Bei einem Restwertleasing legt der Leasinggeber vorab einen bestimmten Restwert für das neue Auto fest. Zum Ende der Laufzeit erfolgt eine Schätzung des tatsächlichen Fahrzeugwerts. Hat sich dieser Wert gegenüber dem vorher festgelegten Wert verringert, muss der Leasingnehmer für die Differenz zahlen. Wie viele Kilometer in der Nutzungszeit zurückgelegt werden, spielt für eine abschließende Zahlung keine Rolle. Ein positiver Aspekt des Restwertleasings sind die günstigen Raten.
Am Ende der Laufzeit schaut sich ein Gutachter das Fahrzeug genau an. Das Gutachten ergibt den tatsächlichen Restwert. In der Praxis hat das Fahrzeug häufig einen geringeren Restwert als zuvor berechnet. Somit ist der Leasingnehmer gezwungen, die Differenz zu zahlen. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, ist es ratsam, anfangs den Restwert möglichst realistisch einzuschätzen.
Der vereinbarte Restwert sollte sich grundlegend aus dem Einkaufspreis des Händlers ableiten und nicht über den Verkaufspreis definieren. Fachlich versierte Menschen besitzen die Kompetenz, den Restwert sehr konkret einzuordnen. Es ist gut zu wissen, wie hoch ein realistischer Restwert sein kann, wenn jemand ein Fahrzeug leasen möchte. Dadurch lässt sich besser erkennen, ob ein Leasingangebot attraktiv gestaltet ist oder Vorsicht geboten ist.
Ein Neuwagen verliert üblicherweise schon im ersten Jahr etwa 20 Prozent seines Werts. Im zweiten Jahr sind es zwölf Prozent und im Folgejahr zehn Prozent. Nach rund vier bis fünf Jahren hat ein Wagen die Hälfte seines Werts verloren. Im Durchschnitt liegt dem eine Laufleistung von etwa 15.000 Kilometern im Jahr zugrunde.
Sinnvoll ist, sich vor der Rückgabe des geleasten Autos selbst ein genaues Bild vom Fahrzeug zu machen und den Zustand zu dokumentieren. Es ist zudem möglich, das Auto von einem Sachverständigen selbst vorab prüfen zu lassen. Ein Gutachter kann erläutern, was altersübliche Gebrauchsspuren sind und welche Mängel vor einer Rückgabe repariert werden sollten. Ein Blick in die Vertragsunterlagen ist ebenfalls ratsam. Was wurde vorab vereinbart? Greift ein Andienungsrecht?
Idealerweise nimmt der Leasingnehmer eine zweite Person als Zeugen zum Abgabetermin des geleasten Fahrzeugs mit. Dort wird nochmals der aktuelle Zustand dokumentiert und das Fahrzeug von außen und innen fotografiert. Fotos sind eine gute Variante zur Beweisführung, wenn zum Termin der Rückgabe strittige Mängel oder Schäden auftreten.
Oft muss direkt vor Ort ein Mängel- oder Rückgabeprotokoll unterschrieben werden. Eine Unterschrift schafft jedoch Fakten, dass der Leasingnehmer mögliche Mängel anerkennt und einer hohen Nachzahlung zustimmt. Besser ist die Variante, das Protokoll mitzunehmen und in Ruhe zu überprüfen. Wichtig ist, mündliche Vereinbarungen auch schriftlich festzuhalten.
Leasingnehmer haben nach Vertragsende verschiedene Optionen. Wer das geleaste Fahrzeug weiterhin fahren möchte, hat die Gelegenheit, das Auto zu kaufen oder eine Anschlussfinanzierung zu vereinbaren. Kürzere Laufzeiten sind grundsätzlich die bessere Variante. Bei Leasingverträgen mit einer Dauer von mehr als 60 Monaten ist zu prüfen, ob das Recht auf Leasingübernahme oder vorzeitige Kündigung besteht. Häufig wäre lediglich bei gravierenden Gründen, etwa bei einem Totalschaden oder Diebstahl, eine Kündigung möglich.