Ein Leasingvertrag lässt sich grundsätzlich nur dann kündigen, wenn entsprechende vertragliche Klauseln dieses Vorgehen gestatten. Ebenso ist ein früheres Ende des Leasingvertrages möglich, wenn von gesetzlicher Seite ein wichtiger Grund besteht. Es kommt jedoch selten vor, dass Leasinggeber die Option eines ordentlichen Kündigungsrechtes berücksichtigen und es im Vertrag aufnehmen.
Einigen sich die Vertragsparteien auf ein solches Recht zur außerordentlichen Kündigung des Leasings, schlägt sich das deutlich auf die Höhe der Leasingraten nieder. Grundsätzlich ist die Option auf einen frühen Ausstieg aus einem Leasingkontrakt ohne konkrete Vertragsklausel nur aus außerordentlichen Gründen gegeben.
Ein zusätzlicher Grund für eine Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Diebstahl des geleasten Autos sein. Dennoch entstehen bei einem gestohlenen Leasingauto zusätzliche Kosten und der entstandene Schaden wird in Rechnung gestellt. Damit ist zu rechnen, wenn ein unabhängiges Gutachten feststellt, dass ein Leasingnehmer fahrlässig handelte. Ein Beispiel für sorgloses Verhalten ist, wenn das Auto nicht abgeschlossen war.
Eine frühere Kündigung kann auch bei einem Totalschaden des Leasingwagens nach einem Unfall erfolgen. Sie greift bereits, wenn die Kosten einer Instandsetzung den Wert der Wiederbeschaffung des Fahrzeuges über 60 Prozent liegen. Allerdings ist der Leasinggeber auch hier berechtigt, abhängig von den Umständen einen Schadenersatz zu fordern. Demnach fließt in die Berechnung die Höhe der ausstehenden Leasingraten, der kalkulierte Restwert und der Verkaufs- oder Versicherungswert des Leasingautos ein. Es drohen hohe Abstandszahlungen.
Für ein Leasingunternehmen ist es meist einfacher, einen Leasingvertrag zu kündigen, obwohl dieser Schritt nicht in seinem Interesse liegt. Einer der Hauptgründe für eine außerordentliche Kündigung durch Leasinggeber ist ein Zahlungsverzug der monatlichen Raten. Die Auflösung erfolgt, wenn ein Leasingnehmer mit zwei oder mehr Leasingraten im Rückstand ist. Bei Privatpersonen muss eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen direkt im Vorfeld der Kündigung gewährt werden.
Darüber hinaus kann die Leasinggesellschaft ein Leasinggeschäft vorzeitig beenden, wenn es zu einer Vertragsverletzung kommt. Diese liegt vor, wenn die Rechte des Anbieters durch ein Fehlverhalten des Leasingnehmers gefährdet und verletzt werden. Darin eingeschlossen sind alle Tätigkeiten, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung festgeschrieben sind. Wer ein geleastes Auto etwa an Dritte weiter vermietet, riskiert eine fristlose Kündigung.
Es existieren mehrere Alternativen, um eine Leasingvereinbarung vor der Zeit zu kündigen. Daraus ziehen beide Vertragsparteien jeweils Vorteile.
Die frühere Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit bringt erhebliche finanzielle Auswirkungen mit. In vielen Fällen erhebt der Leasinggeber eine Kündigungsgebühr, die den entstandenen Schaden durch das vorzeitige Vertragsende ausgleichen soll. Die Höhe der Gebühr variiert jedoch nach Vertrag und Leasinggeber. Sie orientiert sich häufig an der verbleibenden Laufzeit und den noch ausstehenden Leasingraten.
Einige Leasingverträge sehen vor, dass der Leasingnutzer bei einer vorzeitigen Kündigung die noch ausstehenden Leasingraten zurückzahlen muss. Das ist besonders problematisch, wenn die frühere Kündigung aus finanziellen Zwängen angedacht ist und sich dadurch die monetäre Belastung weiter erhöht. Ebenso hat der Leasinggeber die Option, sich die Wertminderung des geleasten Fahrzeugs auszahlen zu lassen. Diese Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert und dem aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Kündigung.
Einen Leasingvertrag vorzeitig aufzulösen, ist in den meisten Fällen sehr schwierig. Entscheidend dafür ist jedoch der Leasingvertrag, der ebenso Klauseln zur Kündigung enthält und grundsätzlich bei einem Leasingabschluss verhandelbar ist. Ohne höhere Kosten während der Laufzeit oder bei einer Auflösung ist ein außerordentliches Vertragsende so gut wie aussichtslos.
Deshalb ist es besonders wichtig, die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen sowie die finanziellen Konsequenzen zu verstehen, bevor die Entscheidung für oder gegen ein Leasing fällt.