Mit dem Abschluss des Leasingvertrags verpflichtet sich der Leasinggeber, dem Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug für die Nutzung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug muss der Leasingnehmer die Leasingrate zahlen. Die monatliche Leasingrate ist über die gesamte vereinbarte Leasingdauer (Opens in new window) hinweg zu entrichten. Mit der Monatsrate ist auch die gewöhnliche, vertragsgemäße Nutzung des Fahrzeugs abgegolten.
Die Höhe der Leasingrate hängt vom Kaufpreis des geleasten Fahrzeugs, dem angenommenen Restwert, der Laufzeit des Leasingvereinbarung, einer optionalen Anzahlung und dem Zinsfaktor des Vertragswerks ab.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Kaufpreis ausfällt, desto höher ist auch die die Leasingrate. Die Rate sinkt zudem, wenn sich die Anzahl der Monatsraten im Bezug zum Anschaffungspreis zunimmt. Bei einer längeren Leasinglaufzeit ist der Betrag der Leasingrate also geringer als bei einer kurzen Vertragsdauer. Außerdem lässt sich die monatliche Zahlung reduzieren, wenn eine Anzahlung für das geleaste Auto (Opens in new window) gezahlt wird. Je höher der Betrag dieser Sonderzahlung ausfällt, desto stärker sinkt auch der monatliche Betrag für die Leasingrate.
Darüber hinaus spielt auch der bei Vertragsabschluss (Opens in new window) kalkulierte Restwert des Fahrzeugs zum Ende des Leasings eine Rolle. Je niedriger der Restwert ist, desto höher ist die Amortisation und desto höher ist die Leasingrate. Beim Kilometerleasing wird der Restwert pauschal über die vertraglich vereinbarte Fahrleistung kalkuliert. Andere Aspekte wie die Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes werden ausgeklammert. Je mehr Kilometer vereinbart werden, desto höher ist auch die Leasingrate.
Nicht zuletzt beeinflusst auch der vereinbarte Vertragszins die Höhe der monatlichen Rate. Je höher der Zins hier angesetzt wird, desto höher fällt auch die Leasingrate aus. Wie groß die Auswirkungen von Zinsänderungen sein können, verdeutlicht ein Fallspiel, das sich mit jedem Leasingrechner leicht selbst nachprüfen lässt. Ein Fahrzeug im Wert von 20.000 Euro soll über 48 Monate geleast werden. Der angenommene Restwert beträgt 4.000 Euro. Bei einem Zinssatz von 2 Prozent beträgt die monatliche Leasingrate 353,02 Euro. Steigt der Zinssatz auf 6 Prozent, erhöht sich die Rate auf 392,16 Euro.
Leasingnehmer (Opens in new window) selbst können die Leasingrate für ein bestimmtes Fahrzeug am einfachsten über die Laufzeit und eine Anzahlung beeinflussen. Es ist nicht empfehlenswert, sich auf einen Vertrag mit einem unrealistisch hohen Restwert einzulassen. Dabei drohen hohe Nachzahlungen. Es macht aber ebenso wenig Sinn, die Kilometerleistung und damit den Verschleiß des Leasingautos vorab niedrig anzusetzen, weil dadurch die Wahrscheinlichkeit für Nachzahlungen durch Mehrkilometer (Opens in new window) steigt.
Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Leasingrate zu den eigenen finanziellen Verhältnissen passt. Einige Aussagen deuten darauf hin, dass eine Faustformel wie „maximal 20 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens“ angemessen erscheinen. Am Ende ist jedoch vielmehr entscheidend, dass die Leasingrate über die gesamte Laufzeit hinweg sicher und ohne harte Einschränkungen an anderer Stelle gezahlt werden kann.
