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Fahrtenbuchauflage: Einfache Umsetzung für Unternehmen

Einfach einsteigen und losfahren. Für viele Autofahrer ist das die tägliche Praxis. Einige Personen, die am Steuer eines Fahrzeugs sitzen, müssen jede ihrer Fahrten allerdings dokumentieren und unterliegen einer Fahrtenbuchauflage. Diese ist von Bedeutung, um die Kosten einer Fahrt korrekt zu erfassen und nachzuweisen. Später lassen sich dadurch geschäftliche Fahrten steuerlich geltend machen.

Was ist eine Fahrtenbuchauflage?

Eine Fahrtenbuchauflage ist eine gesetzliche Vorschrift, die Unternehmen dazu verpflichtet, alle geschäftlichen Fahrten in einem Fahrtenbuch aufzuzeichnen. Bei Dienstfahrten geht es dabei vorwiegend um eine Steuerersparnis. Häufig haben Eigentümer einer Fahrzeugflotte jedoch das Interesse, den Einsatz der Firmenwagen zu überblicken und zu überwachen. Zudem existiert auch die sogenannte Fahrtenbuchauflage, die im Rahmen von Verkehrsdelikten verhängt wird, um das Fehlverhalten zu verfolgen. Daher ist es möglich, dass eine solche Auflage sowohl für Firmenwagen als auch für private Fahrzeuge relevant sein kann.

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Fahrtenbuchauflage durch Behörden bei unklarer Fahrersituation

Grundsätzlich können Fahrzeughalter jederzeit selbst darüber entscheiden, wer das eigene Auto wann und zu welchem Zweck nutzt. Die fahrende Person hat lediglich die Verantwortung, sich dabei an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Bei Verstößen gegen diese Regeln ist es häufig nur über das Kennzeichen möglich, den Regelverstoß zu dokumentieren. Das kommt in der Praxis entweder bei einer Geschwindigkeitsmessung oder durch Zeugen vor.

Eine Anzeige oder ein Bußgeld werden deshalb durch die zuständige Behörde immer an den Halter des Autos geschickt, mit dem der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erfolgte. Jedes Kennzeichen ist jeweils einer konkreten Person mit einem eindeutigen Fahrzeug zugeordnet. Im Alltag sitzt aber nicht jedes Mal die Person am Steuer, die das Fahrzeug auch besitzt. Weichen Halter und fahrende Person voneinander ab, ist die Behörde gezwungen, die andere Person erst zu identifizieren. Das geschieht über eine Abfrage beim Fahrzeughalter, der angibt, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes das Auto fuhr.
Dieses Vorgehen stellt sich in manchen Fällen als schwierig dar, denn die Frage nach der fahrenden Person lässt sich nicht immer exakt beantworten.

Firmenwagen eines Unternehmens
werden häufig von mehreren Menschen im Wechsel genutzt. Wer das Dienstauto im Moment des Verkehrsdeliktes gefahren ist, bleibt deshalb stellenweise unklar. Rechtlich gesehen können Halter bei einer Abfrage durch die Behörde ihr Zeugnisverweigerungsrecht beanspruchen. Das ist eine Option, wenn Angehörige gefahren sind. In einigen Fällen entzieht sich auch der Fahrzeughalter selbst der Verantwortung und behauptet, nicht selbst am Steuer gesessen zu haben.

Die Straßenverkehrsbehörde besitzt dann die Möglichkeit, dem Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage zu verordnen. Er muss dann bei jeder Fahrt dokumentieren, wann und wofür er das Auto genutzt hat.

Welche Angaben werden im Fahrtenbuch dokumentiert?

Die gesetzliche Regelung für die Fahrtenbuchauflage und auch die Pflichtangaben, die im Fahrtenbuch korrekt zu notieren sind, werden in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Paragraf 31a Fahrtenbuch festgehalten. Ein Fahrtenbuch enthält folgende Informationen:

·       Name und Anschrift der fahrenden Person

·       Zweck der Fahrt

·       Abfahrtsort und Zielort

·       Datum und Uhrzeit für den Beginn der Fahrt

·       Datum und Uhrzeit für das Ende der Fahrt

Die Einträge und deren Richtigkeit muss die fahrende Person jeweils mit ihrer Unterschrift bestätigen.

 

 

 

Dauer und Kontrolle einer Fahrtenbuchauflage

Wer eine Fahrtenbuchauflage verordnet bekommt, muss anschließend seine Fahrdaten nicht dauerhaft dokumentieren. Die Auflage für ein Fahrtenbuch ist zeitlich begrenzt, während eine unbegrenzte Verpflichtung unzulässig wäre. Die Dauer einer verordneten Fahrtenbuchauflage hängt von der Schwere des Regelverstoßes im Verkehr ab. Sie beträgt mindestens sechs Monate und maximal 36 Monate. Bei einer gravierenden Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgabe ist eine halbjährliche Auflage möglich. Nach einem schweren Vorkommnis mit Fahrerflucht sind dagegen Auflagen mit einer Dauer von bis zu drei Jahren möglich.

Die ausstellende Behörde, vornehmlich die zuständige Bußgeldstelle oder die Fahrtenbuchbehörde, kontrolliert das Führen des Fahrtenbuches in unregelmäßigen Abständen. Das Fahrtenbuch selbst muss auch nach Ablauf der Verordnung für weitere sechs Monate aufbewahrt werden, falls es zu einer erneuten Kontrolle kommt.

