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Leasingvertrag: Was ist bei der Vertragsunterschrift zu beachten?

Wer ein Fahrzeug leasen möchte, schließt mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag ab. Diese Vertragsform ist nicht wie andere Verträge durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Umso wichtiger ist es, sich vor Vertragsabschluss mit dem Leasingvertrag zu beschäftigen. Was wird im Leasingvertrag vereinbart und unter welchen Umständen besteht die Möglichkeit, von diesem Vertrag zurückzutreten?

Was ist ein Leasingvertrag?

Der Begriff Leasing leitet sich aus dem Vertragsrecht ab und stammt aus der englischen Sprache. Leasing bedeutet so viel wie mieten oder pachten. Leasingverträge sind daher eine Vereinbarung, zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer, indem die Überlassung und Nutzung des Fahrzeugs geregelt werden.

Der Leasinggeber beschafft und finanziert das Fahrzeug, während der Leasingnehmer das Fahrzeug lediglich mietet. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Finanzierung, bei der das Fahrzeug nach Zahlung aller Raten in den Besitz der Nutzer übergeht, stellt sich das beim Leasing anders dar. Hier führen die monatlich gezahlten Leasingraten nicht zum anschließenden Besitz. Eine außerordentliche Eigentumsübertragung ist möglich, muss aber als vertragliche Besonderheit mit aufgeführt werden.

 

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Außerdem ist der Leasingnehmer während der gesamten Laufzeit des Leasings für das Fahrzeug vollständig verantwortlich. Das bedeutet, dass er, sofern nicht anders vereinbart, sowohl für Reparaturkosten und Wartungskosten sowie Versicherungsverträge aufkommt. Die gezahlten Leasingraten decken dementsprechend lediglich ab, das Fahrzeug zu nutzen. KINTO bietet auch ein Full-Service-Leasing an, bei dem Dienstleistungen wie z.B. die Wartung bereits in der Leasingrate enthalten sind. Doch welche Leasingarten gibt es eigentlich und wie ist ein Leasingvertrag gestaltet und aufgebaut?

Arten von Leasingverträgen

Leasing lässt sich über verschiedene Modalitäten vertraglich regeln. Demnach existieren auch verschiedene Arten von Leasingverträgen, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile aufweisen.

  • Kilometerleasing

    Bei diesem Leasingvertrag berechnen sich die Kosten für das Leasing, also die monatliche Leasingrate, über die gefahrenen Kilometer. Wenn mehr Kilometer gefahren werden, erhöhen sich die Leasingkosten. Bei Vertragsabschluss legen die Vertragsparteien gemeinsam eine pauschale Kilometerzahl fest, die über die Vertragslaufzeit abgefahren werden kann.

    Weist das Fahrzeug nach Laufzeitende einen höheren Kilometerstand auf, zahlt der Leasingnehmer die Mehrkilometer nach. Wurden weniger Kilometer zurückgelegt, zahlt der Leasinggeber einen Ausgleich. Die Modalitäten dieser Nachzahlungen oder Erstattungen beim Kilometerleasing sind ein wichtiger Bestandteil eines Leasingvertrages und dort genau definiert.

  • Restwertleasing

    Bei dieser Art des Kfz-Leasingvertrags schätzt der Leasinggeber, welchen Wert das Auto am Ende der Laufzeit noch hat. Der ermittelte Restwert wird beim Restwertleasing in den Leasingvertrag aufgenommen. Auch hier gilt bei der Leasingrückgabe: Ist der Wert des Autos geringer als vorher geschätzt, zahlt der Leasingnehmer einen Aufpreis.

    Sollte der Restwert jedoch höher sein als im Leasingvertrag vereinbart, bekommt der Kunde meist 75 Prozent des Mehrerlöses ausgezahlt. Ein Wertverlust entsteht häufig durch Unfälle mit dem Leasingauto oder anderweitige Schäden. Allerdings wirkt sich auch eine veränderte Marktlage aus und beeinflusst den Restwert. Leasingnehmer tragen hierfür die volle Verantwortung.

  Wichtige Inhalte eines Leasingvertrages

Bevor Leasinggeber einen Vertrag unterschreiben, müssen Leasingnehmer eine Reihe an Unterlagen vorlegen und die Voraussetzungen für das Leasing erfüllen. Die Leasinggesellschaft prüft zunächst immer die Identität der Vertragsperson und deren Bonität. Dazu sind meist Gehaltsnachweise und Selbstauskünfte notwendig. Erst nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente wird ein Vertrag aufgesetzt.

In einem Leasingvertrag werden alle Aspekte festgehalten, die für das Leasing eines Autos zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer wichtig sind. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte, die ein Leasingvertrag beinhalten sollte.

•    Leasingart: Kilometerleasing, Restwertleasing
•    Fahrzeugbeschreibung inklusive Ausstattung und Zustand
•    Vertragspartner und weitere fahrberechtigte Personen
•    Vertragslaufzeit (Vertragsbeginn und Vertragsende)
•    Konditionen des Leasings (Höhe und Anzahl der Leasingraten)
•    Kündigungsoptionen
•    Rückgabebedingungen
•    Rechnungsdetails (Sonderzahlungen oder Anzahlung)

Es lohnt sich durchaus, die Verträge von externen Juristen und Experten prüfen zu lassen. Schließlich sollten alle wesentlichen Details enthalten sein, um Streitfragen vorzubeugen. Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung des Leasingvertrages nur aus bestimmten Gründen möglich, weil beispielsweise Rahmenbedingungen aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.

Wie lässt sich ein Leasingvertrag kündigen?

Die Bedingungen, um einen Leasingvertrag kündigen zu können, hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es existieren dazu keine konkreten gesetzlichen Regelungen. Generell ist davon auszugehen, dass eine Leasinggesellschaft kein Interesse daran hat, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Schließlich entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil für den Leasinggeber.

Häufig wird zwischen den Vertragsparteien eine bestimmte Laufzeit vereinbart, bei der eine vorzeitige Kündigung nur selten möglich ist. Dennoch können Gründe eintreten, die eine außerordentliche Kündigungen rechtfertigen. Das ist dann der Fall, wenn die Rechte einer Vertragspartei in einem erheblichen Maße gefährdet oder verletzt werden. Ob ein Grund ausreichend ist, hängt stark von der jeweiligen Situation und den konkreten vertraglichen Vereinbarungen ab.

Beispiele für die Kündigung des Leasingvertrages

•    Beschädigung des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer
•    Tod des Leasingnehmers vor Vertragsende
•    unerlaubte Überlassung an andere Personen
•    Fahren mit dem Fahrzeug im Ausland
•    Zahlungsrückstand von mindestens zwei ausstehenden Leasingraten
•    generelle Verweigerung der weiteren Ratenzahlung

Bei der Auflösung des Vertrags aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers, ergibt sich für die Leasinggesellschaft ein finanzieller Nachteil. Dagegen sichern sich Leasinggeber ab, indem bei einer Vertragsauflösung für den Leasingnehmer weitere Kosten entstehen. Daher ist das Beenden eines Leasingvertrags oftmals nur möglich, wenn der Leasingvertrag durch eine dritte Person übernommen wird. Allerdings ist bei einer Leasingübernahme die Zustimmung beider Vertragsparteien nötig.

Auto sorgsam behandeln und Leasingvertrag erfüllen

Um während der Vertragslaufzeit einen reibungslosen Verlauf des Leasings zu gewährleisten, ist vor allem ein sorgsamer Umgang mit dem Leasingfahrzeug wichtig. Dazu gehört auch die regelmäßige Pflege des Autos, um bei der Leasingrückgabe ein Fahrzeug zu übergeben, das sich in einem guten Zustand befindet. Dadurch lassen sich zusätzliche Zahlungen vermeiden. Darüber hinaus schützt eine GAP-Deckung in Versicherungen vor hohen Nachzahlungen. Der Restwert lässt sich dadurch ausgleichen. Außerdem sind Reparaturen ausschließlich in den Vertragswerkstätten durchzuführen.

Leasinggeber führen viele relevante Punkte genau im Leasingvertrag auf. Für Leasingnehmer ist zu empfehlen, den Vertrag genau zu prüfen, sowohl beim Vertragsabschluss als auch in dem Moment, wenn beispielsweise Änderungen oder Reparaturen am Fahrzeug vorgenommen werden.

Im Hinblick auf Rücktritt und Kündigung des Leasingvertrags gilt: Befriste Leasingverträge können nur außerordentlich und bei Vorliegen eines besonderen Grundes gekündigt werden. In den meisten Fällen besteht jedoch die Option, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Oftmals hat der Leasingnehmer aber die Möglichkeit, sich durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Leasingvertrag zu lösen. In den meisten Fällen entsteht dabei jedoch ein finanzieller Nachteil.

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