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Leasingvertrag vorzeitig kündigen

In der heutigen Welt der Mobilität sind Leasingverträge eine beliebte Variante, um ein Fahrzeug zu finanzieren. Die Leasingdauer ist häufig auf einen bestimmten Zeitraum über mehrere Monate verbindlich festgelegt. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Leasingnehmer den Vertrag mit dem Leasinggeber früher als vereinbart kündigen möchte.

Ist ein früheres Ende des Leasingvertrages möglich?

Normalerweise ist die Kündigung eines Kfz-Leasingvertrages nicht vor Ende der vereinbarten Laufzeit vorgesehen. Dabei ist es egal, ob es sich um ein privates Leasinggeschäft oder einen gewerblichen Leasingvertrag handelt. Der Leasinggeber verfolgt die Absicht, durch das Leasing die Kosten für das Fahrzeug zu tilgen und später Gewinne mitzunehmen. Eine vorzeitige Auflösung eines Vertrages steht diesem Ansinnen entgegen.
Dieser Umstand gilt vorwiegend für das Finanzierungsleasing. Bei dieser Leasingart werden Vereinbarungen über einen langfristigen Zeitraum geschlossen. Im Gegensatz zum Operating Leasing fallen die Raten dadurch meist geringer aus, während die Konditionen weniger flexibel ausgestaltet sind. Wer über die Finanzierung eines neuen Autos über einen Leasingvertrag nachdenkt, sollte klar abwägen, ob dieses Modell mittelfristig zu den eigenen Lebensumständen passt.

Gründe für eine vorzeitige Auflösung des Leasings

Leasingnehmer haben eine Vielzahl an Gründen, die dazu führen können, einen Leasingvertrag eher kündigen zu wollen. Diese Gründe entstehen jedoch in den häufigsten Fällen spontan und sind daher nicht zu prognostizieren. Wäre das anders, würde eine Finanzierung über Leasing von Anfang an die schlechtere Wahl sein.
Die Lebensumstände von Menschen ändern sich aus privaten oder beruflichen Gründen. Beispiele hierfür sind ein Umzug, die Geburt eines Kindes oder Arbeitslosigkeit. Daraus ergeben sich meistens veränderte finanzielle Situationen im Vergleich zum Zeitpunkt, als ein Leasingvertrag mit monatlichen Raten gewählt und abgeschlossen wurde. Je stärker die finanziellen Belastungen werden, desto mehr nehmen sie Einfluss auf die Bonität. Eine Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes können dazu beitragen, dass jemand die Monatsraten für das Leasing nicht mehr aufbringen kann.

Wann wird ein Leasingvertrag gekündigt?

Ein Leasingvertrag lässt sich grundsätzlich nur dann kündigen, wenn entsprechende vertragliche Klauseln dieses Vorgehen gestatten. Ebenso ist ein früheres Ende des Leasingvertrages möglich, wenn von gesetzlicher Seite ein wichtiger Grund besteht. Es kommt jedoch selten vor, dass Leasinggeber die Option eines ordentlichen Kündigungsrechtes berücksichtigen und es im Vertrag aufnehmen.

Einigen sich die Vertragsparteien auf ein solches Recht zur außerordentlichen Kündigung des Leasings, schlägt sich das deutlich auf die Höhe der Leasingraten nieder. Grundsätzlich ist die Option auf einen frühen Ausstieg aus einem Leasingkontrakt ohne konkrete Vertragsklausel nur aus außerordentlichen Gründen gegeben.

Kündigung aus außerordentlichen Gründen durch den Leasingnehmer

Eine außerordentliche Kündigung des Auto-Leasings stellt eine seltene Ausnahme dar und ist abhängig von bestimmten Faktoren. Die Hürden dafür sind enorm hoch. So rechtfertigen beispielsweise weder eine schwerwiegende Krankheit, Veränderungen der Lebensumstände noch das Schließen einer Firma eine vorzeitige Vertragsauflösung. Auch der Tod des Vertragspartners führt nicht automatisch zum Vertragsende, weil die Erben das Vertragsverhältnis übernehmen. Eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Todesfalls ist jedoch möglich.

Ein zusätzlicher Grund für eine Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Diebstahl des geleasten Autos sein. Dennoch entstehen bei einem gestohlenen Leasingauto zusätzliche Kosten und der entstandene Schaden wird in Rechnung gestellt. Damit ist zu rechnen, wenn ein unabhängiges Gutachten feststellt, dass ein Leasingnehmer fahrlässig handelte. Ein Beispiel für sorgloses Verhalten ist, wenn das Auto nicht abgeschlossen war.

Eine frühere Kündigung kann auch bei einem Totalschaden des Leasingwagens nach einem Unfall erfolgen. Sie greift bereits, wenn die Kosten einer Instandsetzung den Wert der Wiederbeschaffung des Fahrzeuges über 60 Prozent liegen. Allerdings ist der Leasinggeber auch hier berechtigt, abhängig von den Umständen einen Schadenersatz zu fordern. Demnach fließt in die Berechnung die Höhe der ausstehenden Leasingraten, der kalkulierte Restwert und der Verkaufs- oder Versicherungswert des Leasingautos ein. Es drohen hohe Abstandszahlungen.

Wann können Leasinggeber den Leasingvertrag früher beenden?

