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Leasing-Versicherung und GAP-Deckung: Autoleasing und der Versicherungsschutz

Leasing ist ein attraktives Finanzierungsmodell für Fahrzeuge. Doch der Straßenverkehr birgt Risiken, sodass auch Nutzer eines geleasten Autos mit Schäden an ihrem Fahrzeug rechnen müssen. In solchen Fällen ist eine Leasing-Versicherung der Helfer in der Not.

Was ist eine Leasingversicherung?

Als Leasing-Versicherung wird grundsätzlich eine Kfz-Versicherung beschrieben, die für ein Fahrzeug abgeschlossen werden muss, das durch Leasing finanziert wurde. Die Details und Voraussetzungen sind dabei im Leasingvertrag festgeschrieben und unterscheiden sich abhängig vom Leasinggeber. Fakt ist: Alle Anbieter bestehen auf einen entsprechenden Versicherungsschutz, allerdings sind unterschiedliche Modelle möglich.

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Welche Leasing-Versicherungen gibt es?

Auch bei geleasten Fahrzeugen existieren die gleichen Versicherungsarten wie bei anderen Autos. Demzufolge gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Der Teilkaskoschutz bietet dabei meist weniger Versicherungsschutz und nimmt den Leasingnehmer dadurch deutlich mehr finanziell in die Pflicht. Hier werden Kosten im Schadensfall nur übernommen, wenn sie nicht vom Halter des Fahrzeugs selbst verursacht wurden.

Eine Vollkaskoversicherung zahlt hingegen auch bei Schäden, die durch den Halter selbst entstanden sind. Bei selbstverschuldeten Unfällen mit Totalschaden ist es jedoch etwas anders. Hier wird von der Auto-Versicherung nur der entsprechende Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs gestellt. Dieser Wert umfasst diejenigen Kosten, welche für die erneute Beschaffung eines identischen Fahrzeugs notwendig wären.

Wer kann eine Leasing-Versicherung abschließen?

In Leasingverträgen ist oft der Wortlaut zu lesen, dass „der Leasingnehmer das Leasing-Fahrzeug in angemessenem Umfang gegen Diebstahl und Beschädigung absichern muss.“ Dieser sperrige Ausdruck ist in den Details des Leasingvertrags differenziert aufgeschlüsselt. Alle Angebote haben dabei gemein, dass der Leasingnehmer für den Versicherungsschutz zu sorgen hat.

Indessen setzen nicht alle Leasinggeber die gleichen Auflagen an. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht ist natürlich jederzeit notwendig, aber nicht ausreichend, um die Versicherungspflichten eines Leasingvertrags zu erfüllen. Teil- oder Vollkaskoversicherungen sind bei allen Leasing-Angeboten eine Voraussetzung. Welcher Versicherungsschutz genau gefordert wird, hängt vom Anbieter ab.

Kosten einer Leasing-Versicherung: ein Vergleich lohnt sich

Einige Leasing-Angebote enthalten direkt das vollständige Servicepaket. Das schließt neben Wartungen und anderen Leistungen auch die notwendige Kfz-Versicherung mit ein. Diese Form nennt sich Full-Service-Leasing. Dabei werden die Kosten für eine Versicherung über die gesamte Leasingdauer in die Leasingraten mit einkalkuliert.

Die meisten Leasinggeber stellen dem Leasingnehmer die Auswahl einer Versicherung jedoch frei. Hier lohnt sich ein ausgiebiger Vergleich und die Hinzunahme eines Experten, um sich beraten zu lassen. Die Preise und inkludierte Leistungen für Leasing-Versicherungen weichen abhängig vom Fahrzeug und Versicherer erheblich voneinander ab.

Wie bei regulär gekauften Autos ist auch beim Leasing die Schadenfreiheitsklasse für die monatlichen Raten der Versicherung entscheidend. Erfahrungen und langes unfallfreies Fahren im Straßenverkehr bestimmen die Konditionen.

Achtung: Damit Versicherungsleistungen bei geleasten Autos in Anspruch genommen werden können, sind regelmäßige Inspektionen und die Pflege des Servicehefts maßgeblich.

Welche Versicherung ist für geleaste Autos notwendig?

Viele Versicherungsanbieter oder Leasinggeber bieten dem Leasingnehmer eine Kombination verschiedener Versicherungen an. Dazu gehören etwa Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko und ein Verkehrsrechtsschutz. Welche dieser Versicherungen jedoch wirklich relevant ist, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt.

Zum einen ist die Vorgabe des Leasinggebers ausschlaggebend. Doch noch häufiger kommt es direkt auf die Variante des Leasing-Autos an. Ist das Fahrzeug beispielsweise ein Neuwagen, ist es wahrscheinlich, dass ein Leasingnehmer für einen Totalschaden nicht selbst aufkommen kann. Gleiches gilt, wenn das Leasing-Auto besonders wertvoll und teuer ist. In diesen Fällen ist eine Vollkaskoversicherung unverzichtbar, um im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wann lohnt sich die Vollkaskoversicherung?

