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Leasingvoraussetzungen: Unterlagen und Bedingungen für das Fahrzeugleasing

Leasing gilt als beliebte Finanzierungsart für ein neues Auto und stellt damit eine attraktive Alternative zum Bankkredit dar. Doch um ein Fahrzeug überhaupt leasen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, bevor ein Leasingvertrag mit einem Leasinggeber zustande kommt. Dabei existieren für Privatpersonen und Unternehmen unterschiedliche Voraussetzungen für das Leasen.

Voraussetzungen für ein Fahrzeug-Leasing

Die Voraussetzungen für Privatpersonen, Unternehmen oder Selbständige zum Leasen eines Autos sind gering und in vielen Punkten sehr ähnlich. Grundlegend ist die ausreichende Bonität der Leasingnehmer. Dadurch ist sichergestellt, dass die Monatsraten über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags immer rechtzeitig gezahlt werden. Die individuelle Bonität ist Bestandteil einer Prüfung, die das Verhältnis der monatlichen Raten zu den monatlichen Einkünften bewertet. Ist die regelmäßige Finanzierung und damit die Bonität durch den potenziellen Leasingnehmer gegeben, kann das Leasing vertraglich auf den Weg gebracht werden. Zusätzlich ist eine einwandfreie Schufa-Auskunft notwendig.

 

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Darüber hinaus benötigen Interessenten für ein Fahrzeugleasing hierzulande einen festen Wohnsitz in Deutschland. Nicht zwingend erforderlich ist eine Fahrerlaubnis, allerdings muss der Leasingnehmer mindestens 18 Jahre alt sein, um den Leasingvertrag rechtgültig abzuschließen. Die bisher genannten Leasingvoraussetzungen gelten grundsätzlich für die meisten Leasingarten unabhängig davon, ob Privatpersonen oder Geschäftsleute ein Auto leasen möchten.

Grundlagen für Unternehmen zum Firmenwagen-Leasing

Prinzipiell gelten beim Leasing von Fahrzeugen für Firmen die gleichen Spielregeln wie für Privatpersonen. Die wichtigste Bedingung, um einen neuen Leasingvertrag bewilligt zu bekommen, ist die Kreditwürdigkeit. Die Anforderungen für den Nachweis der Bonität geben die Leasinggesellschaften vor. Darüber hinaus holen ausgewählte Kanzleien eine Wirtschaftsauskunft ein, um das Zahlungsverhalten eines Unternehmens zu prüfen. Zudem nimmt eine Leasinggesellschaft zusätzlich in vielen Fällen auch Einsicht in die Schufa-Einträge der Geschäftsführung.

 

Was ist eine BWA?

Leasingnehmer mit einem geschäftlichen Hintergrund benötigen darüber hinaus eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die sie dem Leasinggeber mit vorlegen.

Die BWA gibt Auskunft über die Ertragslage der Firma. Neu gegründete Unternehmen oder Start-ups besitzen oft noch keine BWA, sodass deren Leasinganfragen häufig noch abgelehnt werden.

Unternehmen, die einen Firmenwagen leasen möchten, können sich an der folgenden Checkliste orientieren, welche Unterlagen und Voraussetzungen für das Leasing von Fahrzeugen relevant sind.

Leasingvoraussetzungen: Checkliste für Unternehmen

 

· vollständig ausgefüllte Selbstauskunft (Formular-Vordruck des Leasinggebers)

· Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers als Kopie

· Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

· betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

· aktuelle Steuerbescheide der letzten Jahre

· positive Schufa-Auskunft der Geschäftsführung

· Nachweis über Kfz-Versicherungen (oftmals Vollkasko)

Für Einzelunternehmer oder Selbstständige gelten prinzipiell die gleichen Leasingvoraussetzungen wie für Unternehmen. Meistens müssen sie jedoch zusätzlich eine schriftliche Ausführung des Steuerberaters zur Art und zum Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit beilegen. Außerdem fordern Leasinggeber häufig einen Nachweis über die Eintragung im Berufsregister.

Leasingvoraussetzung für Privatpersonen

Für Privatpersonen ist es unerlässlich für den Abschluss eines Leasingvertrags, dass diese keine Schufa-Einträge haben. Darüber hinaus sollten interessierte Personen ein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Am besten lässt sich das durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag bestätigen, aus dem die Höhe des Gehalts hervorgeht. Dadurch kann sich der Leasinggeber sicher sein, dass die monatlichen Leasingraten über die gesamte Leasingdauer hinweg pünktlich gezahlt werden. Die Chance auf einen neuen Leasingvertrag sinkt, falls nur ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt. Das ist besonders relevant, wenn der Arbeitsvertrag vor dem Ablauf des Leasingvertrags endet.

Neben einer positiven Schufa-Auskunft und regelmäßigen Gehaltszahlungen muss bei Privatpersonen auch das Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben stimmen. Das heißt, auch die Höhe des Einkommens hat maßgeblich Einfluss darauf, ob ein Auto geleast werden kann. Ein regelmäßiges, aber eher geringes Gehalt stellt für Leasinggeber meist keine zufriedenstellende Vertragsbasis dar. Oftmals überprüfen Leasinggesellschaften die individuellen Lebensumstände der Leasingnehmer und lassen dabei mehrere Aspekte in die Bewertung einfließen.

