Kilometerleasing
Bei diesem Leasingvertrag berechnen sich die Kosten für das Leasing, also die monatliche Leasingrate, über die gefahrenen Kilometer. Wenn mehr Kilometer gefahren werden, erhöhen sich die Leasingkosten. Bei Vertragsabschluss legen die Vertragsparteien gemeinsam eine pauschale Kilometerzahl fest, die über die Vertragslaufzeit abgefahren werden kann.
Weist das Fahrzeug nach Laufzeitende einen höheren Kilometerstand auf, zahlt der Leasingnehmer die Mehrkilometer nach. Wurden weniger Kilometer zurückgelegt, zahlt der Leasinggeber einen Ausgleich. Die Modalitäten dieser Nachzahlungen oder Erstattungen beim Kilometerleasing sind ein wichtiger Bestandteil eines Leasingvertrages und dort genau definiert.