Leasing für private und gewerbliche Kunden

Lange Zeit wurde das Leasen von Autos mit Gewerbeleasing gleichgesetzt, weil die meisten Unternehmen ihren Mitarbeitern darüber einen Firmenwagen zur Verfügung stellten. Gewerbekunden konnten zudem durch das Leasing von Steuervorteilen profitieren und sparen. Seitdem die Elektromobilität boomt und auch für private Personen ein finanzieller Anreiz besteht, etwa durch die Bafa-Förderung, ist das Leasing von Elektroautos auch für Privatkunden eine interessante Option mit attraktiven Vorteilen.

Vorteile des E-Auto-Leasings

Der Kauf eines E-Autos ist eine hohe finanzielle Hürde, doch dank Leasing ist es möglich, zu günstigen Raten auch elektrisch zu fahren. Häufig fällt sogar die Anzahlung bei einem E-Auto-Leasing für Privatkunden und Unternehmen weg. Kurze Vertragslaufzeiten ermöglichen einen stetigen Fahrzeugwechsel. Ebenso bieten aber auch längere Vertragslaufzeiten über mehrere Jahre einige Vorteile. Für die ersten beiden Jahre gibt es i.d.R. eine Herstellergarantie für das Elektroauto. In vielen Fällen handelt es sich dabei um geleaste Neuwagen, sodass verschleißbedingte Reparaturen höchstwahrscheinlich ausbleiben.

Darüber hinaus bietet das Elektroauto-Leasing die folgenden Vorteile:

· bis Ende 2030 keine Kfz-Steuer für Elektroautos
· private Versteuerung von Dienstwagen fällt günstiger aus
· Aufladen ist deutlich günstiger als klassisches Tanken
· Risiko für den Werteverlust des Fahrzeugs liegt beim Leasinggeber
· E-Auto-Leasing ist ein erster Schritt zur Elektromobilität
· kurze Laufzeiten ermöglichen Fahrzeugwechsel mit neuester Technik
· Rückgabeprozess läuft transparent ab

Kosten für das Laden eines geleasten E-Autos

Im Elektroauto-Leasing sind die Kosten für das Aufladen der Batterie nicht enthalten. Diese Kosten für das Laden variieren abhängig vom Kilowattpreis des Stromversorgers, der Ladestation und dem Ladeverhalten. Neben der Bezahlung pro Kilowattstunde etablierte sich bei öffentlichen Ladestationen auch ein Pauschalpreis pro Ladevorgang. Der Preis bewegt sich dabei meist zwischen fünf und zehn Euro.

Gut zu wissen: Wer sein geleastes Elektroauto zu Hause laden möchte, kann dies entweder über die normale Steckdose, eine leistungsfähigere Wallbox oder mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage tun. Häufig sind die Ladevorgänge an öffentlichen Ladestation jedoch schneller und manchmal auch günstiger. Es ist zu empfehlen, beide Ladevarianten zu nutzen, sofern die Infrastruktur der Ladestationen und das individuelle Ladeverhalten das zulassen.

Sechs gute Gründe für das E-Auto-Leasing

Lohnt es sich, ein elektrisches Auto zu leasen? Wir kennen sechs Gründe, die dafür sprechen, ein Elektroauto zu leasen, statt es zu kaufen.

  • 1

    Leasing als Testphase: Wer nachdenkt, auf ein E-Auto umzusteigen, aber noch unsicher ist, erhält mit einem Leasing die Möglichkeit, elektrisches Fahren auszuprobieren.
  • 2

    kurze Laufzeiten: Leasingverträge können mit recht kurzen Vertragslaufzeiten von zwölf, 24 oder 36 Monaten abgeschlossen werden.
  • 3

    neue Modelle fahren: Aufgrund der kurzen Leasingdauer können Leasingnehmer bei Abschluss eines nachfolgenden Leasingvertrags immer die neuesten E-Auto-Modelle nutzen.
  • 4

    günstige Raten dank Umweltbonus: Zur Förderung der Elektromobilität bezuschusst die Bundesregierung das E-Auto-Leasing mit einem Beitrag von bis zu 6.750 Euro (seit 1. Januar 2023).
  • 5

    kein Tausch der Batterie: Wer ein Elektroauto kauft und damit mehrere Jahre fährt, muss irgendwann den Akku austauschen. Dieser Wechsel steht bei einem geleasten E-Auto nicht an und Leasingnehmer sparen sich Aufwand und Kosten dafür.
  • 6

    kein Restwertrisiko: Das Restwertrisiko bei einem geleasten Elektroauto trägt allein der Leasinggeber. Nutzer zahlen lediglich die monatliche Leasingrate und geben das Auto entspannt nach der vereinbarten Vertragslaufzeit zurück.

