Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen für einen Firmenwagen. Dienstwagen oder Geschäftswagen sowie Firmenauto oder Firmenfahrzeug sind weitere Beispiele.
Alle diese Bezeichnungen eint eine bestimmte Tatsache. Das durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte dienstliche Fahrzeug ist rein rechtlich und steuerlich dem betrieblichen Bereich zugeordnet. Nutzer des Firmenwagens können damit alle Fahrten im Auftrag des Unternehmens absolvieren. Es ist jedoch möglich, mit dem Dienstauto auch privat zu fahren, sofern dafür eine Regelung existiert. Das gilt auch, wenn selbständig oder freiberuflich arbeitende Menschen sich für einen eigenen Firmenwagen entscheiden.
Ein Dienstauto erfüllt vordergründig einen Zweck: Es verpflichtet die Nutzer nicht, ein privates Fahrzeug für unternehmerische Zwecke zum Einsatz zu bringen. Firmenwagen erlauben dem Unternehmen, die Mitarbeiter flexibel einzusetzen. Angestellte können alle beruflichen Fahrten durchführen, ohne einen Mietwagen oder das eigene Fahrzeug zu nutzen. Auch ein Ausweichen auf die Bahn oder andere öffentliche Verkehrsmittel ist nicht nötig.
Neben den genannten Aspekten existieren weitere Gründe, die einen Firmenwagen sinnvoll machen.
· privater Pkw muss nicht für betriebliche Verpflichtungen eingesetzt werden
· Dienstwagen zählt zum Betriebsvermögen
· Firmenfahrzeug hat positive steuerliche Auswirkungen
Zusätzlich ist zwischen Vorteilen für das Unternehmen und den Nutzern zu unterscheiden. Für Menschen, die einen Firmenwagen nutzen, sprechen vornehmliche diese Gründe:
· freie Nutzung bei festen Kosten
· keine zusätzlichen Kosten bei Reparaturen
· unabhängig von den Kosten für Treibstoff
· keine Aufwendungen für die Anschaffung
· Pendlerpauschale spielt keine Rolle
· Steuerbelastung ist geringer als bei einem höheren Einkommen
Wer täglich zur Arbeit und zurück pendelt, kämpft oftmals mit großen Herausforderungen. Das gilt vornehmlich für die Situationen, in denen der Arbeitsweg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen ist. Als Lösung bietet sich hierfür ein Dienstwagen an. Der einzige Nachteil für pendelnde Menschen, die einen Firmenwagen nutzen, ist der Wegfall der Pendlerpauschale.
Andererseits ist es möglich, den Firmenwagen privat zu nutzen, woraus sich wiederum verschiedene Vorteile ergeben. Diese überwiegen teilweise die wegfallende Steuerpauschale für Pendler. Beispielsweise kommen keine Kosten für Reparaturen, Inspektionen oder Ersatzteile auf den Arbeitnehmer zu. Er muss sich ebenso nicht selbst um den TÜV oder ähnliche Dinge kümmern.
Ein Dienstauto ist nicht gleich ein Dienstauto. Welches Modell passend zu den Anforderungen und Bedürfnissen passt, sowohl für die Nutzer als auch das Unternehmen, ist eine Frage der Betrachtung. Ein Anbieter für Firmenwagen-Leasing wie KINTO bietet eine Vielzahl an Fahrzeugen mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen. Hier stehen beispielsweise nicht nur verschiedene Fahrzeugklassen zur Auswahl, sondern auch Autos mit elektrischen Antrieben oder herkömmlichen Motoren.
Benzin und Diesel sind die bekanntesten Antriebsarten für Fahrzeuge. Darüber hinaus existieren weitere Antriebe mit Bio-Treibstoffen und Erdgas sowie die elektrischen Antriebe, zu denen auch der Hybridantrieb zählt.
Obwohl sich bereits ein Wandel hin zur Elektromobilität abzeichnet, verfügen viele Firmenwagen über einen Dieselantrieb. Allerdings sind die Kosten für konservative Treibstoffe gestiegen und die Vorteile eines Dieselautos als Dienstfahrzeug spielen fast keine Rolle mehr. Das Bemühen um eine Energiewende hin zu regenerativen Kraftstoffen könnte die klassischen Antriebsarten verdrängen.
Durch die private Nutzung des Dienstwagens entsteht ein geldwerter Vorteil. Einige Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern über die Ein-Prozent-Regelung an, diesen Vorteil des Firmenwagens zu versteuern. Die Regelung bedeutet, dass Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler ein Prozent des Bruttolistenpreises für den neuen Firmenwagen monatlich versteuern. Die Höhe der Versteuerung ist variabel, weil sie vom Fahrzeugpreis abhängt. Sonderausstattungen beeinflussen den Preis.
Ein Dienstauto lohnt sich vorwiegend für Personen, die oft geschäftlich unterwegs sind, dabei weite Strecken und viele Kilometer fahren. Durch die Ein-Prozent-Versteuerung müssen diese Menschen nur einen geringen Teil ihrer Nutzungskosten versteuern. Das kann sich finanziell als Vorteil erweisen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um von der Ein-Prozent-Regelung zu profitieren. Außerdem kann sich die steuerliche Bestimmung jederzeit ändern. Das gilt es zu beachten. Um sicherzustellen, dass die Regelung richtig genutzt wird und sich dadurch Vorteile ergeben, ist eine Beratung bei einem Steuerberater zu empfehlen.
Für die Ein-Prozent-Regelung spricht zusätzlich, dass parallel kein Fahrtenbuch geführt werden muss und für Nutzer keine privaten Kosten für Fahrten mit dem Firmenwagen entstehen.