Leasingnehmer haben das Recht, das geleaste Auto während der Leasingdauer (Opens in new window) zu nutzen, ohne daran Eigentum zu erwerben. Darin besteht der größte Unterschied zum Autokauf, bei dem Käufer nach dem Erwerb auch zum Eigentümer des Fahrzeugs werden. Normalerweise haben Leasingnehmer die Option, den Leasingvertrag nach Ende der Leasinglaufzeit (Opens in new window) zu verlängern, das Auto danach zurückzugeben oder es zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben. Dieses Kaufrecht ist beispielsweise ein zentrales Merkmal des Vario-Leasings (Opens in new window).
Damit für einen Leasingnehmer ein Leasingvertrag mit einem Leasinggeber zustande kommt, bedarf es einiger Voraussetzungen:
· Mindestalter von 18 Jahren
· positive Bonität
· regelmäßiges Einkommen
· unbefristeter Arbeitsvertrag
· Unternehmen existiert länger als sechs Monate
· Vorlage einer betriebswirtschaftlichen Auswertung
Besitzt die Person, die sich für ein Leasing interessiert, nur einen befristeten Arbeitsvertrag, darf die Befristung für gewöhnlich nicht kürzer ausfallen als die gewünschte Leasingdauer.
Häufig sind Leasingnehmer auch dazu verpflichtet, das geleaste Fahrzeug auf eigene Kosten zu versichern. Diese Pflicht ist in den AGB des Leasinggebers vorgeschrieben. Darüber hinaus versteht sich die Maßgabe der sorgfältigen Nutzung des Leasingfahrzeugs von selbst. Entstehen Schäden aufgrund einer fahrlässigen Nutzung, müssen Leasingnehmer dafür finanziell aufkommen.
Viele Leasingverträge enthalten zudem eine Kilometerbegrenzung, die vorgibt, wie viele Kilometer mit dem Leasingauto insgesamt während der Laufzeit maximal zurückgelegt werden dürfen. Diese Begrenzung ist durch Leasingnehmer einzuhalten, denn bei gefahrenen Mehrkilometern (Opens in new window) werden zum Leasingende zusätzliche Kosten anfallen.
Personen, die ein Fahrzeug leasen, genießen durch Leasingverträge einige Vorteile. Die finanzielle Planung der monatlichen Leasingraten und die damit verbundene Sicherheit gehören dazu. Flexibel wählbare Laufzeiten von zwölf, 24 oder 36 Monaten können ein Leasingangebot ebenfalls attraktiv machen. Das gilt ebenfalls für kürzere Leasingdauern (Opens in new window), auch wenn hierfür das Auto-Abo (Opens in new window) möglicherweise eine interessantere Alternative ist.
Da es sich bei Leasingfahrzeugen häufig um Neuwagen handelt, besteht immer die Gelegenheit, die aktuellen Automodelle mit modernster Ausstattung zu fahren. Die flexiblen Laufzeiten ermöglichen innerhalb kürzester Zeit einen Fahrzeugwechsel. Außerdem fallen teure Reparaturen aufgrund von Verschleiß weg, weil sich durch die überschaubare Nutzungsdauer das Risiko von Reparaturen bei Leasingfahrzeugen in Grenzen hält.
Gewerbliche Leasingkunden profitieren zusätzlich auch finanziell vom Leasing. Gewerbekunden, Freiberuflern und Unternehmen ist es erlaubt, die Monatsraten für geleaste Fahrzeug in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Leasingfahrzeuge tauchen nicht in der Bilanz der Gewerbekunden auf, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dadurch hat Leasing keine Auswirkungen auf den Verschuldungsgrad des Unternehmens. Die Eigenkapitalquote als wichtiger Indikator für die Kreditwürdigkeit von Gewerbekunden bleibt unbelastet.
Befindet sich das Auto bei der Leasingrückgabe nicht in einem vertragsgemäßen Zustand, entstehen für den Leasingnehmer mehrere Verpflichtungen zum Nachbessern und Reparieren. Auch hier darf der Leasinggeber auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen bestimmen, in welcher Fachwerkstatt die Reparaturen durchgeführt werden. So sind über die vereinbarte Leasingzeit auch Reparaturen in einer freien Werkstatt ausgeschlossen.
Leasingnehmer sollten auf jeden Fall einen weiteren wichtigen Punkt bedenken. Einen Leasingvertrag früher zu beenden (Opens in new window), ist nur selten und in Ausnahmefällen umsetzbar. Eine Alternative und praktische Lösung wäre die Leasingübernahme (Opens in new window).