Welche Dokumente eine Privatperson dem Leasinggeber vorlegen muss, fasst die folgende Checkliste zusammen.

Leasingvoraussetzungen: Checkliste für Privatpersonen

• vollständig ausgefüllte Selbstauskunft (Formular-Vordruck des Leasinggebers)

• Personalausweis oder Reisepass als Kopie

• Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und unbefristeter Arbeitsvertrag

• positive Schufa-Auskunft

• Nachweis über Kfz-Versicherungen (oftmals Vollkasko)

Voraussetzung für Leasingvertrag nicht erfüllt?
Das sind Alternativen

Grundsätzlich ist das Pkw-Leasing auch möglich, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt wurden. Es bestehen unterschiedliche Optionen, dennoch einen Leasingvertrag zu unterschreiben.

  • Anzahlung als Leasing-Sonderzahlung für ein geleastes Fahrzeug

    Eine Anzahlung für das gewünschte Leasingfahrzeug erhöht ebenso die Chancen, dass ein Leasingvertrag zustande kommt. Dadurch sinkt die Höhe der monatlichen Leasingraten und das ermittelte Einkommen allein spielt nicht mehr die entscheidende Rolle. Das wirkt sich auch positiv auf das Risiko der Leasinggesellschaft aus. Falls der Leasingbescheid zunächst negativ ausfällt, ist es sinnvoll, eine Anzahlung als Option vorzuschlagen. Allerdings muss diese Leasingsonderzahlung auch getätigt werden, daher sollten Leasingnehmer in der Lage sein, den Betrag aufzubringen.

  • Hinterlegen einer Bürgschaft

    Eine weitere Möglichkeit auf einen Leasingvertrag trotz fehlender Voraussetzungen ist die Bürgschaft. Für Privatpersonen kann prinzipiell jede Person als Bürge auftreten, die über ausreichend Bonität verfügt. Allerdings haftet diese Person bei Zahlungsschwierigkeiten des Leasingnehmers bis zum Vertragende für die monatlichen Raten. Deshalb ist es wichtig, dass die bürgende Person über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Die Leasinggesellschaft verlangt dazu alle notwendigen Nachweise.

    Darüber hinaus besitzen auch Unternehmen die Option, einen Bürgen zu stellen. Interessant ist diese Variante für junge Unternehmen und Start-ups, die meist noch nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen. Als Bürge treten kommen häufig die Gesellschafter der Firma in Frage.

Leasing ohne Schufa und Bonitätsprüfung

Manche Leasing-Angebote verzichten darauf, Schufa-Einträge und Bonität zu prüfen. Leasing ohne Schufa ist im ersten Moment ein verlockendes Angebot, allerdings ist bei solchen Leasinggesellschaften doch Vorsicht geboten. Der vermeintliche Vorteil entpuppt sich aufgrund von Konditionen für den Leasingnehmer schnell als Nachteil. Es ist wichtig, sich bei solchen Angeboten konkrete Informationen einzuholen, bevor ein Leasingvertrag unterschrieben wird. Klauseln im Vertrag machen das Leasing am Ende teurer als bei einem Leasing mit Bonitätsprüfung.
Generell sollten Leasingnehmer immer daran denken, dass sie von den strikten Regelungen der seriösen Leasinganbieter profitieren. Die Prüfung der Bonität hilft beiden Vertragsparteien dabei, die finanziellen Risiken besser einzuschätzen. Denn in den meisten Fällen ist es nicht möglich, bei einer zu hohen finanziellen Belastung den Leasingvertrag vorzeitig wieder aufzulösen. Hier käme nur eine Leasingübernahme als Alternative in Betracht, zu der jedoch auch die Leasinggesellschaft erst ihre Zustimmung erteilen muss. Falls die nötigen Voraussetzungen für ein Leasing am Ende nicht zutreffen, bewahren die Leasinganbieter sowohl ein Unternehmen als auch Privatpersonen im Zweifel vor finanziellen Schwierigkeiten und einer Insolvenz.

Um immer auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Leasingversicherung sehr zu empfehlen: die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Gerade bei geleasten Fahrzeugen will sich niemand in Streitigkeiten vertiefen. Bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen spielt die Schuldfrage eine entscheidende Rolle, sodass es wichtig ist, diesen Aspekt bestmöglich aufzuklären. Die Police für Rechtsschutz unterstützt den Leasingnehmer im Ernstfall und verschafft in unklaren Situationen mehr Sicherheit.

Kfz-Versicherung als Voraussetzung für ein Leasing

Damit das Leasing-Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird, benötigen Leasingnehmer eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Manche Leasinggeber setzen aber voraus, dass ein geleastes Fahrzeug zusätzlich mit einer Teilkasko-Versicherung oder Vollkasko-Versicherung abgesichert wird. Die Versicherungssituation ist oftmals Bestandteil der Prüfung durch die Leasinggesellschaft, bevor ein Leasingvertrag auf dem Tisch liegt. Mit einer zusätzlichen Versicherung lassen sich alle Schäden absichern, unabhängig von der Schuldfrage. Ist das geleaste Fahrzeug ein hochpreisiges Modell, macht eine Vollkasko-Versicherung absolut Sinn.

Den besten Schutz bietet eine GAP-Versicherung oder Versicherung, die eine GAP-Deckelung beinhaltet. Bei einem Totalschaden erstattet diese Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den ausstehenden Leasingraten.

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