Für ein Leasingunternehmen ist es meist einfacher, einen Leasingvertrag zu kündigen, obwohl dieser Schritt nicht in seinem Interesse liegt. Einer der Hauptgründe für eine außerordentliche Kündigung durch Leasinggeber ist ein Zahlungsverzug der monatlichen Raten. Die Auflösung erfolgt, wenn ein Leasingnehmer mit zwei oder mehr Leasingraten im Rückstand ist. Bei Privatpersonen muss eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen direkt im Vorfeld der Kündigung gewährt werden.

 

Darüber hinaus kann die Leasinggesellschaft ein Leasinggeschäft vorzeitig beenden, wenn es zu einer Vertragsverletzung kommt. Diese liegt vor, wenn die Rechte des Anbieters durch ein Fehlverhalten des Leasingnehmers gefährdet und verletzt werden. Darin eingeschlossen sind alle Tätigkeiten, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung festgeschrieben sind. Wer ein geleastes Auto etwa an Dritte weiter vermietet, riskiert eine fristlose Kündigung.

Alternativen für das vorzeitige Auflösen einer Leasingvereinbarung

Es existieren mehrere Alternativen, um eine Leasingvereinbarung vor der Zeit zu kündigen. Daraus ziehen beide Vertragsparteien jeweils Vorteile.

  • Aufhebungsvertrag

    Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich beide Parteien darauf, den Leasingvertrag einvernehmlich und vorzeitig zu beenden. Die Bedingungen wie eventuelle Entschädigungszahlungen oder die Rückgabe des Fahrzeuges werden im Aufhebungsvertrag festgelegt.
  • Leasingübernahme

    Eine weitere Möglichkeit ist die Leasingübernahme. Der Leasingnehmer kann eine dritte Person finden, die den Vertrag und das Fahrzeug übernimmt. Der eigentliche Leasingnehmer kann aus dem Kontakt entlassen werden, weil der neue Vertragspartner alle Pflichten sowie die Zahlung der Monatsraten übernimmt. Für diese Option ist jedoch immer die Zustimmung des Leasinggebers notwendig.
  • Anfechtung

    Die Anfechtung des Leasingvertrages kann in Betracht gezogen werden, wenn der Vertrag unter falschen Voraussetzungen oder durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist. Dabei wird der Vertrag rückwirkend als nichtig betrachtet und beide Parteien werden so gestellt, als ob der Vertrag nie abgeschlossen wurde. Eine Anfechtung sollte jedoch nur in Erwägung gezogen werden, wenn tatsächlich ein berechtigter Anfechtungsgrund vorliegt.
  • Rücktritt

    Ein Rücktritt aus einem Leasingvertrag ist denkbar, wenn der Leasinggeber seine vertraglichen Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt hat. Relevante Gründe für einen Rücktritt können Lieferverzug oder Mängel am Fahrzeug sein. Der Rücktritt setzt allerdings für gewöhnlich eine Fristsetzung und Abmahnung voraus.
  • Widerruf

    In bestimmten Ländern wie Deutschland besitzen Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Widerruf. Dieses Recht gilt bei Fernabsatzverträgen oder Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Dadurch besteht die Chance, eine Vereinbarung innerhalb einer definierten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. In Deutschland beträgt diese Zeitspanne normalerweise 14 Tage. Diese Regel gilt allerdings nicht für Verträge im Rahmen eines Gewerbeleasings. Formfehler, wie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, bieten ebenfalls die Möglichkeit zum Vertragsausstieg.

Vertragsauflösung vor Leasingende hat finanzielle Konsequenzen

Die frühere Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit bringt erhebliche finanzielle Auswirkungen mit. In vielen Fällen erhebt der Leasinggeber eine Kündigungsgebühr, die den entstandenen Schaden durch das vorzeitige Vertragsende ausgleichen soll. Die Höhe der Gebühr variiert jedoch nach Vertrag und Leasinggeber. Sie orientiert sich häufig an der verbleibenden Laufzeit und den noch ausstehenden Leasingraten.

Einige Leasingverträge sehen vor, dass der Leasingnutzer bei einer vorzeitigen Kündigung die noch ausstehenden Leasingraten zurückzahlen muss. Das ist besonders problematisch, wenn die frühere Kündigung aus finanziellen Zwängen angedacht ist und sich dadurch die monetäre Belastung weiter erhöht. Ebenso hat der Leasinggeber die Option, sich die Wertminderung des geleasten Fahrzeugs auszahlen zu lassen. Diese Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert und dem aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Kündigung.

Vorsicht: Ein früheres Leasingende ist eher mit Nachteilen verbunden

Einen Leasingvertrag vorzeitig aufzulösen, ist in den meisten Fällen sehr schwierig. Entscheidend dafür ist jedoch der Leasingvertrag, der ebenso Klauseln zur Kündigung enthält und grundsätzlich bei einem Leasingabschluss verhandelbar ist. Ohne höhere Kosten während der Laufzeit oder bei einer Auflösung ist ein außerordentliches Vertragsende so gut wie aussichtslos.

Deshalb ist es besonders wichtig, die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen sowie die finanziellen Konsequenzen zu verstehen, bevor die Entscheidung für oder gegen ein Leasing fällt.