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Unfall mit dem Firmenwagen: Wer zahlt den Schaden?

Der neue Firmenwagen ist gerade zwei Monate im Einsatz, als es zu einem Unfall mit dem geleasten Fahrzeug kommt. Der Schreck sitzt dann erst einmal tief und viele Fragen schwirren im Kopf herum. Was ist jetzt zu beachten? Welche Schritte müssen nun erfolgen? Wer kümmert sich um den Schaden? Nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug sind einige Punkte im rechtlichen Verhältnis zwischen dem Leasingnehmer und Leasinggeber zu beachten.

Unfall mit Leasingauto der Polizei melden

Wer mit dem Leasingwagen einen Unfall hat, verhält sich grundsätzlich genauso, als wenn der Unfall mit dem eigenen Auto passiert wäre. Zunächst ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern und allen Personen zu helfen, die verletzt wurden. Anschließend muss der Unfall gemeldet werden. Während es bei einem Unfall mit dem Privatauto ausreicht, bei Blechschäden die Kennzeichen zu notieren sowie die Personalien und Versicherungsdaten auszutauschen, ist das bei Unfällen mit geleasten Fahrzeugen anders.

Hier besteht fast durchweg die Pflicht, den Unfall immer der Polizei zu melden. Das ist insbesondere zu empfehlen, wenn schwere Sachschäden entstanden sind und Personen verletzt wurden oder Streit über die Unfallschuld herrscht. Die herbeigerufene Polizei dokumentiert den Autounfall und fertigt dazu einen ausführlichen Unfallbericht an. Diese Unterlagen helfen bei Konflikten mit der Versicherung und beim Regulieren der Schäden.

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Leasinggeber informieren

Bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug ist darüber hinaus der Leasinggeber zu informieren, völlig unabhängig davon, welcher Schaden dabei verursacht wurde und wer die Schuld dafür trägt. Eigentümer des Autos bleibt beim Leasing rechtlich gesehen immer der Anbieter, der nach dem Verkehrsunfall über das weitere Vorgehen entscheidet. Außerdem gehört die eigene Kfz-Versicherung zu den Organisationen, die eine Meldung zum Unfall erhalten. Idealerweise werden alle Informationen schnellstmöglich an die zuständigen Stellen weitergegeben.

Sinnvoll kann es zudem sein, die Versicherung des Unfallgegners zum Vorfall zu unterrichten, um den Sachverhalt aus der eigenen Sicht zu schildern.

Schuldfrage klären bei Unfall mit geleastem Fahrzeug

Nachdem die Polizei den Unfall dokumentiert hat und Leasinganbieter sowie Versicherungen informiert wurden, ist die Schuldfrage für den Zwischenfall zu klären. Allgemein sind die folgenden drei Szenarien denkbar:

  • 1. Fremdverschuldeter oder unverschuldeter Unfall mit Leasingauto

    Wenn der Unfallgegner die Schuld am Unfall hat, macht der Leasinggeber die Ansprüche nach Schadenersatz geltend. Einige Leasingverträge regeln, dass der Halter des geleasten Autos die Reparatur der entstandenen Schäden übernimmt und sich darum kümmert. Anfallende Kosten lassen sich jedoch bei der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallverursacher einfordern.

  • 2. Teilverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeug

    Bei einem beidseitig verursachten Autounfall haften beide Verkehrsteilnehmer. Der Anteil an der Haftung berechnet sich meist durch das jeweilige Verhalten der Unfallbeteiligten. Beim Auffahrunfall kann auch den vorausfahrenden Wagen eine Teilschuld treffen, weil dieser etwa abrupt bremst.

  • 3.Selbstverschuldeter Unfall mit einem geleasten Auto

    Wer mit einem Leasingfahrzeug einen Unfall verursacht, ist nach dem § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schadenersatzpflichtig. Das heißt, der Verursacher muss für alle anfallenden Reparaturkosten oder den Ausgleich einer Wertminderung aufkommen. Häufig werden die Schäden jedoch durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Allerdings haften die Fahrzeughalter bei selbstverschuldeten Unfällen gegenüber dem Leasinggeber für Mängel am geleasten Fahrzeug. Aus diesem Grund ist eine Vollkaskoversicherung meist zwingende Voraussetzung, die von den Anbietern von Leasingfahrzeugen gefordert wird.

    Unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat, sind Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Auto repariert an den Leasinganbieter zurückzugeben. Die Übernahme der Kosten richtet sich aber regulär nach der Schuldfrage. Gerade deshalb ist es wichtig, bereits im Leasingvertrag zu vermerken, welche Personen das Fahrzeug nutzen. Nur so ist es möglich, den Personenkreis bei der Versicherung rechtsgültig anzugeben und zu erweitern.

Reparaturschaden oder Totalschaden: Wer stuft das Leasingauto ein?

Der Leasingvertrag definiert genau, wann ein Fahrzeug nach einem Unfall als Reparaturschaden oder als Totalschaden eingestuft wird. Ausgangspunkt ist die wirtschaftliche Bewertung, auf deren Basis sich entscheidet, was mit dem Fahrzeug nach einem Unfall passiert. Häufig stufen Leasinggeber ein Fahrzeug nach einem Unfall als Komplettschaden ein, wenn die Reparaturkosten beispielsweise 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übersteigen.

