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Selbstbeteiligung

Der Faktor für eine günstigere Autoversicherung

Unfälle gehören im Straßenverkehr dazu. Selbst bei vorsichtiger Fahrweise kann es passieren, dass zwei Fahrzeuge zusammenstoßen, weil andere Menschen unaufmerksam fahren. Im glücklichen Fall kommt dabei keine Person zu Schaden, allerdings entsteht meistens ein Sachschaden. Eine Autoversicherung deckt diese Schäden ab.

Wer einen Firmenwagen fährt oder ein Leasingauto besitzt, regelt nach dem Unfall die Schäden ebenfalls über die Kfz-Versicherung. Das Angebot an Versicherungen für Autos ist groß und die Wahl der richtigen Absicherung von einigen Faktoren abhängig. Ein Bestandteil der Kfz-Police ist die Selbstbeteiligung. Ist ein Selbstbehalt sinnvoll und welche Pflichten kommen auf den Versicherten zu? Gerade bei Firmenfahrzeugen und Leasingautos stellen sich diese Fragen sehr häufig.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Ein Versicherungsvertrag, der eine Selbstbeteiligung beinhaltet, verpflichtet die versicherte Person dazu, bei einem Schadenfall einen festgelegten Betrag selbst zu übernehmen. Diese Regel gilt auch für andere Versicherungsarten und nicht ausschließlich für Autoversicherungen. Alle Kosten zum Regulieren des Schadens, die über die vereinbarte Höhe des Selbstbehalts hinausgehen, zahlt die Versicherung.

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Geringere Monatsbeiträge durch vereinbarten Selbstbehalt

Ein Selbstbehalt lohnt sich für viele Menschen, denn es handelt sich dabei um ein Abwägen von Kosten, die für die Versicherung entstehen. Durch eine Selbstbeteiligung verringert sich der monatliche oder jährliche Versicherungsbeitrag. Dadurch spart der Versicherungsnehmer über die Zeit einen bestimmten Betrag. Bleibt er mit dem versicherten Auto unfallfrei, lohnt sich das finanziell für ihn.

Andererseits existiert immer das Risiko, dass ein Schadenfall eintritt und die Versicherung die vereinbarte Selbstbeteiligung einfordert. Dann geht der eingesparte Betrag durch die Zahlung des Selbstbehalts wieder verloren. Außerdem ist zu beachten, dass die Summe für eine Selbstbeteiligung jederzeit verfügbar sein sollte, wenn eine Schadenregulierung nötig wird. Eine Versicherung mit Selbstbehalt ist deshalb nicht die beste Option, wenn die Bonität nicht durchweg gegeben bleibt.

Vorteile und Nachteile einer Selbstbeteiligung

Ein Vorteil für den Selbstbehalt wurde bereits genannt. Der Beitrag für die Versicherung sinkt und über einen längeren Zeitraum resultiert daraus ein finanzieller Mehrwert. Zudem reduziert sich der Verwaltungsaufwand bei kleineren Schäden. Bei einer definierten Summe von 300 Euro für die Selbstbeteiligung macht es keinen Sinn, die Versicherung zu kontaktieren, wenn der Schaden bei 250 Euro liegt. Hier greift sofort die Verpflichtung, den Schaden über den Selbstbehalt zu zahlen. Auch für die Versicherung entsteht bei geringen Schäden kein Verwaltungsaufwand, sodass deswegen die monatlichen Kosten für Versicherte niedrig bleiben. Bei einer Kfz-Versicherung mit Selbstbeteiligung profitieren also beide Vertragsparteien.

Mit einem bestimmten Selbstbehalt einher geht auch eine höhere Eigenverantwortung. Autofahrer kennen die Höhe der Selbstbeteiligung und achten deshalb darauf, dass ein Unfall mit Schäden gar nicht erst eintritt. Manche Versicherungen bieten zudem höhere Grenzen für den Selbstbehalt und ermöglichen daher weitere Rabatte für eine Versicherungspolice.
Ein Selbstbehalt hat den Nachteil, dass nicht planbar ist, ob und wann ein Schadenfall mit dem Fahrzeug entsteht. Die Aufwendungen für eine Selbstbeteiligung sind deshalb nicht kalkulierbar, abgesehen von der Höhe des definierten Betrages. Deshalb ist es zu empfehlen, die Summe immer als Notgroschen verfügbar zu halten, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Damit lässt sich das unsichere Gefühl vermeiden, wie hoch die Selbstbeteiligung bei einem Schaden ausfallen könnte.
 

Höhe der Selbstbeteiligung bei Teilkasko und Vollkasko

Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert abhängig vom Versicherungsunternehmen und den genauen Tarifen. Es existiert häufig ein Stufenmodell, das die Grundlage für einen Vergleich bietet, um die passende Versicherung auszuwählen. So wird beispielsweise bei einer Teilkasko-Versicherung eine Selbstbeteiligung ab 150 Euro angeboten. Bei einer Vollkasko-Versicherung beginnt der Selbstbehalt ab 300 Euro. Die Höhe ergibt sich entweder aus einem Prozentsatz der versicherten Gesamtsumme für Schäden oder aus einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung. Grundsätzlich lässt sich die Höhe des Selbstbehalts individuell gestalten. Sie wirkt sich auf den zu zahlenden Monatsbeitrag aus.
Die Unterschiede der Selbstbeteiligung bei einer Teilkasko und Vollkasko ergeben sich aus den Risiken, die mit der jeweiligen Versicherung abgedeckt werden. Die Vollkasko-Versicherung ist so gestaltet, dass sie zusätzlichen Schutz bietet und deshalb mehr Schadenfälle abdeckt als die Teilkasko.

