Vorteile und Nachteile einer Selbstbeteiligung
Ein Vorteil für den Selbstbehalt wurde bereits genannt. Der Beitrag für die Versicherung sinkt und über einen längeren Zeitraum resultiert daraus ein finanzieller Mehrwert. Zudem reduziert sich der Verwaltungsaufwand bei kleineren Schäden. Bei einer definierten Summe von 300 Euro für die Selbstbeteiligung macht es keinen Sinn, die Versicherung zu kontaktieren, wenn der Schaden bei 250 Euro liegt. Hier greift sofort die Verpflichtung, den Schaden über den Selbstbehalt zu zahlen. Auch für die Versicherung entsteht bei geringen Schäden kein Verwaltungsaufwand, sodass deswegen die monatlichen Kosten für Versicherte niedrig bleiben. Bei einer Kfz-Versicherung mit Selbstbeteiligung profitieren also beide Vertragsparteien.
Mit einem bestimmten Selbstbehalt einher geht auch eine höhere Eigenverantwortung. Autofahrer kennen die Höhe der Selbstbeteiligung und achten deshalb darauf, dass ein Unfall mit Schäden gar nicht erst eintritt. Manche Versicherungen bieten zudem höhere Grenzen für den Selbstbehalt und ermöglichen daher weitere Rabatte für eine Versicherungspolice.
Ein Selbstbehalt hat den Nachteil, dass nicht planbar ist, ob und wann ein Schadenfall mit dem Fahrzeug entsteht. Die Aufwendungen für eine Selbstbeteiligung sind deshalb nicht kalkulierbar, abgesehen von der Höhe des definierten Betrages. Deshalb ist es zu empfehlen, die Summe immer als Notgroschen verfügbar zu halten, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Damit lässt sich das unsichere Gefühl vermeiden, wie hoch die Selbstbeteiligung bei einem Schaden ausfallen könnte.
Höhe der Selbstbeteiligung bei Teilkasko und Vollkasko
Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert abhängig vom Versicherungsunternehmen und den genauen Tarifen. Es existiert häufig ein Stufenmodell, das die Grundlage für einen Vergleich bietet, um die passende Versicherung auszuwählen. So wird beispielsweise bei einer Teilkasko-Versicherung eine Selbstbeteiligung ab 150 Euro angeboten. Bei einer Vollkasko-Versicherung beginnt der Selbstbehalt ab 300 Euro. Die Höhe ergibt sich entweder aus einem Prozentsatz der versicherten Gesamtsumme für Schäden oder aus einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung. Grundsätzlich lässt sich die Höhe des Selbstbehalts individuell gestalten. Sie wirkt sich auf den zu zahlenden Monatsbeitrag aus.
Die Unterschiede der Selbstbeteiligung bei einer Teilkasko und Vollkasko ergeben sich aus den Risiken, die mit der jeweiligen Versicherung abgedeckt werden. Die Vollkasko-Versicherung ist so gestaltet, dass sie zusätzlichen Schutz bietet und deshalb mehr Schadenfälle abdeckt als die Teilkasko.