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Pendlerpauschale 2023: Steuervorteile für Pendler

Geld vom Staat erstattet bekommen und das für den Weg zur Arbeit? Klingt nicht nur gut, es ist auch attraktiv. Fahrtkosten, die Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit ausgeben, lassen sich steuerlich geltend machen. Möglich ist das mit der Pendlerpauschale. Wie sie funktioniert und welche Regelungen aktuell gelten, liest du hier in unserem Artikel.

 

Was ist die Pendlerpauschale?

Gemäß Paragraf 9 Einkommensteuergesetz (EstG) werden Aufwendungen für den Weg zwischen der Wohnstätte und der Arbeitsstätte als Pendlerpauschale zusammengefasst. Der offizielle Begriff der Pendlerpauschale lautet Entfernungspauschale. Teilweise ist sie auch als Kilometerpauschale bekannt.

Die Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern und Selbstständigen. Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels besteht für Angestellte die Möglichkeit, eine festgelegte Pauschale pro Entfernungskilometer von der Steuer abzusetzen. Zu den relevanten Verkehrsmitteln gehören dabei das Auto, der öffentliche Personenverkehr oder auch das Fahrrad.

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Entwicklung der Entfernungspauschale

Bereits mit dem Einkommensteuergesetz (EstG) aus dem Jahr 1920 wurden Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als „notwendige Kosten“ zum gesetzlichen Abzug bei der Steuer zugelassen. Der Bundesfinanzhof erweiterte ab 1955 die Anerkennung auch auf die Kosten für den Arbeitsweg mit dem Auto. Mit dem Paragraf 9 des EstG gibt es seit 2001 die Entfernungspauschale, die unabhängig vom Verkehrsmittel festgesetzt gilt.

Im Verlauf der Jahrzehnte änderte sich jedoch immer wieder die Höhe der Kilometerpauschale, abhängig von der Höhe der Steuer auf Mineralöl.

Während die Pauschale beispielsweise 1967 nur 0,36 Deutsche Mark betrug, war sie 1994 mit 0,70 DM aufgrund einer Anhebung der Mineralölsteuer bereits doppelt so hoch. Zwischen 2001 und 2003 betrug die Pendlerpauschale 0,36 Euro bis zu einem Arbeitsweg von zehn Kilometer und 0,40 Euro bei einem Arbeitsweg über zehn Kilometer. 2004 wurde die Pendlerpauschale dagegen auf 30 Cent pro Kilometer gesenkt.

Im Jahr 2007 durfte die Kilometerpauschale aufgrund eines neuen Absatzes im Paragraf 9 EstG steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Ende 2008 wurde dieser Absatz allerdings für rechtswidrig erklärt, woraufhin es eine rückwirkende Neuregelung gab. Seitdem ist die Entfernungspauschale wieder wie gewohnt ein Bestandteil, der bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt werden kann.

Pendlerpauschale 2023: Höhe der Pauschale und Maximalgrenzen

Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro bei einem einfachen Arbeitsweg bis einschließlich 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer fällt die (Fern)Pendlerpauschale ab dem 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026 mit 0,38 Euro höher aus. Der Höchstbetrag der Pendlerpauschale gestaltet sich dabei wie folgt:

· öffentliche Verkehrsmittel, Motorrad, Fahrrad: maximal 4.500 Euro jährlich

· Fahrten mit dem eigenen Auto: keine Höchstgrenze

Finanzämter erkennen pro Jahr 230 Arbeitstage bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen an. Hierfür zählen die jeweils einfachen Fahrten zum Arbeitsort. Für eine Woche mit sechs Arbeitstagen sind es 280 einfache Fahrten.

Von den insgesamt 365 Tagen im Jahr werden Urlaubstage, Krankheitstage und Arbeitstage im Homeoffice abgezogen. Haben Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Urlaubstage nicht genommen, können sie auch diese Tage bei der Steuer geltend machen.