Doch auch bei Vollkaskoversicherungen gibt es Umstände, die sie weniger attraktiv erscheinen lassen. Hierzu zählen sogenannte Leasingrückläufer. Leasingrückläufer sind gebrauchte Fahrzeuge, die bereits einmal vermietet wurden. Bei derartigen Angeboten verzichten Leasinggeber zumeist auf die Notwendigkeit einer Kfz-Versicherung im Vollkasko-Umfang, da es sich in der Regel langfristig nicht lohnen würde, einen Totalschaden zu beheben und das Auto zu ersetzen.

Um immer auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Versicherungsleistung sehr zu empfehlen: die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Gerade bei geleasten Fahrzeugen will sich niemand in Streitigkeiten vertiefen. Bei Unfällen mit einem Leasingauto spielt die Schuldfrage eine entscheidende Rolle, sodass es wichtig ist, diesen Aspekt bestmöglich aufzuklären. Die Police für Rechtsschutz unterstützt den Leasingnehmer im Ernstfall und verschafft in unklaren Situationen mehr Sicherheit.

GAP-Versicherung für Absicherung im Notfall

Wer eine GAP-Versicherung (engl. „gap“ = „Lücke“) abschließt, tut dies meist als Zusatzversicherung zu einer anderen Kaskoversicherung. Die GAP-Police dient der finanziellen Absicherung von geleasten Fahrzeugen im absoluten Notfall. Denn bei Diebstahl oder einem Totalschaden entsteht häufig eine Kostenlücke zwischen dem erstatteten Wiederbeschaffungswert eines Autos und dem verbleibenden Restwert. Der GAP-Schutz, auch als Differenzschutz bekannt, schließt diese Lücke.

  • Wann ist eine GAP-Versicherung besonders relevant?

    In den meisten Fällen bieten Leasinggeber selbst im Full-Service-Leasing keine GAP-Deckung mit an. Eine Überprüfung der Konditionen eines Vertrags, auch durch externe Dienstleister, ist daher sehr zu empfehlen. Gerade bei Fahrzeugen mit einem hohen vereinbarten Ablösewert am Ende des Leasings ist die GAP-Versicherung besonders relevant. Hier kommen im Zweifel hohe Kosten auf den Leasingnehmer zu. Die Zusatzversicherung bietet sich daher vor allem bei teuren Autos und Neuwagen mit an.

  • Welche Kosten sind durch die GAP-Deckung abgesichert?

    Die GAP-Deckung kommt zum Einsatz, wenn ein noch gültiger Leasingvertrag durch einen Schadenfall vorzeitig beendet werden muss. Grund ist eine so starke Beschädigung des Fahrzeugs, dass eine weitere Nutzung keinen Sinn macht. Es ist in solchen Fällen dann nicht mehr möglich, das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben.

    Folgende Schadenfälle sind durch die GAP-Versicherung abgedeckt:

    Totalschaden: Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine Beschädigung so stark ist, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Differenz der beiden Beträge wird durch die GAP-Versicherung ausgeglichen.

    Diebstahl: Bei gestohlenen Fahrzeugen übernimmt der GAP-Schutz ebenfalls den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Ablösewert des Leasings.

    Allerdings ist auch bei der GAP-Versicherung eine Selbstbeteiligung durchaus möglich. Sie wird abhängig vom Vertrag von der erstatteten Differenz jeweils abgezogen. Die bisher gezahlten Leasingraten sind zudem auch nicht enthalten.

Kosten für eine GAP-Versicherung

Die Kosten für eine GAP-Versicherung hängen davon ab, ob der GAP-Schutz bereits im Leasingvertrag inkludiert oder eine zusätzliche Police nötig ist. Bei einer inklusiven GAP-Versicherung entscheidet der Leasinggeber über die Kosten. Diese werden jedoch auf die jeweiligen Leasingraten aufgerechnet. Schließt der Nutzer einen zusätzlichen GAP-Versicherungsschutz ab, bestimmt sich die Höhe der Kosten durch das Angebot des entsprechenden Versicherungsanbieters. Meist orientieren sich die Tarife für den GAP-Schutz an der Schadenfreiheitsklasse, sodass Kosten für die Selbstbeteiligung ebenfalls davon abhängig sind.

Eine GAP-Deckung darf allerdings nicht mit einer Neuwertentschädigung verwechselt werden. Diese Entschädigung ist meist ein weiterer Bestandteil im Leasingvertrag und erstattet für einen kurzen Zeitraum (etwa zwölf bis maximal 24 Monate nach Erstzulassung) den vollen Neuwert eines Leasingfahrzeugs. So ist die Entschädigung kein Ersatz für eine GAP-Versicherung. Beide ergänzen sich lediglich sehr gut.

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