Das hohe Maß an Flexibilität macht das Operating Leasing für viele Anwendungsbereiche so attraktiv. Benötigt beispielsweise ein Unternehmen kurzfristig eine Maschine oder ein Fahrzeug, allerdings nur für einen absehbar kurzen Zeitraum, lohnt sich eine auf Langfristigkeit ausgelegte Finanzierung nicht. Das Leasingobjekt wird nur für ein paar Monate benötigt und genutzt.
Entweder steht die Zeitspanne der Nutzung fest oder ist nicht genau zu kalkulieren. In diesen Fällen würde sich eine fest vereinbarte Mietzeit als Nachteil erweisen, etwa bei Laufzeiten über mehrere Jahre. Durch Operating Leasing können diese Bedürfnisse perfekt gestaltet werden. Die Leasingart lohnt sich, wenn kurzfristig ein Bedarf entsteht, ohne sich langfristig an einen Leasingvertrag zu binden.
Von Vorteil ist dabei, wenn das Leasingobjekt grundsätzlich für eine breite Zielgruppe zur Verfügung steht. Dadurch kann der Leasinggeber das Angebot häufiger verleasen, um die anfängliche Investition zu refinanzieren. Für operatives Leasing sind daher Objekte geeignet, die Eigenschaften einer Einheitslösung aufweisen und nur bedingt individuelle Merkmale aufweisen.
Die bereits genannte kurzfristige Verwendung eines Leasingobjektes ist das entscheidende Merkmal für die Finanzierung mittels Operating Leasing. Dabei kann es sich um alle Arten von Investitionsgütern handeln. Auch das Leasen eines Fahrzeugs ist mit dieser Leasingart nicht ausgeschlossen.
Der Leasingvertrag ähnelt einem Mietvertrag und gilt für einen unbestimmten Zeitraum. In den meisten Fällen vereinbarten Leasinggeber und Leasingnehmer eine Kündigungsfrist. Der Vertrag kann also unter Einhaltung dieser Frist jederzeit gekündigt werden.
Wie bei jedem anderen Leasing bildet ein Vertrag zwischen dem Leasinggeber, der Inhaber des Objektes ist, und dem Leasingnehmer die Grundlage. Im Leasingvertrag sind alle Rechte und Pflichten sowie die Höhe der monatlichen Raten festgeschrieben. Die Höhe der Monatsraten orientiert sich am Wert des geleasten Objektes und dem wirtschaftlichen Risiko, das der Leasinggeber trägt.
Zudem beinhaltet der Vertrag keine konkrete Grundmietzeit. Dieser Umstand bildet die Basis der höheren Flexibilität für den Leasingnehmer. Zusätzlich beinhaltet ein ausgestaltetes operatives Leasing auch Services wie Versicherung, Wartung und Reparaturen, deren Kosten vorwiegend durch den Leasinggeber übernommen werden.
Operating Leasing besitzt den großen Vorteil, dass der Leasinggeber das vermietete Objekt nach Ende der Laufzeit zum Kauf anbieten kann. Er kann dieses Andienungsrecht im Vertrag regeln, sodass der Leasingnehmer in diesem Fall verpflichtet ist, das angediente Objekt zu kaufen. Grundsätzlich sind jedoch alle damit verbundenen Konditionen zum Vertragsbeginn im Dokument schriftlich zu vereinbaren.
Grundlage für den Verkauf des Leasingobjektes ist ein kalkulierter Restwert, der vor einem Vertragsabschluss bestimmt wird. Diesen Wert muss der Leasingnehmer zahlen, wenn er später das Objekt erwerben möchte. Ist beispielsweise ein Auto am Ende der vereinbarten Laufzeit weniger wert als kalkuliert, kommt das Andienungsrecht wahrscheinlich zum Tragen. Bei einem höheren Restwert entgegen der Kalkulation wird der Leasinggeber wohl eher auf das Andienungsrecht verzichten, um das Fahrzeug erneut durch ein Leasing zu überlassen.
Das Leasingobjekt verbleibt auch während der Laufzeit eines operativen Leasings immer als Eigentum beim Leasinggeber. Im Rahmen der Bilanzierung wird das Objekt beim Leasinggeber nach Handelsgesetzbuch (HGB) aktiviert. Die eingehenden Leasingraten gelten wiederum als Betriebseinnahmen. Leasingnehmer können Monatsraten für das Leasing als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, sofern es ein Unternehmen ist, das als Leasingnehmer agiert.
International aktive Unternehmen sind an weitere Vorschriften zur Rechnungslegung gebunden. Dazu zählen beispielsweise IFRS 16 oder US-GAAP. Die Bindung an diese bestehenden Regeln führt dazu, dass operatives Leasen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Leasing lässt sich allgemein in zwei verschiedene Varianten unterteilen - das operative, kurzfristige Leasing und das sogenannte Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing spielen mittelfristige bis langfristige Leasingverträge eine wichtige Rolle. Dabei wird eine klare Grundmietzeit im Vertrag festgelegt, der jedoch keine Möglichkeiten anbietet, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine frühere Auflösung des Leasingvertrages in Frage.
Der Gedanke hinter einem Finanzierungsleasing ist der Erwerb des Leasingobjekts über den Zeitraum der Ratenzahlung, gewöhnlich zwischen zwei und vier Jahren. In dieser Zeit erfolgt dadurch eine Vollamortisierung des geleasten Fahrzeugs. Beim Operating Leasing lautet das Ziel, eine Teilamortisation zu erreichen, weshalb teilweise auch das Andienungsrecht zum Tragen kommt. Für Unternehmen lohnt sich ein Finanzierungsleasing zumeist mehr als die Aufnahme eines Kredits, da die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können und somit den zu versteuernden Gewinn mindern.