Selbstbehalt berechnen abhängig vom Schadenrisiko

Die passende Höhe der Selbstbeteiligung hängt von mehreren Faktoren ab. Sie gelten unabhängig davon, ob es sich um ein privates Auto, einen Firmenwagen oder ein Leasingfahrzeug handelt. Um den Selbstbehalt zu bestimmen, ist es ratsam, das Risiko für einen Schaden zu bewerten und in die Entscheidung einzubeziehen.

Das Risiko steigt, wenn unterschiedliche Menschen mit dem Auto fahren. Auch die Erfahrungen am Steuer sowie der Fahrzeugwert spielen hier eine Rolle. Ist ein teurer Neuwagen in Nutzung, lohnt es sich, einen hohen Selbstbehalt von 500 Euro bis 1000 Euro festzulegen. Ist das Fahrzeug älter und wenig wert, der Besitzer jung und ohne hohes Einkommen, lohnt sich eine geringere Selbstbeteiligung.

In allen Fällen gilt: Die Höhe des Selbstbehalts hängt davon ab, wie viel der Halter problemlos zahlen kann, falls ein Schaden zu begleichen ist. Letztendlich hilft ein Vergleich zwischen der gesparten Summe durch günstigere Beiträge und dem Verlust bei einem möglichen Schaden. Final ist auch hier die Schadensfreiheitsklasse mit zu berücksichtigen.

 

Selbstbeteiligung im Schadenfall: So ist der Ablauf

Im Schadenfall meldet der Versicherte den Schaden der Versicherung. Danach schätzt ein Fachmann den Schaden und hält seine Expertise schriftlich in einem Schreiben fest. Bleiben die Kosten für die Reparatur unter der Summe der vereinbarten Selbstbeteiligung, leitet die Versicherung keine weiteren Schritte ein. Stattdessen begleicht der Versicherungsnehmer den Schaden selbst. Übersteigt die Schadensumme den Selbstbehalt, übernimmt die Versicherung die offene Differenz zwischen Selbstbeteiligung und Gesamtsumme.

Ändert sich der Selbstbehalt nach einem Schadenfall?

Wenn es zu einem Schadenfall kommt, bleibt die Höhe der Selbstbeteiligung gleich. Die definierte Höhe für den Selbstbehalt gilt immer pro Schadenfall. Die Versicherung passt den Betrag deshalb nicht an. Manche Versicherungsunternehmen bieten an, den Schadenfreiheitsrabatt anzugleichen. Es kommt hierbei darauf an, wie hoch der Selbstbehalt ausfällt. Je weniger die Versicherung zahlt, desto geringfügiger bleibt die Anpassung aufgrund des wegfallenden Schadenfreiheitsrabatts.

Selbstbeteiligung bei Firmenwagen:
Arbeitnehmer zahlen Schaden selbst

Unternehmen beugen durch eine Selbstbeteiligung einer zu großen Sorglosigkeit ihrer Mitarbeiter vor, die einen Firmenwagen nutzen. Sie entscheiden sich daher häufig dazu, ihre Firmenwagen mit einer Police zu versichern, die einen Selbstbehalt vorsieht. Wer nach einem Unfallschaden mit dem Firmenwagen zahlt, hängt davon ab, wer die Schuld am Unfall trägt. Handeln Arbeitnehmer fahrlässig, tragen sie eine Teilschuld. Allerdings gilt als Standard, dass Arbeitnehmer den Selbstbehalt übernehmen und nur in Ausnahmen der Arbeitgeber einen Teil der Schadenkosten begleicht.
 

Eigenanteil im Schadenfall bei Leasingfahrzeugen

Der Grund für eine vereinbarte persönliche Zuzahlung bei einem Unfall mit einem Leasingauto ähnelt dem bei einem Firmenwagen. Nutzern wird so deutlich, dass sie sorgfältig mit dem geleasten Auto umgehen müssen. Selbst die kleinste Schramme würde Kosten über den Selbstbehalt aktivieren. Auf diese Weise sichern sich Leasinggeber ab, dass ein Fahrzeug sorgsam und angemessen genutzt wird.

Selbstbeteiligung kann nicht gezahlt werden - was tun?

Bei einem Schaden muss der Selbstbehalt gezahlt werden, wenn die Reparatur erfolgt. Versicherer übernehmen die Kosten, die abzüglich der Selbstbeteiligung übrig bleibt. Sollte die versicherte Person ihren Eigenanteil nicht zahlen können, ist das deren Problem. Diese Person ist für eine Lösung verantwortlich, während das Versicherungsunternehmen keine Verantwortung trägt.

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