Alle DGUV-Vorschriften sind online im Internet abrufbar. Neben der DGUV bieten auch zuständige Berufsgenossenschaften die relevanten Unfallverhütungsvorschriften an. Im Netz sind zudem die Informationen zu finden, welche Vorschriften wo gelten.
Arten von Unfallverhütungsvorschriften
Abhängig davon, welche Arbeitsmittel im Unternehmen zum Einsatz kommen, gelten jeweils andere Unfallverhütungsvorschriften. Die DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und die DGUV-Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) besitzen eine allgemeine Gültigkeit.
Die übrigen Unfallverhütungsvorschriften sind von den konkreten Betriebsmitteln oder von der Branche abhängig. So gilt etwa die DGUV-Vorschrift 25 (Unfallprävention) entgegen dem Anschein nicht für alle Unternehmen, sondern für die Finanzbranche oder Arbeitsbereichen im Umgang mit Bargeld. Die DGUV-Vorschrift 38 (Bauarbeiten) regelt hingegen bestimmte Arten des Arbeitsschutzes im Baugewerbe. Die Träger von Berufsfeuerwehren oder freiwilligen Feuerwehren halten sich an die DGUV-Vorschrift 49. Für elektrische Anlagen gilt die DGUV-Vorschrift 3. Um die Einhaltung von UV-Vorschriften für das eigene Unternehmen zu kontrollieren, muss erst geklärt werden, welche dieser vielen Vorschriften konkret für das jeweilige Unternehmen gelten.