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Leasingrückgabe

Wer ein Fahrzeug least, muss es irgendwann auch wieder zurückgeben. Die Leasingrückgabe erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, die entweder nach zwölf Monaten oder nach mehreren Jahren enden kann. Hier erfährst du, wie deine Leasingrückgabe problemlos verläuft und was dabei zu beachten ist.

Ablauf einer Leasingrückgabe

Voraussetzung für die Rückgabe des geleasten Autos ist das Ende des Zeitraums, der im Leasingvertrag zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasing-Anbieter vereinbart wurde. Wenn dieser Zeitpunkt näher rückt, vereinbaren die beiden Parteien auf Initiative des Leasinggebers einen Termin für die Leasingrückgabe. Daran nehmen der Fahrer des Autos und die Leasinggesellschaft teil. Eine Vertretungsperson des Anbieters nimmt dabei das Fahrzeug unter die Lupe und verschafft sich einen ersten Eindruck über dessen Zustand.

Erkennbare Schäden nimmt der Begutachter in ein Übergabeprotokoll für das Leasingauto auf. Das Dokument stellt den aktuellen Zustand des Autos dar und dient auch für den Leasingnehmer später als Nachweis. Er kann sich auf dieses Protokoll berufen, wenn doch noch im Nachgang neue Unstimmigkeiten auftreten.

 

 

 

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Fahrzeugrückgabe nach Restwertleasing

Bei einem Restwertleasing basiert der Leasingvertrag auf einem kalkulierten Restwert zum Ende der Laufzeit. Das Restwert-Risiko trägt der Leasingnehmer. Wenn der ermittelte Restwert bei der Leasingrückgabe vom Wert abweicht, der bei Vertragsabschluss festgelegt wurde, kommt auf den Nutzer eine Nachzahlung zu. Damit wird die Wertminderung ausgeglichen.

Ist der Restwert nahezu identisch mit dem zuerst kalkulierten Fahrzeugwert, fällt keine Nachzahlung an. Falls der bestimmte Wert des Autos bei der Leasingrückgabe besser ist als zum Beginn der Leasingzeit, ist der Leasinganbieter verpflichtet, 75 Prozent des Mehrerlöses auszuzahlen.

Fahrzeugrückgabe nach Kilometerleasing

Ähnlich ist das Verfahren bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs beim Kilometerleasing. Berechnungsgrundlage, um die Abnutzung des Autos einzuordnen, sind die gefahrenen Kilometer. Wurden mit dem Fahrzeug mehr Kilometer zurückgelegt als vereinbart, muss der Leasingnehmer zum Ausgleich der Differenz einen Mehrbetrag zahlen. Im Gegensatz dazu zahlt der Leasinggeber abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung eine Erstattung, wenn die vereinbarte Kilometerzahl zum Ende des Leasings geringer ausfällt.

Verschleiß oder Schäden bei der Leasingrückgabe

Leasingnehmer stehen oft vor der Frage, ob Gebrauchsspuren am oder im Fahrzeug als einfacher Verschleiß oder als Schaden gelten. Fakt ist, dass ein Auto immer Gebrauchsspuren aufweist, wenn ein Auto mehrere Jahre intensiv genutzt wird. Anbieter von Leasingfahrzeugen wissen das und gehen daher nicht davon aus, dass ein geleastes Fahrzeug nach einem längeren Zeitraum wie ein Neuwagen aussieht. Gerade bei besonders beanspruchten Bereichen wie beispielsweise Fußmatten, Lenkrad oder Türgriffen ist mit Kulanz der Anbieter zu rechnen.

Es ist jedoch ratsam, das Auto regelmäßig zu pflegen und Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden. Seriöse Anbieter trennen transparent Verschleiß von Schäden und bewerten dementsprechend den Restwert. Wer sein Fahrzeug gut behandelt, muss normalerweise bei der Rückgabe keine Zusatzkosten aufbringen. Derartiger Verschleiß ist kein Bestandteil der Abschlussrechnung.

Unfallschaden des Leasingfahrzeugs

Anders verhält es sich bei Schäden, die nicht mit dem Fahrzeugalter oder der Nutzung zusammenhängen. Das betrifft Folgen von Unfällen mit dem Leasingwagen oder fehlende Bauteile. Hier ist von einer übermäßigen Abnutzung die Rede, die weit über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgeht. Sind solche Schäden vorhanden, ist es abhängig von der Vertragsgestaltung ratsam, das Fahrzeug vor der Leasingrückgabe in die Werkstatt zu bringen. Eine Reparatur ist dann möglicherweise günstiger als hohe Nachforderungen durch den Leasinggeber.

KINTO-Standards für die Leasingrückgabe

KINTO bietet eine Reihe von Standards an, wenn es zur Rückgabe des Autos kommt. Sie helfen, sich während der Laufzeit zu orientieren, ob ein Schaden oder lediglich Gebrauchsspuren vorliegen. Eine Broschüre enthält sämtliche Details zu unseren Standards. Sie können die Publikation bei KINTO auf unserer Website unter „Gewerbeleasing (Opens in new window)“ als PDF herunterladen.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass alle Bestandteile des Fahrzeugs bei der Rückgabe funktionieren. Auch ein gereinigtes Fahrzeug macht einen besseren Eindruck. Die Pflege des Wagens ist genauso relevant wie die verpflichtende und regelmäßige Wartung, um am Laufzeitende keine bösen Überraschungen zu erleben. Beanstandet werden auf jeden Fall alle Schäden, die im Zusammenhang mit Feuer oder Wasser stehen sowie Schäden am Unterboden des Autos. Lackschäden fallen dann in den Toleranzbereich, wenn keine Neulackierung erforderlich ist. Dazu zählen auch kleinere Kratzer und Steinschläge. Für die Schürzen an der Front, am Heck und an den Seiten gelten ähnliche Vorgaben.

Felgen und Reifen sollten ebenfalls funktionstüchtig und gewartet sein. Kleinere Schäden im Material fallen meist aus der Beanstandung heraus. Auffällig geflickte Reifen oder größere Abschürfungen der Zierblenden gelten wiederum als Schaden. Bei Scheiben und Scheinwerfern ist eine fachmännische Reparatur maßgebend, um daraus keinen Schaden abzuleiten. Risse oder tiefe Kratzer, die beispielsweise die Leuchtwirkung beeinträchtigen, sind allerdings inakzeptabel. Im Innenraum des Autos gilt das Motto: Der optische Gesamteindruck ist entscheidend. Brandlöcher, Risse und große Flecken auf den Sitzbezügen sind problematisch.

Hinweise für eine sorgenfreie Rückgabe des Fahrzeugs

Um dem Termin der Leasingrückgabe sorglos entgegenzublicken, sollten folgende Ratschläge unbedingt beachtet werden:

Vertragsunterzeichnung: Die Rückgabe und dabei geltende Standards sollten hier bereits ein Thema sein. KINTO stellt dafür vorab alle Informationen bereit.

Fahrzeugpflege und -wartung: Wer über die Laufzeit sein geleastes Auto sorgsam nutzt, hat am Laufzeitende weniger Aufwand.

Autoreinigung: Ein sauberes Fahrzeug innen wie außen wirkt sich positiv bei der Leasingrückgabe aus.

Rückgabeprotokoll: Ein genauer Blick in das Dokument ist hilfreich, um sich gegen spätere Probleme zu schützen. Dafür sollte immer eine Kopie des Protokolls vorliegen.

Professionelle Aufbereitung: Falls kleinere Schäden vorliegen, lassen sich mit einer Fahrzeugaufbereitung oder Smart Repair höhere Kosten bei der Rückgabe vermeiden.

Vier-Augen-Prinzip: Wenn es zu Komplikationen bei der Rückgabe kommt, ist eine zweite anwesende Vertrauensperson hilfreich, um eine Sachlage mit zu bezeugen.

Foto-Dokumentation: Neben Zeugen können auch Fotos sicherstellen, dass der Zustand eines Fahrzeugs festgehalten ist und Diskussionen dazu auf der Grundlage von Nachweisen geführt werden.

Gutachten: Im Vorfeld der Fahrzeugrückgabe kann ein unabhängiges Gutachten dabei unterstützen, den Zustand des Autos seriös einzuordnen, um bei der Abgabe keine böse Überraschung zu erleben.

  • Checkliste für die Lesasingrückgabe:

    ·       Zulassungsbescheinigung Teil I

    ·       alle Fahrzeugschlüssel

    ·       Bordbuch/Garantieheft

    ·       Bedienungsanleitung

    ·       Servicekarte (sofern vorhanden)

    ·       Reifen (Sommer- und Winterreifensatz)

    ·       Reserverad

  • Was ist nötig?
     

    ·       Bordwerkzeug

    ·       Anhängerkupplung mit Schlüssel

    ·       Datenträger für Navigation (sofern vorhanden)

    ·       Rettungsdreieck und Ersthelfer-Kit

    ·       Gepäckraumabdeckung/Gepäckraumtrennnetz

    ·       ausgebaute Sitze und Sitzbezüge

    ·       jegliches Zubehör, das Bestandteil des Leasingvertrags ist

Welche Alternativen gibt es zur Leasingrückgabe?

In manchen Fällen ist es sinnvoll, ein geleastes Fahrzeug nicht zurückzugeben, sondern zu einem günstigen Kaufpreis zu erwerben. Das gilt besonders dann, wenn das Auto über den Leasing-Zeitraum deutlich an Wert verloren hat. Bei einer solchen Wertminderung ist der Kauf eine attraktive Option gegenüber der Fahrzeugrückgabe. Allerdings ist die Kaufoption abhängig vom Leasingvertrag und einer darin befindlichen Klausel.

Eine andere Variante ist die Leasingübernahme, die vor allem sinnvoll erscheint, wenn die vorher vereinbarte Vertragslaufzeit nicht mehr eingehalten werden kann. Eine andere Person übernimmt den Vertrag inklusive aller ausstehenden Raten. Die Leasingübernahme funktioniert jedoch meist nur dann, wenn ein Nachfolger bereits mitgebracht wird. Anbieter selbst haben häufig keinen passenden Kunden, der dann das Leasing übernimmt.

Weiterhin ist es üblich, dass zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer ein neuer Vertrag ausgehandelt wird. Dabei lässt sich die monatliche Leasingrate reduzieren, weil ausstehende Zahlungen von Mehrerlösen durch den Leasinggeber gutgeschrieben werden.

Keine Angst vor dem Rückgabetermin

Leasing ist für viele Verbraucher eine Möglichkeit, ein Auto zu finanzieren, wenn das sonst nicht möglich gewesen wäre. Die Leasing-Angebote von KINTO erfüllen das Kriterium, dass alle Vertragsinhalte transparent abgebildet werden. Dadurch entstehen nach dem Laufzeitende bei der Leasingrückgabe keine überraschenden Kosten.

Mit dem Bewusstsein für die Ausgestaltung einer Fahrzeugrückgabe ist jeder Leasingnehmer gut gerüstet. Sollten trotzdem noch Fragen bestehen, stehen die kompetenten und erfahrenen Berater von KINTO jederzeit zur Verfügung.

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