Kriterien für die Berechnung der Entfernungspauschale

Die Kilometerpauschale gilt für Fahrten zwischen der Wohnstätte und der ersten Tätigkeitsstätte. Allerdings zählen allein die Kilometer einer einfachen Fahrt und nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Das heißt, dass für die Steuer nur die kürzeste Entfernung zwischen den beiden Bezugsorten maßgeblich ist. Wer etwa einen Umweg zur Arbeit fährt, kann diese Mehrkilometer nicht für die Berechnung der Pendlerpauschale hinzuziehen. Das ist ebenfalls nicht möglich, indem Hinfahrt und Rückfahrt zusammengerechnet werden. Die Entfernung in Kilometern wird immer auf volle Kilometer abgerundet und es gilt grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung.

Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

Im Kontext der Entfernungspauschale ist immer wieder die Rede von der ersten Tätigkeitsstätte. Wenn jemand immer im gleichen Büro arbeitet, ist die Sache einfach. Die Adresse des Arbeitsortes ist die erste Tätigkeitsstätte und somit die Grundlage, um die Pendlerpauschale zu berechnen.

Anders verhält sich die Lage, wenn Arbeitnehmer ihre Tätigkeit an verschiedenen Arbeitsstätten ausüben. Arbeiten sie zwei Tage in der Zentrale und drei Tage pro Woche in einer Zweigstelle, liegt es im Aufgabenbereich des Arbeitgebers, die erste Tätigkeitsstätte zu definieren. Für ihn besteht jedoch keine Verpflichtung, dies zu tun. Ohne Festlegung durch den Arbeitgeber gilt der Arbeitsort als Bezug für die Entfernungspauschale, an dem Arbeitnehmer mehr Zeit verbringen.

Beispiel für das Berechnen der Pendlerpauschale 2023

Eine Person fährt an 220 Tagen zur Arbeit. Die Entfernung zum Arbeitsort beträgt 35 Kilometer. Die Pendlerpauschale berechnet sich nun wie folgt in zwei Schritten:

· 220 Arbeitstage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 1.320 Euro

· 220 Arbeitstage x 15 Kilometer einfache Fahrt x 0,38 Euro Pendlerpauschale = 1.254 Euro

Insgesamt summiert sich die Entfernungspauschale in diesem Beispiel auf 2.574 Euro.

Entfernungspauschale bei
der Nutzung von Park & Ride

Manche Arbeitnehmer kombinieren für ihren Arbeitsweg das Auto mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei diesen Mischfällen gilt der Grundsatz der kürzesten Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsort.

Rechenbeispiel:

Die Entfernung von der Wohnung bis zur ersten Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers beträgt 90 Kilometer. Er fährt an 220 Tagen ins Büro. Zuerst fährt er mit seinem Auto genau 15 Kilometer zum Bahnhof und anschließend steigt der um in den Zug. Die Länge der mit der Bahn zurückgelegten Strecke spielt hier keine Rolle. Für die Bahnstrecke werden einfach 75 Kilometer berechnet: 90 Kilometer abzüglich 15 Kilometer mit dem Auto.

· Autofahrt: 220 Arbeitstage x 15 Kilometer x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 990 Euro

· Bahnfahrt: 220 Arbeitstage x 75 Kilometer x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 4.950 Euro

Hier ist zu beachten, dass für die berechnete Pauschale der Bahnfahrt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr gilt und deswegen auch nur dieser Betrag in die endgültige Entfernungspauschale einfließt. Insgesamt lässt sich mit allen Angaben aus dem Beispiel eine Entfernungspauschale von 5.490 Euro bei der Steuer anrechnen.

Welche Nachweise sind für die Kilometerpauschale erforderlich?

Es ist normalerweise nicht notwendig, Nachweise oder Belege für die Kilometerpauschale vorzulegen. In einigen Fällen fordert das Finanzamt allerdings eine Bestätigung durch ein Fahrtenbuch oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Es ist eine Nachweisführung wahrscheinlich, wenn die jährlichen Aufwendungen für den Arbeitsweg über die Höchstgrenze von 4.500 Euro steigen oder Arbeitnehmer mehr als 230 Fahrten bei einer fünftägigen Arbeitswoche angeben.

