Beim Kilometerleasing (Opens in new window) vereinbaren beide Parteien im Leasingvertrag eine bestimmte Anzahl an Kilometern, die Leasingnehmer mit dem Fahrzeug während der Laufzeit fahren dürfen. Unterschreiten Leasingnehmer (Opens in new window) bei der Rückgabe des Fahrzeugs die vereinbarte Laufleistung, handelt es sich um Minderkilometer.
In vielen Leasingverträgen ist typischerweise eine Rückerstattung für solche Minderkilometer festgelegt. Diese beträgt je nach Anbieter und Vereinbarung etwa 0,02 bis 0,07 Euro für jeden nicht gefahrenen Kilometer.
Achtung: In den meisten Verträgen ist ein gewisser Toleranzbereich definiert. Dieser umfasst gewöhnlich eine Abweichung bei der vereinbarten Kilometerzahl von 1.500 bis 2.500 Kilometer. Liegt die tatsächlich gefahrene Kilometerzahl innerhalb dieser Werte, erfolgt am Ende der Leasinglaufzeit (Opens in new window) keine Rückerstattung von Minderkilometern.
Folgendes Beispiel verdeutlicht das: In einem Leasingvertrag mit einer Dauer von drei Jahren wurde eine jährliche Kilometerleistung von 10.000 Kilometer vereinbart. Bis zum Ende der Laufzeit wurden insgesamt 28.000 Kilometer zurückgelegt. Im Vertrag ist eine Toleranz von +/- 2500 Kilometern festgelegt. Es gibt deshalb keine Rückerstattung. Darüber hinaus ist zudem die maximale Anzahl der berücksichtigungsfähigen Minderkilometer in vielen Verträgen gedeckelt. Die vereinbarte Kilometerleistung deutlich zu unterbieten, um am Ende eine hohe Rückzahlung zu erhalten, bringt deshalb meist nicht viel.
Nicht in jedem Leasingvertrag (Opens in new window) erhalten weniger gefahrene Kilometer eine Bedeutung. Minderkilometer sind vor allem beim Kilometerleasing relevant. Bei diesen Verträgen wird eine feste Kilometerzahl vereinbart, verbunden mit einer Gebühr für das Überschreiten der Kilometerzahl.
Beim Restwertleasing (Opens in new window) entscheidet der Restwert des Fahrzeugs laut Gutachten am Ende der Laufzeit darüber, ob eine Nachzahlung fällig oder Geld zurückerstattet wird. Die gefahrene Kilometerleistung spielt dabei für den Restwert eine Rolle, ist aber nur einer von mehreren Faktoren. Die Dauer des Leasings hängt davon ab, wo ein Fahrzeug geleast wird. Möglich ist es entweder bei einer Bank, einem Fahrzeughersteller oder einem Autohändler. Normalerweise existieren selten Angebote für kurze Laufzeiten, die zwischen sechs und zwölf Monaten liegen. In einigen Fällen können jedoch Verhandlungsgeschick und eine gute Bonität dabei helfen, ein Leasing über eine kürzere Laufzeit (Opens in new window) abzuschließen.
Die Rückerstattung für Minderkilometer fällt häufig deutlich niedriger aus als die Nachzahlung für Mehrkilometer (Opens in new window). Mehr gefahrene Kilometer werden gewöhnlich mit 0,05 bis 0,15 Euro abgerechnet. Es ist daher aus Gründen der Sparsamkeit nicht zu empfehlen, die vereinbarte Fahrleistung bewusst zu unterschreiten. Die Kosten für einen Leasingvertrag lassen sich dadurch nicht signifikant senken.
Vor dem Abschluss der Leasingvereinbarung sollte die Kilometerleistung möglichst genau kalkuliert werden, um eine realistische Gesamtlaufleistung während der Leasingdauer zu vereinbaren. Die angesetzte Kilometerleistung beeinflusst die Höhe der Leasingrate (Opens in new window). Wurde die Fahrleistung vorab bereits zu hoch kalkuliert, lässt sie sich nachträglich durch weniger gefahrene Kilometer kostenmäßig nicht wieder einsparen.