Leasingangebot einholen: Was ist dabei zu beachten?

Die folgenden Fragen helfen bei der Prüfung dabei, ob ein Leasingangebot die gewünschten Anforderungen und eigenen Wünsche erfüllt:

· Welches Leasingfahrzeug passt zu mir oder meinem Unternehmen?
· Wie schnell möchte ich auf ein neues Modell umsteigen?
· Soll das Fahrzeug nach Leasingende zurückgegeben oder behalten werden?
· Gibt es einen Leasinggeber, der zu meiner Branche passende Vertragsmodelle anbietet?
· Wie wichtig sind bestimmte inklusive Serviceleistungen?
· Möchte ich für das Fahrzeug einen Restwert haben oder lieber eine Anzahlung leisten?

Staatliche Förderungen für geleaste Elektroautos

Staatliche Förderungen für Elektrofahrzeuge können nicht nur beim Kauf und einer Finanzierung, sondern auch beim Leasen in Anspruch genommen werden. Der Umweltbonus ist eine Fördersumme, die zum Teil vom Bund (BAFA-Prämie) und zum Teil vom Hersteller getragen wird. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Käufer oder Leasingnehmer ausschließlich auf rein batteriebetriebene Autos eine staatliche Förderung. Plug-in-Hybridfahrzeuge sind seither von einer Förderung ausgeschlossen.

Das Leasing (zwölf bis 23 Monate) von Neufahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis zu 40.000 Euro wird mit einer Summe von 3.375 Euro gefördert (Listenpreis bis 65.000 Euro: 2.250 Euro Bonus). Leasingverträge von Fahrzeugen mit einem Listenpreis bis zu 40.000 Euro und einer Laufzeit ab 24 Monaten werden mit einem Umweltbonus in Höhe von 6.750 Euro gefördert (bis 65.000 Euro: 4.500 Euro Bonus).

Wichtig für Gewerbekunden: Den Umweltbonus für E-Autos erhalten Gewerbekunden nur noch für Zulassungen, die bis spätestens 31. August 2023 erfolgen. Ab dem 1. September 2023 werden nur noch Privatkunden mit der Umweltprämie unterstützt.

Tipps zur Prüfung des Leasingvertrages für Elektroautos

In einem Leasingvertrag ist geregelt, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht eines Elektroautos überlässt. Da eine Unterschrift für mehrere Monate oder Jahre verbindlich ist, sollte der Vertrag vorab intensiv geprüft werden. Was ist zu beachten, wenn ein Leasingvertrag vorliegt und welche Aspekte müssen darin unbedingt geregelt sein?

· Fahrzeugmodell und Lieferung: Im Leasingvertrag sollten das exakte Fahrzeugmodell inklusive aller Sonderausstattungen und der Liefertermin genannt werden.

· Laufzeit und Höhe der Raten: Die Laufzeit und die zu zahlenden Monatsraten sind wichtig für die finanzielle Planung. Auch die Dokumentation der zu tragenden Nebenkosten sollte im Vertragswerk erfolgen.

· Leasingart prüfen: Beim Restwertleasing ist darauf zu achten, dass im Vertrag ein realistischer Restwert vereinbart wurde. Bei einer zu hohen Summe kann am Ende der Vertragslaufzeit eine Finanzierungslücke für eine böse Überraschung sorgen. Dagegen ist bei einem Kilometerleasing zu bestimmen, welche Kosten konkret entstehen, wenn Mehrkilometer zustande kommen.

· Rückgabebedingungen: Im Vertrag sollte der Zeitpunkt der Leasingrückgabe sowie der erforderliche Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe definiert werden.

· Klauseln für eine vorzeitige Kündigung: Es ist normalerweise schwierig und oft ausgeschlossen, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Sofern es möglich ist, kann zwischen den Vertragspartnern eine Einigung dazu im Vertrag vereinbart werden. Falls dieser Wunsch jedoch durch den Leasingnehmer erfolgt, ist mit höheren monatlichen Raten zu rechnen.

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