Berücksichtigung der Pauschale in der Steuererklärung

Die Pendlerpauschale zählt zu den sogenannten Werbungskosten, sind also beruflich veranlasste Kosten. Die Aufwendungen werden in den Zeilen 31 bis 35 der Anlage N unter „Werbungskosten: Entfernungspauschale“ bei der Erklärung zur Steuer eingetragen. Für den Eintrag sind die folgenden Daten nötig:

· Arbeitstage im Jahr
· Arbeitstage pro Woche
· Tätigkeitszeitraum
· Ort der Tätigkeitsstätte
· Urlaubs- und Krankheitstage
· einfache Entfernung

Entfernungspauschale für Arbeitnehmer mit Firmenwagen

Menschen, die einen Firmenwagen für die Arbeitswege nutzen, müssen das Dienstauto als geldwerten Vorteil versteuern. Zur Anwendung kommt hierfür entweder die Ein-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch. Bei der pauschalen Versteuerung wird ein Prozent des Bruttolistenpreises für den Firmenwagen zum monatlichen Gehalt hinzugefügt. Darauf basierend erfolgt die Berechnung der Einkommensteuer. Wer sein Dienstfahrzeug mit der Ein-Prozent-Regelung versteuert, darf die Pendlerpauschale normal ansetzen.

Pendlerpauschale für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Bei der Pendlerpauschale existiert eine Sonderregelung für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Diese Regel greift, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (plus Zusatzkennzeichen G) oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 (auch ohne Zusatzkennzeichen) vorliegt. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben dann ein jährliches Wahlrecht: Sie dürfen entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen nach Reisekostengrundsätzen in der Steuererklärung ansetzen.

Der Vorteil der Pendlerpauschale besteht darin, dass ab dem 21. Kilometer genau 38 Cent berechnet werden dürfen, wobei hier nur die einfache Fahrt zur Arbeitsstätte gilt. Erfolgt die Berechnung der tatsächlichen Kosten, sind die gefahrenen Kilometer die Basis. Hier zählen sowohl die Hinfahrt als auch die Rückfahrt, allerdings bleibt der pauschale Preis für jeden Kilometer bei 30 Cent.

Ein Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung sollte demnach sein jährliches Wahlrecht nutzen und die beiden genannten Varianten jedes Jahr neu gegenüberstellen.
 

Wer hat Anspruch auf die Entfernungspauschale?

Pauschal werden 2023 bei jedem Arbeitnehmer jährlich 1.230 Euro (2022: 1.200 Euro) als Werbungskosten automatisch berücksichtigt. Pendler mit einem Arbeitsweg um die 20 Kilometer überschreiten diesen Betrag schnell und profitieren somit von der Pendlerpauschale. Anspruch auf die Pauschale haben grundsätzlich alle Menschen, die einen Arbeitsweg zurücklegen. Ob sie dabei mit dem Auto, dem Firmenwagen oder dem Fahrrad fahren, hat hierfür keine Bedeutung. Selbst Personen, die zu Fuß zur Arbeit laufen, besitzen einen Anspruch, die Pendlerpauschale bei der Steuer einzubeziehen.

Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmer, deren steuerlich relevantes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie zahlen keine Einkommensteuer und können somit keine Entfernungspauschale absetzen. Seit 2021 besteht jedoch die Option, dass gering verdienende Menschen beim Finanzamt die Mobilitätsprämie geltend machen. Diese ist in den Paragrafen 101 bis 109 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Auch Auszubildende gehören häufig zur Gruppe mit geringem Einkommen. Sie können die Mobilitätsprämie beantragen, wenn ihre Ausbildungsstelle mindestens 21 Kilometer von der Wohnung entfernt ist.

Pendlerpauschale auch bei Fahrtkostenzuschuss möglich

Wenn Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für Fahrtkosten erhalten, profitiert der Arbeitnehmer dennoch von der Kilometerpauschale. Wichtig dabei ist, dass der Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss in der Steuererklärung in entsprechender Höhe angibt. Das Finanzamt rechnet die Differenz aus der Kilometerpauschale und dem Fahrtkostenzuschuss als Werbungskosten an.

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