Die Art und Form, wie ein Fahrtenbuch zu führen ist, unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Es bestehen die Optionen, das Dokument formlos handschriftlich zu verwenden oder eine Vorlage aus dem Internet zu verwenden. Allerdings ist darauf zu achten, dass handschriftliche Fahrtenbücher gebunden und lückenlos vorliegen. Lose Blattsammlungen erfüllen diese Bedingung nicht. Fahrtenbücher zum Ausfüllen sind auch im Schreibwarenhandel erhältlich.
Außerdem gibt es Fahrtenbuch-Apps für das Smartphone. Hier ist lediglich darauf zu achten, dass ein solches elektronisches Fahrtenbuch nicht nachträglich veränderbar ist. Wäre das möglich, gelten die Angaben juristisch als ungültig und es drohen weitere Bußgelder.

Gründe für eine verordnete Fahrtenbuchauflage

Selbstverständlich kann die Behörde nicht bei jedem kleinen Verstoß im Straßenverkehr eine Auflage für ein Fahrtenbuch aussprechen. Die Wahrscheinlichkeit, seine Autofahrten in einem Buch zu dokumentieren, ist deshalb nicht sehr groß. Nur bei einer schweren Ordnungswidrigkeit droht dieses Ungemach. Doch was gilt als ein schweres Vergehen im Straßenverkehr?
Dazu gehören unter anderem massives oder wiederholtes Übertreten der Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren von roten Ampeln, illegale Autorennen oder begangene Fahrerflucht. Einfache Regelverstöße, die keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, weil sie etwa im ruhenden Verkehr stattfanden, führen normalerweise nicht zu einer Fahrtenbuchauflage. Als Beispiel hierfür lässt sich falsches Parken nennen.

Als Faustregel gilt, dass Fahrzeughaltern bei jeder Verkehrsordnungswidrigkeit, die zu einem Punkt im Register des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg führt, eine Verpflichtung zur Dokumentation der Fahrten droht. Besonders häufig kommt dieser Sachverhalt zum Tragen, wenn sich die Person am Steuer eines Autos nicht ermitteln lässt.

Gut zu wissen ist zudem, dass eine Fahrtenbuchauflage zwingend erfolgt, wenn sie vor Eintritt der Verjährung eines entsprechenden Deliktes ausgesprochen wird.

Was hat es mit der Zwei-Wochen-Frist auf sich?

Im Kontext der Auflage für ein Fahrtenbuch taucht auch der Begriff der Zwei-Wochen-Frist auf. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde den Regelverstoß innerhalb von zwei Wochen anzeigen muss. Diese Frist existiert, weil die Verwaltung sonst davon ausgeht, dass sich die Person am Steuer nach einem längeren Zeitraum nicht mehr sicher ausfindig machen lässt.

Kosten und Bußgelder


Die Bußgelder im Rahmen einer auferlegten Pflicht für ein Fahrtenbuch fallen mit 50 Euro eher gering aus. Bei einem Verstoß gegen die Auflage drohen jedoch zusätzliche Strafgelder. Dazu zählen nicht ordnungsgemäßes Führen des Fahrtenbuches, der Verlust des Dokuments oder wenn es nicht vereinbarungsgemäß vorgelegt werden kann. In den Fällen entsteht erneut ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.
 

Juristische Konsequenzen: Vorbestraft durch Fahrtenbuchauflage?

Eine Fahrtenbuchauflage ist keine Strafe im juristischen Sinn. Du bist nicht vorbestraft, wenn du als Auflage ein Fahrtenbuch führen musst. Dennoch sollte jeder Fahrzeughalter unbedingt vermeiden, eine solche Strafe zu erhalten. Es führt zu einem umständlichen Mehraufwand. Nachlässigkeit oder Vergesslichkeit begünstigen Fehler, die wiederum teuer ausfallen und neue Sanktionen nach sich ziehen. Nicht zuletzt eröffnet es dem privaten Umfeld des Fahrzeughalters viele Möglichkeiten der Indiskretion sowie eine behördliche Kontrolle.

Auflage für ein Fahrtenbuch präventiv vermeiden

Die aufgezeigten Konsequenzen, die eine Fahrtenbuchauflage mitbringt, sollten idealerweise gar nicht erst in Betracht kommen. Hier ist es ratsam, sich keine gravierenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu leisten. Falls es doch dazu kommt, dass eine Strafe im Raum steht, lässt sich die Fahrtenbuchauflage umgehen, indem du dich gegenüber den Behörden kooperativ verhältst. Das heißt, du unterstützt die Ermittlungen, um festzustellen, wer ein Fahrzeug im Moment des begangenen Verkehrsverstoßes gesteuert hat.
Du hast auch die Möglichkeit, gegen eine solche Auflage innerhalb eines Monats einen Einspruch zu erheben. Es ist nämlich im Gesetz nicht eindeutig geregelt, ob und wann eine Fahrtenbuchauflage angemessen ist. Hier macht der Einzelfall mit seinen Besonderheiten viel aus, sodass durch die Behörden eine individuelle Einschätzung erfolgt.

Eine wichtige Rolle spielt dabei der Gefährdungsgrad anderer Verkehrsteilnehmer. Dieser lässt sich nur aus den speziellen Gegebenheiten ableiten. Darum ist es zu empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, sobald die Fahrtenbuchauflage ein Thema wird. Die juristische Fachperson überprüft, ob die Maßnahme in der jeweiligen Situation angemessen ist oder als unverhältnismäßig angesehen werden muss.

Die einfachste Maßnahme zur Vermeidung einer Fahrtenbuchauflage besteht darin, sein eigenes Fahrzeug nur zuverlässigen Fahrern zu überlassen, die im Falle eines Fehlverhaltens auch zu ihrer Verantwortung stehen.

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