Die Diskussionen um Corporate Responsibility für den Klimaschutz nehmen zu. Aus diesem Grund sind Investitionen von Unternehmen in Technologien, die den CO2-Ausstoß reduzieren, zu einem aktuellen Thema geworden. Oftmals geht diese Debatte damit einher, das gesamte Geschäftsmodell und die Markenstrategie umzustrukturieren. Dazu zählt auch, den betriebseigenen Fuhrpark umzustellen und nur noch Firmenwagen einzusetzen, die über einen elektrischen Antrieb verfügen.
Die Gründe zur Nutzung von E-Autos als Dienstwagen sind vielfältig. Faktoren wie das Streben zur nachhaltigen Mobilität und Unabhängigkeit von Energiepreisen lassen Unternehmen umdenken. Darüber hinaus spielt die rasante technische Weiterentwicklung der Elektrofahrzeuge bezüglich Reichweite, Energieverbrauch und Batteriekapazitäten eine prägende Rolle. Hinzu kommt die wachsende Infrastruktur von Ladestationen im öffentlichen und privaten Bereich.
Für Unternehmen sind jedoch hauptsächlich hohe Kaufprämien und Förderungen sowie geldwerte Vorteile durch Steuererleichterungen interessant. Für den Betrieb eines Fuhrparks mit Elektroautos fallen somit in Summe zum Teil geringere Kosten an als für vergleichbare Autos mit herkömmlichen Antriebsarten.
Die pauschale Versteuerung geldwerter Vorteile über den Bruttolistenpreis ist in vielerlei Hinsicht die einfachste Variante. Bei Fahrzeugen mit einem klassischen Verbrennungsmotor greift die sogenannte Ein-Prozent-Regelung. Das heißt, dass ein Prozent des Listenpreises pauschal für den Dienstwagen steuerlich angesetzt wird.
Ist der Firmenwagen ein reines Elektrofahrzeug, reduziert sich dieser Prozentwert auf ein Viertel. Deshalb ist auch von der Viertel-Regelung die Rede, bei der nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird. Die Regel gilt in dieser Form seit Anfang 2020 und schließt elektrische Fahrzeuge ein, die einen Bruttolistenpreis von 60.000 Euro nicht überschreiten.
Eine weitere Regelung betrifft den Arbeitsweg, wenn für diesen ein Elektroauto genutzt wird. Fährt ein Angestellter an mehr als 47 Tagen im Jahr mit dem Dienstwagen zur Arbeit, ist eine Versteuerung dieses geldwerten Vorteils verpflichtend. Als Steuervorteil werden dabei anstatt der klassischen 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer ebenfalls nur ein Viertel, also 0,0075 Prozent angesetzt.
Für Elektroautos, die mehr als 60.000 Euro kosten, sowie für extern wieder aufladbare Plug-in-Hybride gelten andere Regelungen, die steuerlich ähnlich attraktiv sind. Bei diesen Fahrzeugen halbiert sich der ansetzbare Prozentsatz im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Der geldwerte Vorteil beträgt dementsprechend 0,5 Prozent des Listenpreises. Allerdings zeichnet sich ab, dass sich die Voraussetzungen für diese steuerliche Förderung verschärfen.
Diese Autos dürfen lediglich eine CO2-Emission von maximal 50 Gramm pro gefahrenen Kilometer aufweisen. Alternativ fallen Elektroautos darunter, die ausschließlich eine bestimmte Reichweite rein elektrisch zurücklegen: Seit 2022 sind das bei einem Neuwagenkauf mindestens 60 Kilometer.