Oftmals schreiben Leasinggeber das Auto ab, auch wenn sich die Reparatur für den Privatfahrer lohnen würde. Bei einem Totalschaden erfolgt die Abwicklung immer über den Leasinganbieter, der den Leasingvertrag anschließend in vielen Fällen auch auflöst. Deshalb ist es wichtig, dass bei einem Unfall immer der Leasinggeber vor der Reparatur kontaktiert wird. Ohne Absprache ist es nicht zu empfehlen, das Auto reparieren zu lassen.

Hinweise zur Reparatur eines Leasingautos

Die meisten Leasingfahrzeuge sind an eine Fachwerkstatt eines Anbieters gebunden. Falls ein Auto nach einem Unfall zur Reparatur muss, schreiben die Leasinggeber die Werkstatt vor. Sie stellen dadurch sicher, dass die entstandenen Schäden vollumfänglich und fachgerecht repariert werden. In manchen Fällen führt das zunächst zu höheren Reparaturkosten, aber es ist wichtig, dass sich Halter der geleasten Fahrzeuge unbedingt an die vorgegebenen Werkstätten wenden. Es handelt sich dabei meist um Vertragsbetriebe, die auf die jeweilige Automarke eines Leasingfahrzeugs spezialisiert sind.

Die ausführende Werkstatt händigt eine Rechnung aus, die an die zuständige Versicherung übergeben wird. Abhängig von der Unfallschuld ist die Rechnung bei der eigenen Versicherung oder bei der des Unfallgegners einzureichen. Zu beachten ist, dass manche Versicherungsverträge eine Selbstbeteiligung beinhalten.

Obwohl ein Leasingfahrzeug während der Reparatur nicht genutzt werden kann, sind Nutzer verpflichtet, auch während dieser Zeit die monatlichen Leasingraten an den Leasinggeber zu entrichten. Wer für den Ausfall einen Ersatzwagen in Anspruch nimmt, für den Mehrkosten entstehen, kann sich diese über die Versicherung des Unfallgegners zurückholen.

Problem des Wertverlustes bei Leasingfahrzeugen

Mit einem Verkehrsunfall geht automatisch ein Wertverlust des Autos einher. Trotz Reparatur bringt das Fahrzeug bei einem späteren Verkauf weniger Geld ein. Deshalb ist der Leasinganbieter auch dazu berechtigt, bei Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleichswert zu fordern.

Dieser Sachverhalt ist jedoch nicht allein beim Leasing relevant. Wer sein eigenes Auto verkaufen will, das vorher ebenso einen Unfall hatte, muss ebenso einen Wertverlust einkalkulieren. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist für Unfallautos immer weniger Erlös zu erzielen als bei unfallfreien Wagen. Weil Leasinganbieter diese Effekte meist auf mehrere Verträge umschlagen, stellt die Zahlung eines Ausgleichs keinen nachteiligen Faktor dar.

 

Versicherungsschutz für Unfälle mit Leasingautos

Wer mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene und gültige Kfz-Haftpflicht. Das gilt ebenso für Autofahrer, die mit einem geleasten Wagen unterwegs sind. Oftmals ist beim Fahrzeugleasing darüber hinaus eine Vollkaskoversicherung verpflichtend. Die Versicherung reguliert besonders Schäden, die durch das Eigenverschulden des Leasingnehmers entstehen.

Dennoch deckt diese Versicherungsart nicht den vollen Schaden ab, weil sie lediglich den Wert der Wiederbeschaffung ersetzt. Darüber hinaus können weitere Kosten entstehen, die beim Ablösewert sichtbar werden.

Durch eine sogenannte GAP-Versicherung, die in einigen Vollkaskoversicherungen mit enthalten ist, lassen sich Unfallkosten vollständig absichern. Bei einer GAP-Deckung wird der gesamte Ablösewert des Fahrzeugs erstattet und es entstehen für den Halter keine zusätzlichen Kosten. Ebenso spielt der Wertverlust keine Rolle mehr, weil er durch die GAP-Versicherung mit abgedeckt ist. Sie greift zudem auch bei einem Diebstahl eines Leasingfahrzeugs.

Sonderfall: Unfall mit Leasingauto im Ausland

Sofern es die Vertragsgestaltung zulässt, ist eine Fahrt mit dem Leasingfahrzeug ins EU-Ausland oder in die Schweiz jederzeit möglich. Doch auch hier droht das Risiko eines Unfalls. Die grüne Versicherungskarte gilt als internationaler Nachweis und enthält wichtige Informationen über die Schadensregulierung nach Unfällen. Bei Fahrten ins Ausland ist die Versicherungskarte deshalb in jedem Fall mitzuführen. Kommt es zu einem Unfall mit dem geleasten Fahrzeug, hilft die Karte bei der Lösung. Außerdem besteht die Pflicht, die Polizei zu rufen.

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