Die Dienstwagenverordnung ist bei der strategischen Ausrichtung eines Fuhrparks hilfreich. Sie ist das Fundament für Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und die Motivation der Mitarbeiter und wirkt auch auf das Image positiv ein. Eine Car Policy sollte die folgenden Vorgaben beinhalten:
· Definition von Gruppen: Wer hat Anspruch auf einen Firmenwagen?
· Hierarchie einzelner Gruppen: Wer bekommt welches Fahrzeugmodell?
· Höhe des Anschaffungspreises oder der Leasingrate
· Umfang der Fahrzeugausstattung
· Festlegen der Gesamtkosten, darunter Wartung, Kraftstoff, Versicherung
· Aufgaben der Fuhrparkverantwortlichen
· Nutzungsart eines Firmenwagens (nur gewerblich oder auch privat)
· Nutzungsdauer eines Firmenwagens
· Haftungsrahmen
· Festlegung der angebotenen Fahrzeugmodelle inklusive Ausstattung
· Regelungen bei einem Verkehrsdelikt, Unfall oder Schaden
· Nutzung des Autos während der Elternzeit oder längerer Krankheit
· mögliche Sonderbedingungen
· Haftung des Dienstwagennutzers bei einem Schaden
Eine wichtige Vorgabe der Dienstwagenordnung sollte der Umgang mit Schäden und die Haftung der fahrenden Person sein. Bei unsachgemäßer Behandlung oder grober Fahrlässigkeit, die zu einem Unfall mit dem Firmenwagen führen, kann das Fuhrparkmanagement mittels Selbstbeteiligung die verantwortlichen Nutzer eines Dienstwagens an den Kosten beteiligen. Folglich wird die fahrende Person mehr Verantwortung für das ihr überlassene Fahrzeug übernehmen. Zudem ist sie motiviert, mit größerer Umsicht zu fahren.
Richtet ein Unternehmen seine Fahrzeugflotte umweltfreundlich aus und setzt auf alternative Antriebe und Elektro-Firmenwagen, ist auch hier ein Regelwerk empfehlenswert. Im Rahmen der E-Mobilität kommt eine eCar Policy oder eDienstwagenverordnung ins Spiel.
Im Unterschied zur Dienstwagenordnung für Verbrenner muss eine eCar Policy regeln, wie sich das Laden der E-Autos gestaltet. Das Dokument beinhaltet, ob Mitarbeiter ihren Dienstwagen bei der Firma, an öffentlichen Ladestationen oder zu Hause laden dürfen.