Die GAP-Versicherung ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz bei Notfällen, die mit einem geleasten Fahrzeug vorkommen können. Es stellt sich jedoch die Frage, wie sinnvoll ein GAP-Schutz ist und welche Kosten auf Leasingnehmer damit zukommen.
Die GAP-Versicherung ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz bei Notfällen, die mit einem geleasten Fahrzeug vorkommen können. Es stellt sich jedoch die Frage, wie sinnvoll ein GAP-Schutz ist und welche Kosten auf Leasingnehmer damit zukommen.
Die GAP-Versicherung ist eine Zusatzversicherung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Die Police kann ergänzend zur Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Leasingnehmer haben also die Wahl, ob sie eine GAP-Deckung buchen möchten, wenn sie ein Fahrzeug leasen.
Die Abkürzung „GAP“ stammt aus dem Englischen und bedeutet "Lücke". Die drei Buchstaben stehen für „Guaranteed Asset Protection“. Übersetzen lässt sich das mit „garantierten Vermögensschutz“.
Die GAP-Abdeckung schließt im Falle eines Totalschadens oder bei Diebstahl die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines geleasten Fahrzeuges und den noch anfallenden restlichen Raten des Leasings. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Wert des Fahrzeuges, der für den Kauf eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeuges am Tag des Schadens anfallen würde. Die GAP-Versicherung ist auch als Differenzschutz oder Differenz-Deckung bekannt.
Die GAP-Deckung bietet einen finanziellen Schutz, wenn ein Leasingnehmer einen noch gültigen Leasingvertrag durch einen Schadensfall vorzeitig beenden muss. Diese Situation tritt ein, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall oder anderweitig so stark beschädigt wird, dass die weitere Nutzung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Sobald ein Leasingnehmer das Auto nicht mehr nutzen kann und es deshalb stillgelegt werden muss, ist es auch nicht mehr möglich, das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben. Der Versicherungsschutz der GAP-Deckung gilt für folgende Schadensfälle:
Häufig entstehen durch eine GAP-Abdeckung keine Extrakosten, denn sie ist fester Bestandteil eines Leasingvertrages. Allerdings werden die Kosten auf die jeweiligen Leasingraten aufgerechnet. Wenn Leasingnehmer eine GAP-Versicherung nachträglich oder zusätzlich zu einer Kaskoversicherung abschließen, richtet sich die Beitragshöhe nach den Vertragsbedingungen des Versicherungsanbieters, dem gewählten Fahrzeugmodell und der Dauer der Leasinglaufzeit.
Eine Kaskoversicherung mit GAP-Abdeckung ist in der Regel etwa sieben Prozent teurer. Versicherungsnehmer können zwischen einer vollständigen Deckung der Kosten oder einer Selbstbeteiligung wählen. Die Tarife richten sich meistens nach der Schadenfreiheitsklasse.
Die GAP-Deckung besitzt sowohl bei Leasingfahrzeugen als auch finanzierten Fahrzeugen eine hohe Relevanz. Wenn Leasingnehmer mit dem Auto einen Unfall haben, kommt die Vollkaskoversicherung grundsätzlich für den entstandenen Schaden auf. Wenn das Fahrzeug allerdings so stark beschädigt wurde, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, müssen Leasingnehmer den Leasinggeber finanziell entschädigen.
Der gleiche Fall tritt ein, wenn Nutzer das geleaste Fahrzeug aufgrund von Diebstahl nicht mehr zurückgeben können. Die Kfz-Versicherung übernimmt meist nur die Kosten für den Wiederbeschaffungswert des geleasten Fahrzeuges. Den Restwert müssen Leasingnehmer selbst tragen, sodass dabei hohe Kosten entstehen können. Der Abschluss einer GAP-Deckung führt jedoch dazu, dass die finanzielle Belastung für den Differenzbetrag auf die Versicherung übergeht.
Manche Autoversicherungen für Leasingfahrzeuge beinhalten eine Neupreisentschädigung. Wenn ein solcher Passus in der Police vorhanden ist, kommt die Versicherung bei einem Schaden für den kompletten Neuwert des geleasten Autos auf. Der besondere Versicherungsschutz gilt allerdings nur für die ersten zwölf bis 24 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs.
Vor allem in den ersten Jahren sinkt der Wiederbeschaffungswert enorm und ist dadurch schnell niedriger als die vereinbarte Restforderung. In der Folge entstehen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden höhere Kosten für den Leasingnehmer, die nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden.
Zudem ist eine GAP-Deckung bei Leasingverträgen zu empfehlen, die auf Grundlage der zurückgelegten Kilometer abgerechnet werden. Denn auch bei dieser Leasingvariante ist ein Totalschaden des Fahrzeuges möglich. Zudem lohnt sich der GAP-Schutz bei der Finanzierung eines neuen Autos. Zum Ende der Finanzierung geht das Auto in das Eigentum des Kreditnehmers über. Dennoch schließt die GAP-Versicherung bei einem Totalschaden die Lücke zwischen der Restforderung des Kreditgebers und dem Wiederbeschaffungswert.
Für Leasingnehmer bietet es sich an, den Differenzschutz direkt mit dem Leasingvertrag oder dem Finanzierungsvertrag eines Neuwagens abzuschließen. Im Idealfall beinhaltet die Kfz-Versicherung bereits eine solche Abdeckung. Zwar ist es möglich, die GAP-Versicherung nachträglich zur Police hinzuzufügen, aber nicht immer rentieren sich die zusätzlichen Kosten dann.
Wenn der Finanzierungsvertrag oder der Leasingvertrag absehbar auslaufen, lohnt sich die GAP-Deckung meistens nicht mehr. In diesem Fall ist die Restforderung niedriger als der Wiederbeschaffungswert des Autos. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Auslösesumme oder die Schlussrate beim Leasing eines Autos höher sein kann als die normale monatliche Leasingrate.