Ein Rechenbeispiel dient als Vergleich von allen drei Fahrzeugvarianten, mit denen ein Fahrtweg von 30 Kilometern zur Arbeitsstätte zurückgelegt wird:
Elektroautos benötigen Strom zum Fahren und müssen deshalb an einer Wallbox immer wieder aufgeladen werden. Genau bei dieser Thematik ziehen viele Unternehmen, die sich mit Elektromobilität beschäftigen und Fahrzeugflotten elektrifizieren wollen, den Kopf ein. Obwohl immer mehr elektrische Autos auf deutschen Straßen unterwegs sind, hinkt der Ausbau der Ladeinfrastruktur noch hinterher. Unternehmen, die sich für elektrische Dienstwagen entscheiden, haben die Möglichkeit, allen Firmenwagen mit Elektroantrieb vor Ort auch eine Lademöglichkeit bereitzustellen.
Für Arbeitnehmer ist das Aufladen im Betrieb steuerfrei. Falls keine Option zur Verfügung steht, den Firmenwagen aufzuladen, verringert sich der geldwerte Vorteil bei Elektroautos pauschal um 50 Euro. Alternativ wird er anteilig je Kilowattstunde mit verrechnet.
Das Aufladen des Elektro-Firmenwagens an der heimischen Steckdose ist meistens noch notwendig, um eine angemessene Reichweite sicherzustellen. Wallboxen zum privaten Gebrauch stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nicht selten bereit, indem sie die Ladeinfrastruktur verleihen oder sogar verschenken. Der Verleih wird als zusätzliches Gehalt angesehen, das jedoch von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit bleibt. Ist die Ladestation eine Schenkung, fallen Steuern für den geldwerten Vorteil an. In diesem Fall sind häufig pauschal 25 Prozent Lohnsteuer zu zahlen.
Der Umstieg auf E-Autos als Dienstwagen ist ein verlockendes Angebot. Dennoch ist das Umrüsten keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen. Es gilt, sich eine adäquate Strategie zurechtzulegen und alle notwendigen Faktoren in die Planung einzubeziehen. Die folgenden Tipps sollen bei der erfolgreichen Einführung von Elektro-Firmenwagen helfen:
Hier geht es hauptsächlich um die Fragen, welche Strecken wie oft mit einem Firmenwagen bewältigt werden müssen. Handelt es sich um wiederkehrende oder schwierig kalkulierbare Fahrten? Spielt der Transport von Waren eine Rolle? Wie wirken sich Anzahl und Dauer der Standzeiten auf die Fahrzeuge aus?
Die Fragen, wann, wie und wo die E-Autos geladen werden, sind ein weiteres Hauptanliegen, wenn Fuhrparks umgerüstet werden. Dabei ist es wichtig, erfahrene Experten in die Entwicklung einzubeziehen. So lassen sich Anschaffungskosten möglichst gering halten und die Nutzungskapazität so effizient wie möglich gestalten.
Anbieter wie KINTO ermöglichen einem Unternehmen, ihren klassischen Fuhrpark einfach auf innovative Mobilitätskonzepte umzustellen. Besonders das Leasen von Elektrofahrzeugen und Hybridautos steht dabei besonders im Fokus. So können diverse Anschaffungskosten gespart und dennoch das Maximum aus der Elektromobilität herausgeholt werden.
Selbst wenn die Transformation in der Organisation fantastisch läuft, besteht die Gefahr des Scheiterns, wenn das Projekt nur geringe Akzeptanz bei Angestellten findet. Deshalb gilt es frühzeitig Vorbehalte gegenüber der Elektrotechnologie abzubauen, transparent zu kommunizieren und Ansprüche der Mitarbeiter von Beginn an in den Prozess einzubeziehen.
Mit KINTO setzen Unternehmen auf einen verlässlichen Partner, der den Weg zur Zukunft des Fuhrparks unterstützt. Neben einer breiten Modellpalette bietet KINTO zudem ein Höchstmaß an Flexibilität bei Leasing-Verträgen. Jeder unternehmerische Anspruch lässt sich passend und individuell erfüllen. Lassen Sie sich noch heute zu attraktiven Angeboten beraten und werden mit Ihrem Unternehmen ein Wegbereiter für die Zukunft der Mobilität mit Elektro-Firmenwagen.