Dies gelingt idealerweise, wenn die realistischen monatlichen Gesamtkosten der Lebenshaltung um eine kalkulatorische Pauschale von 30 Prozent erhöht werden. Dadurch können auch Inflation und unvorhergesehene, einmalige Ausgaben berücksichtigt werden. Ein Beispiel: Du verdienst 3.000 Euro netto pro Monat. Deine persönlichen Ausgaben inklusive Miete, Versicherungen, Einkäufen und Urlaub betragen 2.000 Euro. In deiner Kalkulation rechnest du nun mit 2.000*1,3=2.600 Euro an monatlichen Ausgaben. Für das Fahrzeug und die zu zahlende Leasingrate stehen dir dann 400 Euro monatlich zur Verfügung.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht alle Kosten in Verbindung mit der Fahrzeughaltung in der Leasingrate enthalten sind. So müssen Leasingnehmer als Kfz-Halter die Kfz-Steuer selbst an den Fiskus abführen. Darüber hinaus sind Leasingnehmer zum Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes verpflichtet. In der Regel verlangt der Leasingvertrag (Opens in new window) den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, weil nur dann bei einem selbstverschuldeten Unfallschaden die Wiederherstellung des Leasingautos gesichert ist. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.
Menschen, die ein Fahrzeug leasen, sind ferner zur Instandhaltung des Leasingobjekts verpflichtet. Dazu gehört, die durch den Hersteller empfohlenen Inspektions- und Wartungsintervalle wahrzunehmen. Wer dieser vertraglichen Pflicht nicht nachkommt, riskiert bei der Leasingrückgabe (Opens in new window) teure Nachzahlungen. Nicht zuletzt kann es bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu Nachforderungen aufgrund von Mehrkilometern oder Schäden am Fahrzeug kommen.
Vorsichtig zu kalkulieren ist deshalb empfehlenswert, denn die vorzeitige Kündigung eines Leasingvertrags (Opens in new window) ist nicht so ohne weiteres möglich. Ein Hinweis: In vielen Leasingraten sind zusätzliche Leistungen wie Versicherungen, Steuern oder den TÜV bereits durch Serviceverträge abgedeckt. Hier gilt es vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, welche Kosten für das Leasing tatsächlich anfallen.
Bei einem gewerblichen Leasing (Opens in new window) wird der Mehrwertsteueranteil der Leasingrate als gezahlte Vorsteuer geltend gemacht. Die Netto-Leasingrate kann darüber hinaus in vollem Umfang als gewinnmindernde Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler nutzen geleaste Fahrzeuge häufig sowohl privat als auch gewerblich. Hier kommt es auf die Details an. Wenn das Fahrzeug zu mindestens 90 Prozent zu geschäftlichen Zwecken eingesetzt wird, kann die monatliche Leasingrate in voller Höhe als Betriebsausgabe steuermindernd angesetzt werden.
Liegt die gewerbliche Nutzung unter 90 Prozent, ist die Monatsrate für das Leasing nur anteilig als Betriebsausgabe in der Steuererklärung absetzbar. Leasingnehmer müssen dann ein Fahrtenbuch (Opens in new window) führen, um die Aufteilung der Fahrten nachweisen zu können.
Alternativ kann die Ein-Prozent-Regelung (Opens in new window) auch durch Selbstständige in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug mehr als die Hälfte betrieblich genutzt wird. Bei dieser Regelung müssen ein Prozent des Bruttolistenpreises (Opens in new window) des geleasten Fahrzeugs pro Monat dem zu versteuernden Gewinn zugeschlagen werden. Dieser geldwerte Vorteil wird zusätzlich um 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte durch die Pendlerpauschale (Opens in new window) erhöht.
Erhalten Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung (Opens in new window) im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, wird das Bruttogehalt um die Leasingrate reduziert. Gleichzeitig muss der geldwerte Vorteil im Sinne der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden. Achtung: Die Gehaltsumwandlung kann dazu führen, dass Ansprüche des Versicherungsnehmers gegenüber der Sozialversicherung reduziert werden. Bei Plug-in-Hybriden oder rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen reduziert sich der geldwerte Vorteil auf 0,50 Prozent bzw. 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat.