Viele Leasingverträge beinhalten normalerweise eine festgelegte Toleranz von Mehrkilometern, die etwa zwischen 1.500 bis 2.500 Kilometern liegt. Dieser Wert wird bei der Berechnung von zu viel gefahrenen Kilometern abgezogen.
Ein Beispiel: Die vereinbarte Gesamtlaufleistung laut Leasingvertrag beläuft sich auf 30.000 Kilometer. Vereinbart ist zudem ein Toleranzabzug von 2.500 Kilometern. Pro Mehrkilometer wird eine Nachzahlung von 0,10 Euro fällig. Zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe wurden 33.000 Kilometer gefahren. Abzüglich der Toleranz (berechnungsfreie Mehrkilometer) verbleiben 500 zahlungspflichtige Mehrkilometer. Die Nachzahlung beträgt also 500*0,10 = 50 Euro.
Manche Leasinggesellschaften setzen gestaffelte Preise für Mehrkilometer an. Dann werden die ersten 10.000 Kilometer über die vertraglich vereinbarte Laufzeit beispielsweise mit 0,07 Euro pro Kilometer und alle darüber hinausgehenden Kilometer jedoch mit 0,15 Euro abgerechnet.
Nachzahlungen aufgrund von Mehrkilometern werden in Kilometerleasingverträgen vereinbart. Diese Leasingart basiert konkret auf dem Prinzip der tatsächlich zurückgelegten Fahrleistung. Doch auch beim Restwertleasing (Opens in new window) wirken sich Mehrkilometer indirekt auf die Kosten des Leasingvertrags aus. Durch eine mehr gefahrene Kilometer sinkt der Restwert des Fahrzeugs laut Gutachten. Das führt typischerweise zu einer höheren Nachzahlung. Der Restwert wird bei diesen Verträgen jedoch anhand von weiteren Umständen beurteilt, etwa der Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Um eine hohe Nachzahlung nach dem Ende der Leasingdauer zu vermeiden, sollte die Gesamtlaufleistung im Leasingvertrag möglichst realistisch kalkuliert werden. Der Preis pro gefahrenem Mehrkilometer sowie die Toleranzregelung sind ebenfalls wichtige Aspekte, um ein Augenmerk darauf zu legen.
Bestehen erhebliche Unsicherheiten über die tatsächliche Gesamtlaufleistung, sollte auch die Vergütung für Minderkilometer im Leasingvertra (Opens in new window)g vereinbart und berücksichtigt werden. Wenn sich die Option ergibt, ist zu empfehlen, dass diese Vergütung genauso hoch ausfällt wie die Nachzahlung bei Mehrkilometern.