Leasinggeber informieren
Bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug ist darüber hinaus der Leasinggeber zu informieren, völlig unabhängig davon, welcher Schaden dabei verursacht wurde und wer die Schuld dafür trägt. Eigentümer des Autos bleibt beim Leasing rechtlich gesehen immer der Anbieter, der nach dem Verkehrsunfall über das weitere Vorgehen entscheidet. Außerdem gehört die eigene Kfz-Versicherung zu den Organisationen, die eine Meldung zum Unfall erhalten. Idealerweise werden alle Informationen schnellstmöglich an die zuständigen Stellen weitergegeben.
Sinnvoll kann es zudem sein, die Versicherung des Unfallgegners zum Vorfall zu unterrichten, um den Sachverhalt aus der eigenen Sicht zu schildern.
Schuldfrage klären bei Unfall mit geleastem Fahrzeug
Nachdem die Polizei den Unfall dokumentiert hat und Leasinganbieter sowie Versicherungen informiert wurden, ist die Schuldfrage für den Zwischenfall zu klären. Allgemein sind die folgenden drei Szenarien denkbar: